Was 2026 neu ist

Vier neue Pflichten, drei neue Zahlen – und für die meisten Gründer weniger, als es klingt.

Stand: August 2026 · geprüft an den geltenden Vorschriften

Die ehrliche Einordnung vorweg: Von den vier neuen Pflichten des Jahres 2026 betrifft die meisten Gründer keine einzige. Sie treffen Onlinehandel, KI-Einsatz und Warenversand. Wer berät, baut, pflegt oder unterrichtet, ist bei allen vier außen vor.

Die vier neuen Pflichten

SeitWasWenZu tun
19.06.2026 Widerrufsbutton, § 356a BGB alle mit Online-Vertragsschluss an Verbraucher Schaltfläche „Vertrag widerrufen“ plus Bestätigungsseite einbauen
02.08.2026 KI-Verordnung, Transparenzpflichten Art. 50 alle, die KI einsetzen Chatbots und KI-Inhalte kennzeichnen, Einweisung dokumentieren
12.08.2026 VerpackDG löst das VerpackG ab, verzahnt mit der EU-Verordnung PPWR jeder, der Ware an Endkunden verschickt LUCID-Registrierung prüfen; neu Pflichtige bis 12.09.2026 registrieren
02.12.2026 EU-Plattformrichtlinie ist umzusetzen – Statusvermutung Plattformarbeit; Ausstrahlung auf andere Solo-Selbstständige möglich Status sauber aufstellen, mehrere Auftraggeber

Die neuen Zahlen

Größe20262027 Für wen wichtig
Gesetzlicher Mindestlohn13,90 € 14,60 €alle mit Personal
Minijob-Grenze603 € im Monat 633 €alle mit Aushilfen
Grundfreibetrag12.348 €steigt weiter ab hier greift die Einkommensteuer
KV-Mindestbemessung1.318,33 € im Monat bestimmt den Mindestbeitrag von rund 278 €
Künstlersozialabgabe4,9 % (von 5,0 % gesunken) Auftraggeber von Kreativen

Der Mindestlohn ist die Zahl mit der größten Hebelwirkung: Er steigt in zwei Schritten auf 14,60 € und zieht die Minijob-Grenze automatisch mit – sie ist seit 2022 dynamisch an ihn gekoppelt. Wer kalkuliert, sollte gleich mit dem Wert für 2027 rechnen. Details auf ersten Mitarbeiter einstellen.

Was seit 2025 gilt und immer noch überrascht

RegelWorauf achten
E-Rechnung empfangen Pflicht für alle Unternehmen seit 1.1.2025 – auch für Kleinunternehmer. Ein Betrachter genügt, ein neues Programm braucht niemand.
Kleinunternehmergrenzen 25.000 € Vorjahr, 100.000 € laufendes Jahr. Die 100.000 € sind keine Prognose: Wird die Grenze gerissen, endet die Regelung mit diesem Umsatz – nicht zum Jahresende.
Kassenmeldepflicht Neue Kassen sind binnen eines Monats über ELSTER zu melden. Wer die Frist im Juli 2025 verpasst hat, holt es nach.
BFSG seit 28.6.2025 – aber Kleinstunternehmen unter 10 Beschäftigten sind bei Dienstleistungen ausgenommen
Aufbewahrungsfrist Für Buchungsbelege auf acht Jahre verkürzt. Für andere Unterlagen bleibt es teils bei zehn – siehe Aufbewahrungsfristen.
W-IdNr. wird seit November 2024 automatisch vergeben, letzte Stufe 2026. Kein Antrag nötig, keine Änderung im Alltag.

Was 2027 auf dich zukommt

Was sich nicht ändert: die Umsatzsteuersätze von 19 % und 7 %, die Pflichtangaben nach § 14 UStG und die Kleinunternehmergrenzen. Wer im Dezember liest, dass „alles neu“ wird, liest meistens eine Anzeige.

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Häufige Fragen

Betrifft mich als Kleingewerbe der Widerrufsbutton?

Nur wenn Verbraucher auf deiner Website oder in deiner App Verträge abschließen. Wer Angebote per E-Mail schickt und Aufträge unterschreiben lässt, braucht ihn nicht. Eine Ausnahme für kleine Unternehmen gibt es allerdings nicht – es kommt allein auf die Art des Vertragsschlusses an.

Muss ich als Kleinunternehmer E-Rechnungen ausstellen?

Nein, Kleinunternehmer sind von der Ausstellungspflicht ausgenommen. Empfangen können musst du sie trotzdem – seit dem 1. Januar 2025.

Gilt LUCID auch für mein kleines Nebengewerbe?

Ja. Das Verpackungsrecht kennt keine Bagatellgrenze. Sobald du verpackte Ware an private Endkunden verschickst, brauchst du Registrierung und Systembeteiligung.

Was ändert sich 2026 bei den Steuern?

Für Selbstständige wenig: Der Grundfreibetrag steigt auf 12.348 €, die Steuersätze der Umsatzsteuer bleiben bei 19 % und 7 %, und die Kleinunternehmergrenzen sind unverändert. Die größten Änderungen 2026 sind keine Steuer-, sondern Compliance-Themen.

Muss ich KI-Nutzung irgendwo melden?

Melden nein. Kennzeichnen ja: Chatbots müssen als solche erkennbar sein, und synthetische Bilder, Audio und Video sind zu markieren. Mehr ist für den normalen Einsatz nicht zu tun.

Rechtsgrundlagen

Diese Seite stützt sich auf folgende Vorschriften. Wir nennen sie, damit du selbst nachlesen kannst – nicht als Ersatz für eine Beratung im Einzelfall.

Diese Seite gibt den Stand vom August 2026 wieder und erklärt die Regel, nicht deinen Fall. Gründung berührt Steuer-, Sozial- und Gewerberecht auf einmal – für die verbindliche Auskunft sind Steuerberatung, Kammer und die zuständige Behörde da.

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