Bin ich noch Kleinunternehmer?
Zwei Umsätze eintragen – die Seite prüft beide Grenzen des § 19 UStG.
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- Vorjahr – Grenze 25.000 €
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- Laufendes Jahr – Grenze 100.000 €
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Rechnung schreiben – kostenlos →Die Grenzen seit 2025
Zum 1. Januar 2025 wurden die Schwellen neu gefasst. Kleinunternehmer bleibt, wer beide Bedingungen erfüllt:
- Der Gesamtumsatz im vorangegangenen Kalenderjahr lag nicht über 25.000 €.
- Der Gesamtumsatz im laufenden Kalenderjahr übersteigt 100.000 € nicht.
Der entscheidende Unterschied zu früher
Bis 2024 war die zweite Grenze eine Prognose zu Jahresbeginn – wer sie im Laufe des Jahres riss, blieb bis Silvester Kleinunternehmer. Das ist vorbei: Seit 2025 endet die Regelung sofort, sobald die 100.000 € im laufenden Jahr überschritten werden. Ab genau dem Umsatz, der die Grenze übersteigt, musst du Umsatzsteuer ausweisen.
Praktisch heißt das: Wer im Herbst in die Nähe der Grenze kommt, sollte vorbereitet sein. Rechnungen, die versehentlich ohne Umsatzsteuer hinausgehen, müssen korrigiert werden – und die Steuer schuldest du dem Finanzamt trotzdem.
Was gehört zum Gesamtumsatz?
Gemeint sind die vereinnahmten Entgelte aus steuerbaren Umsätzen, nicht der Gewinn. Bestimmte steuerfreie Umsätze und der Verkauf von Anlagevermögen bleiben außen vor. Wer im laufenden Jahr gegründet hat, rechnet den Umsatz nicht mehr aufs Jahr hoch – seit 2025 zählt der tatsächliche Umsatz.
Und die E-Rechnungspflicht?
Empfangen musst du E-Rechnungen seit 2025 wie alle anderen auch. Von der Pflicht, selbst E-Rechnungen auszustellen, sind Kleinunternehmer dagegen ausgenommen.
Rechtsgrundlagen
Diese Seite stützt sich auf folgende Vorschriften. Wir nennen sie, damit du selbst nachlesen kannst – nicht als Ersatz für eine Beratung im Einzelfall.
- § 14 UStG – Ausstellung von Rechnungen und Pflichtangaben
- § 19 UStG – Kleinunternehmerregelung