KI-Verordnung für kleine Unternehmen

Seit dem 2. August 2026 gelten die Transparenzpflichten. Für die meisten ist das machbar.

Stand: August 2026 · Artikel 50 gilt seit 2. August 2026

Die gute Nachricht zuerst: Wer KI nur benutzt – ChatGPT für Texte, ein Bildwerkzeug für Grafiken, einen Chatbot auf der Website – fällt in die niedrigste Risikostufe. Zu tun sind zwei Dinge: kennzeichnen und Grundwissen sicherstellen.

Der Zeitplan

AbWas gilt
2. Februar 2025Verbotene Praktiken; Pflicht zur KI-Kompetenz nach Artikel 4
2. August 2025Pflichten für Anbieter von KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck
2. August 2026 Transparenzpflichten nach Artikel 50 und der Großteil der übrigen Regelungen
2. August 2027letzte Stufe für Hochrisiko-Systeme in regulierten Produkten

Die vier Risikostufen

StufeBeispieleFolge für dich
Verboten Social Scoring, Emotionserkennung am Arbeitsplatz, ungezieltes Abgreifen von Gesichtsbilderngar nicht einsetzen
Hochrisiko KI in Bewerberauswahl, Kreditwürdigkeitsprüfung, kritischer Infrastruktur, Medizin umfangreiche Pflichten – Risikomanagement, Dokumentation, menschliche Aufsicht
Transparenzpflichtig Chatbots, KI-generierte Texte, Bilder, Audio, Deepfakes kennzeichnen – der Regelfall für kleine Unternehmen
Minimales Risiko Spam-Filter, Rechtschreibhilfe, Empfehlungen im Shopkeine besonderen Pflichten
Achtung bei der zweiten Zeile. Wer KI im Bewerbungsverfahren einsetzt – auch nur zum Vorsortieren von Lebensläufen –, landet im Hochrisikobereich. Das ist die Stelle, an der auch kleine Betriebe unbeabsichtigt hineinrutschen.

Was konkret zu tun ist

  1. Chatbots kennzeichnen. Nutzer müssen erkennen, dass sie mit einer Maschine sprechen – es sei denn, das ist aus dem Zusammenhang offensichtlich. Ein Satz im Eröffnungsdialog genügt.
  2. KI-generierte Inhalte kenntlich machen. Synthetische Bilder, Audio und Video sind maschinenlesbar zu markieren. Bei Deepfakes und bei Texten zu Angelegenheiten von öffentlichem Interesse kommt eine sichtbare Offenlegung dazu.
  3. KI-Kompetenz sicherstellen – Artikel 4. Wer KI im Betrieb einsetzt, muss dafür sorgen, dass die damit arbeitenden Personen ausreichend Verständnis haben. Im Juli 2026 wurde die Vorschrift über den Digital-Omnibus angepasst: Die Pflicht bleibt, ein bestimmtes einheitliches Kompetenzniveau wird aber nicht mehr vorgeschrieben.
  4. Ein Verzeichnis führen, welche KI-Systeme wofür eingesetzt werden. Nicht ausdrücklich für Kleinstunternehmen vorgeschrieben, aber die einfachste Art, im Zweifel Auskunft geben zu können.

Erleichterungen für kleine Unternehmen

Die Verordnung enthält an mehreren Stellen einen Verhältnismäßigkeitsgrundsatz zugunsten von KMU und Kleinstunternehmen: vereinfachte Dokumentation, bevorzugter Zugang zu Reallaboren, angepasste Gebühren. Von den Transparenzpflichten des Artikels 50 befreit das nicht – die gelten unabhängig von der Größe.

Die Bußgelder

VerstoßRahmen
Verbotene Praktikenbis 35 Mio. € oder 7 % des weltweiten Jahresumsatzes
Verstöße gegen die übrigen Pflichten, auch Artikel 50 bis 15 Mio. € oder 3 % des weltweiten Jahresumsatzes
Falsche Angaben gegenüber Behördenbis 7,5 Mio. € oder 1 %

Die Rahmen zielen auf große Anbieter. Für KMU sind die Obergrenzen ausdrücklich auf den jeweils niedrigeren der beiden Werte gedeckelt. Trotzdem: Eine Kennzeichnung kostet einen Satz, ein Bußgeldverfahren kostet einen Anwalt.

Und die DSGVO gilt weiter

Die KI-Verordnung ersetzt den Datenschutz nicht. Wer personenbezogene Daten in ein KI-Werkzeug gibt – Kundendaten in einen Chatbot, Bewerbungsunterlagen in ein Analysewerkzeug – braucht weiterhin eine Rechtsgrundlage, einen Auftragsverarbeitungsvertrag und einen Eintrag im Verarbeitungsverzeichnis.

Praktischer Hinweis für Gründer: Keine Kundendaten, keine Rechnungsdaten und keine Personaldaten in kostenlose KI-Dienste geben, deren Verarbeitung du nicht vertraglich geregelt hast. Das ist die häufigste Datenschutzpanne kleiner Betriebe – und sie hat mit der KI-Verordnung noch gar nichts zu tun.

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Häufige Fragen

Betrifft mich die KI-Verordnung als Einzelunternehmer?

Wenn du KI einsetzt: ja, aber meist nur mit den Transparenzpflichten. Wer einen Chatbot betreibt oder KI-generierte Inhalte veröffentlicht, muss kennzeichnen. Mehr ist für den Regelfall nicht zu tun.

Muss ich KI-geschriebene Texte auf meiner Website kennzeichnen?

Bei Texten zu Angelegenheiten von öffentlichem Interesse ist eine Offenlegung vorgesehen. Für gewöhnliche Produkttexte oder Blogbeiträge im eigenen Namen greift die Pflicht nach überwiegender Auffassung nicht – für synthetische Bilder, Audio und Video dagegen schon.

Was ist KI-Kompetenz nach Artikel 4?

Die Pflicht, dafür zu sorgen, dass Personen, die im Auftrag des Unternehmens KI einsetzen, deren Funktionsweise und Grenzen hinreichend verstehen. Seit der Anpassung im Juli 2026 ist kein bestimmtes Niveau vorgeschrieben – eine dokumentierte Einweisung genügt in kleinen Betrieben.

Bin ich Anbieter oder Betreiber?

Betreiber, wenn du fremde KI einsetzt – das ist der Normalfall. Anbieter wirst du erst, wenn du ein KI-System selbst entwickelst oder unter eigenem Namen in Verkehr bringst. Anbieter haben deutlich weitergehende Pflichten.

Wer kontrolliert das?

In Deutschland ist die Marktüberwachung im Aufbau; die Bundesnetzagentur übernimmt eine koordinierende Rolle. Für kleine Unternehmen ist eine anlasslose Prüfung derzeit unwahrscheinlich – Abmahnungen durch Wettbewerber sind der realistischere Anlass.

Rechtsgrundlagen

Diese Seite stützt sich auf folgende Vorschriften. Wir nennen sie, damit du selbst nachlesen kannst – nicht als Ersatz für eine Beratung im Einzelfall.

Diese Seite gibt den Stand vom August 2026 wieder und erklärt die Regel, nicht deinen Fall. Gründung berührt Steuer-, Sozial- und Gewerberecht auf einmal – für die verbindliche Auskunft sind Steuerberatung, Kammer und die zuständige Behörde da.

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