Brutto und netto umrechnen
Betrag eintragen, Steuersatz wählen – das Ergebnis steht sofort darunter.
- Nettobetrag
- –
- Umsatzsteuer 19 %
- –
- Bruttobetrag
- –
Kommazahlen mit Komma oder Punkt – beides wird verstanden.
Brauchst du den Betrag auf einer Rechnung?
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Rechnung schreiben – kostenlos →Wie rechnet man Brutto und Netto um?
Netto zu brutto: Nettobetrag × 1,19 (bei 19 %) beziehungsweise × 1,07 (bei 7 %).
Brutto zu netto: Bruttobetrag ÷ 1,19 beziehungsweise ÷ 1,07. Der häufigste Fehler ist, stattdessen 19 % vom Bruttobetrag abzuziehen – das ergibt einen zu niedrigen Nettobetrag. Aus 119 € brutto werden 100 € netto, nicht 96,39 €.
Welcher Steuersatz gilt?
Der Regelsteuersatz beträgt 19 % und gilt für die meisten Leistungen. Der ermäßigte Satz von 7 % gilt unter anderem für Lebensmittel, Bücher, Zeitungen, den Personennahverkehr und die Übertragung von Urheberrechten.
Kleinunternehmer nach § 19 UStG weisen gar keine Umsatzsteuer aus. Auf der Rechnung steht dann ein Hinweis statt eines Steuerbetrags, und der Rechnungsbetrag ist gleichzeitig netto und brutto.
Was muss auf der Rechnung stehen?
Nach § 14 UStG gehören Nettobetrag, Steuersatz und Steuerbetrag getrennt auf die Rechnung – ein Bruttobetrag allein reicht nicht. Nur bei Kleinbetragsrechnungen bis 250 € genügt der Bruttobetrag zusammen mit dem Steuersatz.
Rechtsgrundlagen
Diese Seite stützt sich auf folgende Vorschriften. Wir nennen sie, damit du selbst nachlesen kannst – nicht als Ersatz für eine Beratung im Einzelfall.
- § 14 UStG – Ausstellung von Rechnungen und Pflichtangaben
- § 19 UStG – Kleinunternehmerregelung