Und die Rechnung dazu?
ZackFertig prüft alle Pflichtangaben nach § 14 UStG beim Tippen und macht daraus ein fertiges PDF. Ohne Konto, ohne Abo.
Rechnung schreiben – kostenlosDer Unterschied in einem Satz
Sollversteuerung (der gesetzliche Regelfall): Die Umsatzsteuer wird fällig,
sobald du die Leistung erbracht und die Rechnung geschrieben hast – unabhängig davon, ob jemand
gezahlt hat.
Istversteuerung: Sie wird erst fällig, wenn das Geld auf deinem Konto ist.
Warum das über Leben und Tod entscheiden kann
Rechne es durch: Bei 30.000 € offenen Forderungen mit 19 % hast du rund 4.800 € Umsatzsteuer ans Finanzamt abgeführt, die dir noch niemand überwiesen hat. Zahlt ein großer Kunde erst nach 90 Tagen – oder gar nicht –, finanzierst du den Staat aus eigener Tasche. Bei einem Ausfall musst du die Steuer zwar berichtigen, aber erst im Nachhinein und mit Nachweis.
Wer wechseln darf
- Gesamtumsatz im Vorjahr bis 800.000 €, oder
- Befreiung von der Buchführungspflicht, oder
- Freiberufler nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG – unabhängig vom Umsatz. Das wissen erstaunlich wenige, obwohl es der häufigste Fall ist.
Der Wechsel erfolgt auf Antrag beim Finanzamt und gilt nicht rückwirkend. Ein formloses Schreiben genügt.
Was sich nicht ändert
Die Vorsteuer darfst du weiterhin abziehen, sobald du die Rechnung hast – auch bei Istversteuerung und auch, wenn du selbst noch nicht bezahlt hast. Der Vorteil wirkt also nur in eine Richtung, und zwar in die richtige.
Rechtsgrundlagen
Diese Seite stützt sich auf folgende Vorschriften. Wir nennen sie, damit du selbst nachlesen kannst – nicht als Ersatz für eine Beratung im Einzelfall.
- § 14 UStG – Ausstellung von Rechnungen und Pflichtangaben