Ist- oder Sollversteuerung?

Bei der einen zahlst du Umsatzsteuer, bevor dein Kunde überwiesen hat. Bei der anderen nicht.

Stand: August 2026 · geprüft an den geltenden Vorschriften

Antrag möglich
Gebundene Liquidität bei Sollversteuerung

Und die Rechnung dazu?

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Der Unterschied in einem Satz

Sollversteuerung (der gesetzliche Regelfall): Die Umsatzsteuer wird fällig, sobald du die Leistung erbracht und die Rechnung geschrieben hast – unabhängig davon, ob jemand gezahlt hat.
Istversteuerung: Sie wird erst fällig, wenn das Geld auf deinem Konto ist.

Warum das über Leben und Tod entscheiden kann

Rechne es durch: Bei 30.000 € offenen Forderungen mit 19 % hast du rund 4.800 € Umsatzsteuer ans Finanzamt abgeführt, die dir noch niemand überwiesen hat. Zahlt ein großer Kunde erst nach 90 Tagen – oder gar nicht –, finanzierst du den Staat aus eigener Tasche. Bei einem Ausfall musst du die Steuer zwar berichtigen, aber erst im Nachhinein und mit Nachweis.

Wer wechseln darf

Der Wechsel erfolgt auf Antrag beim Finanzamt und gilt nicht rückwirkend. Ein formloses Schreiben genügt.

Was sich nicht ändert

Die Vorsteuer darfst du weiterhin abziehen, sobald du die Rechnung hast – auch bei Istversteuerung und auch, wenn du selbst noch nicht bezahlt hast. Der Vorteil wirkt also nur in eine Richtung, und zwar in die richtige.

Rechtsgrundlagen

Diese Seite stützt sich auf folgende Vorschriften. Wir nennen sie, damit du selbst nachlesen kannst – nicht als Ersatz für eine Beratung im Einzelfall.

Die Umsatzgrenze wurde in der Vergangenheit mehrfach angehoben; prüfe den für dein Jahr geltenden Wert. Diese Seite ersetzt keine Steuerberatung.

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