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Alle Pflichtangaben automatisch
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Rechnung schreiben – kostenlosDie zehn Pflichtangaben im Einzelnen
Sie stehen in § 14 Abs. 4 UStG. Die meisten sind selbstverständlich – drei werden regelmäßig vergessen:
- Das Leistungsdatum. Der häufigste Fehler überhaupt. Das Rechnungsdatum genügt nicht; es muss erkennbar sein, wann geleistet wurde. Ein Monat reicht („Leistungszeitraum: Juli 2026"). Fällt beides zusammen, ist der Hinweis „Leistungsdatum entspricht Rechnungsdatum" zulässig.
- Der Steuersatz neben dem Steuerbetrag. Beides, nicht nur die Summe.
- Der Grund bei 0 %. Wer keine Umsatzsteuer ausweist, muss sagen warum – Kleinunternehmer, Reverse Charge oder Steuerbefreiung. Die vier Fälle im Vergleich.
Was passiert, wenn etwas fehlt
Die Rechnung bleibt zivilrechtlich wirksam – dein Kunde muss trotzdem zahlen. Aber er bekommt möglicherweise keinen Vorsteuerabzug, und genau deshalb wird er sich melden. Eine fehlerhafte Rechnung darfst du berichtigen; die Berichtigung wirkt auf den Zeitpunkt der ursprünglichen Ausstellung zurück, solange die Rechnung die Mindestangaben enthielt.
Wann du überhaupt eine Rechnung stellen musst
Gegenüber Unternehmen binnen sechs Monaten – das ist Pflicht, nicht Höflichkeit. Gegenüber Privatpersonen nur bei Leistungen rund um ein Grundstück; sonst genügt eine Quittung.
Rechtsgrundlagen
Diese Seite stützt sich auf folgende Vorschriften. Wir nennen sie, damit du selbst nachlesen kannst – nicht als Ersatz für eine Beratung im Einzelfall.
- § 14 UStG – Ausstellung von Rechnungen und Pflichtangaben