Der Zeitplan
| Ab | Was gilt |
|---|---|
| 2. Februar 2025 | Verbotene Praktiken; Pflicht zur KI-Kompetenz nach Artikel 4 |
| 2. August 2025 | Pflichten für Anbieter von KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck |
| 2. August 2026 | Transparenzpflichten nach Artikel 50 und der Großteil der übrigen Regelungen |
| 2. August 2027 | letzte Stufe für Hochrisiko-Systeme in regulierten Produkten |
Die vier Risikostufen
| Stufe | Beispiele | Folge für dich |
|---|---|---|
| Verboten | Social Scoring, Emotionserkennung am Arbeitsplatz, ungezieltes Abgreifen von Gesichtsbildern | gar nicht einsetzen |
| Hochrisiko | KI in Bewerberauswahl, Kreditwürdigkeitsprüfung, kritischer Infrastruktur, Medizin | umfangreiche Pflichten – Risikomanagement, Dokumentation, menschliche Aufsicht |
| Transparenzpflichtig | Chatbots, KI-generierte Texte, Bilder, Audio, Deepfakes | kennzeichnen – der Regelfall für kleine Unternehmen |
| Minimales Risiko | Spam-Filter, Rechtschreibhilfe, Empfehlungen im Shop | keine besonderen Pflichten |
Was konkret zu tun ist
- Chatbots kennzeichnen. Nutzer müssen erkennen, dass sie mit einer Maschine sprechen – es sei denn, das ist aus dem Zusammenhang offensichtlich. Ein Satz im Eröffnungsdialog genügt.
- KI-generierte Inhalte kenntlich machen. Synthetische Bilder, Audio und Video sind maschinenlesbar zu markieren. Bei Deepfakes und bei Texten zu Angelegenheiten von öffentlichem Interesse kommt eine sichtbare Offenlegung dazu.
- KI-Kompetenz sicherstellen – Artikel 4. Wer KI im Betrieb einsetzt, muss dafür sorgen, dass die damit arbeitenden Personen ausreichend Verständnis haben. Im Juli 2026 wurde die Vorschrift über den Digital-Omnibus angepasst: Die Pflicht bleibt, ein bestimmtes einheitliches Kompetenzniveau wird aber nicht mehr vorgeschrieben.
- Ein Verzeichnis führen, welche KI-Systeme wofür eingesetzt werden. Nicht ausdrücklich für Kleinstunternehmen vorgeschrieben, aber die einfachste Art, im Zweifel Auskunft geben zu können.
Erleichterungen für kleine Unternehmen
Die Verordnung enthält an mehreren Stellen einen Verhältnismäßigkeitsgrundsatz zugunsten von KMU und Kleinstunternehmen: vereinfachte Dokumentation, bevorzugter Zugang zu Reallaboren, angepasste Gebühren. Von den Transparenzpflichten des Artikels 50 befreit das nicht – die gelten unabhängig von der Größe.
Die Bußgelder
| Verstoß | Rahmen |
|---|---|
| Verbotene Praktiken | bis 35 Mio. € oder 7 % des weltweiten Jahresumsatzes |
| Verstöße gegen die übrigen Pflichten, auch Artikel 50 | bis 15 Mio. € oder 3 % des weltweiten Jahresumsatzes |
| Falsche Angaben gegenüber Behörden | bis 7,5 Mio. € oder 1 % |
Die Rahmen zielen auf große Anbieter. Für KMU sind die Obergrenzen ausdrücklich auf den jeweils niedrigeren der beiden Werte gedeckelt. Trotzdem: Eine Kennzeichnung kostet einen Satz, ein Bußgeldverfahren kostet einen Anwalt.
Und die DSGVO gilt weiter
Die KI-Verordnung ersetzt den Datenschutz nicht. Wer personenbezogene Daten in ein KI-Werkzeug gibt – Kundendaten in einen Chatbot, Bewerbungsunterlagen in ein Analysewerkzeug – braucht weiterhin eine Rechtsgrundlage, einen Auftragsverarbeitungsvertrag und einen Eintrag im Verarbeitungsverzeichnis.
Praktischer Hinweis für Gründer: Keine Kundendaten, keine Rechnungsdaten und keine Personaldaten in kostenlose KI-Dienste geben, deren Verarbeitung du nicht vertraglich geregelt hast. Das ist die häufigste Datenschutzpanne kleiner Betriebe – und sie hat mit der KI-Verordnung noch gar nichts zu tun.
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Erste Rechnung schreiben – kostenlosHäufige Fragen
Betrifft mich die KI-Verordnung als Einzelunternehmer?
Wenn du KI einsetzt: ja, aber meist nur mit den Transparenzpflichten. Wer einen Chatbot betreibt oder KI-generierte Inhalte veröffentlicht, muss kennzeichnen. Mehr ist für den Regelfall nicht zu tun.
Muss ich KI-geschriebene Texte auf meiner Website kennzeichnen?
Bei Texten zu Angelegenheiten von öffentlichem Interesse ist eine Offenlegung vorgesehen. Für gewöhnliche Produkttexte oder Blogbeiträge im eigenen Namen greift die Pflicht nach überwiegender Auffassung nicht – für synthetische Bilder, Audio und Video dagegen schon.
Was ist KI-Kompetenz nach Artikel 4?
Die Pflicht, dafür zu sorgen, dass Personen, die im Auftrag des Unternehmens KI einsetzen, deren Funktionsweise und Grenzen hinreichend verstehen. Seit der Anpassung im Juli 2026 ist kein bestimmtes Niveau vorgeschrieben – eine dokumentierte Einweisung genügt in kleinen Betrieben.
Bin ich Anbieter oder Betreiber?
Betreiber, wenn du fremde KI einsetzt – das ist der Normalfall. Anbieter wirst du erst, wenn du ein KI-System selbst entwickelst oder unter eigenem Namen in Verkehr bringst. Anbieter haben deutlich weitergehende Pflichten.
Wer kontrolliert das?
In Deutschland ist die Marktüberwachung im Aufbau; die Bundesnetzagentur übernimmt eine koordinierende Rolle. Für kleine Unternehmen ist eine anlasslose Prüfung derzeit unwahrscheinlich – Abmahnungen durch Wettbewerber sind der realistischere Anlass.
Rechtsgrundlagen
Diese Seite stützt sich auf folgende Vorschriften. Wir nennen sie, damit du selbst nachlesen kannst – nicht als Ersatz für eine Beratung im Einzelfall.
- Verordnung (EU) 2024/1689 – KI-Verordnung (AI Act)
- Art. 4 KI-VO – KI-Kompetenz
- Art. 50 KI-VO – Transparenzpflichten – gilt seit 2. August 2026
- Art. 5 KI-VO – verbotene Praktiken
- Art. 99 KI-VO – Sanktionen