XRechnung schreiben statt nur lesen
ZackFertig exportiert jede Rechnung als XRechnung nach EN 16931 – ohne Konto, ohne Abo, ohne Installation.
Rechnung schreiben – kostenlosWas seit 2025 gilt
Seit dem 1. Januar 2025 muss jedes inländische Unternehmen E-Rechnungen empfangen können. Das gilt sofort und ohne Übergangsfrist – auch für Kleinunternehmer, auch für Nebenerwerb. Viel ist dafür nicht nötig: Ein E-Mail-Postfach genügt, du musst die Datei aber lesen und im Original aufbewahren können.
Der Zeitplan fürs Ausstellen
| Ab | Wer | Was |
|---|---|---|
| 1.1.2025 | alle Unternehmen | E-Rechnungen empfangen können |
| 1.1.2027 | Vorjahresumsatz über 800.000 € | E-Rechnungen ausstellen |
| 1.1.2028 | alle übrigen Unternehmen | E-Rechnungen ausstellen |
Bis zum jeweiligen Stichtag darfst du weiter Papier- oder PDF-Rechnungen verschicken – für PDF brauchst du allerdings die Zustimmung des Empfängers.
Wer ausgenommen ist
- Kleinunternehmer nach § 19 UStG sind von der Pflicht zum Ausstellen ausgenommen. Empfangen müssen sie trotzdem.
- Rechnungen an Privatpersonen fallen nicht darunter.
- Kleinbetragsrechnungen bis 250 € und Fahrausweise bleiben außen vor.
- Steuerfreie Leistungen nach § 4 Nr. 8 bis 29 UStG – etwa ärztliche Leistungen oder Vermietung – sind ebenfalls ausgenommen.
Was eine E-Rechnung überhaupt ist
Kein PDF. Eine E-Rechnung im Sinne des Gesetzes ist ein strukturierter Datensatz nach der europäischen Norm EN 16931 – in Deutschland üblicherweise XRechnung oder ZUGFeRD. Ein eingescanntes Blatt Papier oder ein am Rechner erzeugtes PDF zählen ausdrücklich nicht dazu; das Gesetz nennt sie „sonstige Rechnungen".
Rechtsgrundlagen
Diese Seite stützt sich auf folgende Vorschriften. Wir nennen sie, damit du selbst nachlesen kannst – nicht als Ersatz für eine Beratung im Einzelfall.
- § 14 UStG – Ausstellung von Rechnungen und Pflichtangaben
- § 19 UStG – Kleinunternehmerregelung