Bin ich von der E-Rechnungspflicht betroffen?

Empfangen musst du schon heute. Beim Ausstellen kommt es darauf an, wer du bist und an wen du schreibst.

Stand: August 2026 · geprüft an den geltenden Vorschriften

Empfangen
Ausstellen
Bis dahin erlaubt

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Was seit 2025 gilt

Seit dem 1. Januar 2025 muss jedes inländische Unternehmen E-Rechnungen empfangen können. Das gilt sofort und ohne Übergangsfrist – auch für Kleinunternehmer, auch für Nebenerwerb. Viel ist dafür nicht nötig: Ein E-Mail-Postfach genügt, du musst die Datei aber lesen und im Original aufbewahren können.

Der Zeitplan fürs Ausstellen

AbWerWas
1.1.2025alle UnternehmenE-Rechnungen empfangen können
1.1.2027Vorjahresumsatz über 800.000 €E-Rechnungen ausstellen
1.1.2028alle übrigen UnternehmenE-Rechnungen ausstellen

Bis zum jeweiligen Stichtag darfst du weiter Papier- oder PDF-Rechnungen verschicken – für PDF brauchst du allerdings die Zustimmung des Empfängers.

Wer ausgenommen ist

Was eine E-Rechnung überhaupt ist

Kein PDF. Eine E-Rechnung im Sinne des Gesetzes ist ein strukturierter Datensatz nach der europäischen Norm EN 16931 – in Deutschland üblicherweise XRechnung oder ZUGFeRD. Ein eingescanntes Blatt Papier oder ein am Rechner erzeugtes PDF zählen ausdrücklich nicht dazu; das Gesetz nennt sie „sonstige Rechnungen".

Rechtsgrundlagen

Diese Seite stützt sich auf folgende Vorschriften. Wir nennen sie, damit du selbst nachlesen kannst – nicht als Ersatz für eine Beratung im Einzelfall.

Diese Seite gibt den Stand der Übergangsregelungen wieder und ersetzt keine Steuerberatung. Ob eine bestimmte Leistung ausgenommen ist, hängt vom Einzelfall ab.

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