Reverse Charge – wer schuldet die Umsatzsteuer?

Ein Kunde im Ausland, und plötzlich stimmen 19 % nicht mehr. Vier Fragen, und du weißt, was auf die Rechnung gehört.

Stand: August 2026 · geprüft an den geltenden Vorschriften

Umsatzsteuer
Pflichthinweis
USt-IdNr. auf der Rechnung
Meldepflicht

So schreibst du sie mit ZackFertig

Setz den Steuersatz der Positionen auf 0 % und trag den Pflichthinweis im Feld „Anmerkungen“ ein – dann steht er auf der Rechnung. Eine eigene Reverse-Charge-Umschaltung kommt noch.

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Was Reverse Charge bedeutet

Normalerweise berechnest du die Umsatzsteuer und führst sie ans Finanzamt ab. Beim Reverse-Charge-Verfahren dreht sich das um: Der Empfänger schuldet die Steuer. Du schreibst ohne Umsatzsteuer und setzt stattdessen einen Pflichthinweis auf die Rechnung.

Der häufigste Fall: Du erbringst eine Dienstleistung für ein Unternehmen in einem anderen EU-Land. Der Leistungsort verlagert sich dann nach § 3a Abs. 2 UStG zum Kunden – in Deutschland fällt keine Steuer an, dein Kunde versteuert den Umsatz bei sich.

Was auf die Rechnung muss

Die USt-IdNr. deines Kunden musst du prüfen

Verlässt du dich auf eine falsche oder abgelaufene Nummer, kann das Finanzamt die Steuer von dir verlangen. Prüfe sie deshalb im MIAS-Verfahren beim Bundeszentralamt für Steuern – und zwar qualifiziert, mit Name und Anschrift, nicht nur auf Gültigkeit. Das Ergebnis solltest du als Nachweis aufbewahren. Der Rechner oben prüft nur die Form der Nummer, nicht ihre Gültigkeit.

Die Falle für Kleinunternehmer

Als Kleinunternehmer berechnest du keine Umsatzsteuer – trotzdem betrifft dich das Thema zweimal:

Reverse Charge auch im Inland

Das Verfahren gibt es nicht nur grenzüberschreitend. § 13b UStG erfasst auch inländische Fälle, darunter Bauleistungen an andere Bauunternehmer, Gebäudereinigung, Schrott und Altmetalle sowie Mobilfunkgeräte und Notebooks ab 5.000 € je Umsatz. Wer im Baugewerbe arbeitet, trifft darauf regelmäßig.

Rechtsgrundlagen

Diese Seite stützt sich auf folgende Vorschriften. Wir nennen sie, damit du selbst nachlesen kannst – nicht als Ersatz für eine Beratung im Einzelfall.

Diese Seite ist eine Orientierungshilfe und ersetzt keine Steuerberatung. Ob ein Umsatz im Einzelfall unter Reverse Charge fällt, hängt von Details ab – besonders bei Grundstücken, Veranstaltungen, Personenbeförderung und digitalen Leistungen an Privatkunden gelten Sonderregeln.

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