E-Rechnung öffnen und lesen

XRechnung als XML bekommen? ZUGFeRD-PDF, in dem angeblich Daten stecken? Hier wird beides als ganz normale Rechnung angezeigt.

Stand: August 2026 · In English

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XRechnung (.xml) oder ZUGFeRD/Factur-X (.pdf)

Deine Rechnung verlässt deinen Rechner nicht. Das Auslesen passiert vollständig in deinem Browser – nichts wird hochgeladen, nichts gespeichert.

Und wenn du selbst eine E-Rechnung schreiben musst?

Ab 2027/28 müssen Unternehmen E-Rechnungen nicht mehr nur empfangen, sondern auch ausstellen. Mit ZackFertig exportierst du jede Rechnung als XRechnung – ohne Konto, ohne Abo.

Rechnung schreiben – kostenlos

Warum kann ich diese Datei nicht öffnen?

Eine XRechnung ist kein Dokument zum Ansehen, sondern ein Datensatz zum Einlesen. Wer sie doppelt anklickt, bekommt entweder Zeichensalat im Browser oder gar nichts – das Format ist für Buchhaltungssoftware gemacht, nicht für Menschen. Genau diese Lücke schließt diese Seite: Sie übersetzt den Datensatz zurück in etwas Lesbares.

XRechnung oder ZUGFeRD – was habe ich da?

XRechnung ist eine reine XML-Datei. Sie enthält alles, was auf einer Rechnung steht, aber keinerlei Layout. Üblich im Verkehr mit Behörden.

ZUGFeRD (international: Factur-X) ist ein PDF, in das dieselben Daten zusätzlich eingebettet sind. Du siehst eine gewohnte Rechnung, deine Software liest im Hintergrund die Daten. Deshalb ist ZUGFeRD im Verkehr zwischen Unternehmen verbreiteter.

Beide folgen derselben europäischen Norm EN 16931 – sie unterscheiden sich nur in der Verpackung. Diese Seite liest beide.

Muss ich E-Rechnungen empfangen können?

Ja. Seit dem 1. Januar 2025 muss jedes Unternehmen in Deutschland E-Rechnungen empfangen können. Eine E-Mail-Adresse genügt dafür – aber du musst die Datei auch lesen und acht Jahre im Originalformat aufbewahren können. Ein Ausdruck ersetzt das Original nicht.

Für das Ausstellen gelten Übergangsfristen bis 2027 beziehungsweise 2028; Kleinunternehmer sind von der Ausstellungspflicht ausgenommen.

Rechtsgrundlagen

Diese Seite stützt sich auf folgende Vorschriften. Wir nennen sie, damit du selbst nachlesen kannst – nicht als Ersatz für eine Beratung im Einzelfall.

Diese Seite ist eine Lesehilfe und ersetzt weder eine Buchhaltungssoftware noch die amtliche Prüfung einer E-Rechnung.

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