Ab wann zahle ich Steuern?

Vier Schwellen, vier Steuerarten. Und ein Zeitpunkt, der die meisten kalt erwischt.

Stand: August 2026 · geprüft an den geltenden Vorschriften

Die kurze Antwort: Einkommensteuer ab 12.348 € Gewinn im Jahr. Umsatzsteuer ab 25.000 € Umsatz im Vorjahr – oder sofort, wenn du darauf verzichtest. Gewerbesteuer ab 24.500 € Gewerbeertrag, aber nur bei Gewerbe und nicht bei Kapitalgesellschaften.

Was das bei deinen Zahlen bedeutet, rechnet der Steuer-Check für Gründer aus – mit Freibetrag, Hebesatz und der Anrechnung nach § 35 EStG.

Die vier Schwellen

SteuerAb wannWorauf Wen es nicht trifft
Einkommensteuer Gewinn über 12.348 € im Jahr (Grundfreibetrag 2026) deinen Gewinn, nicht den Umsatzniemanden – gilt für alle
Umsatzsteuer Vorjahresumsatz über 25.000 € oder laufendes Jahr über 100.000 € jeden einzelnen Umsatz, 19 % oder 7 % Kleinunternehmer nach § 19 UStG
Gewerbesteuer Gewerbeertrag über 24.500 € den Gewinn, korrigiert um Hinzurechnungen Freiberufler – und der Freibetrag gilt nicht für GmbH und UG
Körperschaftsteuer ab dem ersten Euro Gewinn15 % plus Solidaritätszuschlag alle außer Kapitalgesellschaften
Der wichtigste Satz auf dieser Seite: Diese Schwellen gelten unabhängig voneinander. Ein Kleinunternehmer ohne Umsatzsteuer zahlt trotzdem Einkommensteuer. Ein Gewerbetreibender unter dem Gewerbesteuer-Freibetrag zahlt trotzdem Umsatzsteuer, wenn er über 25.000 € liegt.

Was „Kleingewerbe“ steuerlich wirklich heißt

Nichts. Es gibt keine Steuer, die an das Wort „Kleingewerbe“ anknüpft. Wer das sucht, meint in aller Regel eine dieser beiden Sachen:

Beides ist unabhängig voneinander. Man kann Kleinunternehmer und im Handelsregister sein, und man kann ein umsatzsteuerpflichtiges Unternehmen ohne Registereintrag führen.

Der Zeitpunkt, der weh tut

Nicht das erste Jahr ist teuer, sondern das zweite. Im ersten Jahr zahlst du meist gar nichts – das Finanzamt kennt deinen Gewinn noch nicht. Im zweiten Jahr kommen Nachzahlung und Vorauszahlung zusammen.

Konkret, bei 40.000 € Gewinn im ersten Jahr:

WannWas passiertGrößenordnung
Jahr 1keine Vorauszahlungen, weil nichts geschätzt wurde0 €
Jahr 2, MitteSteuerbescheid für Jahr 1 – Nachzahlung rund 7.000–8.000 €
Jahr 2, gleichzeitigVorauszahlungen für Jahr 2, rückwirkend ab Januar nochmal rund 7.000 €
Fällig auf einmal rund 14.000–15.000 €

Deshalb gilt die einzige Faustregel, die man sich merken muss: Vom ersten Euro an zurücklegen. Wie viel bei deinem Gewinn nötig ist, rechnet der Rücklagen-Rechner. Und wer die Vorauszahlungen realistisch ansetzt, verteilt die Last statt sie zu stapeln – die Schätzung im Fragebogen ist dafür der Hebel.

Umsatzsteuer: der Posten, der dir nie gehört

Wer nicht Kleinunternehmer ist, kassiert mit jeder Rechnung 19 % Umsatzsteuer mit. Das ist Geld des Finanzamts, das kurz bei dir liegt. Der häufigste Liquiditätsfehler von Gründern besteht darin, es als Einnahme zu behandeln.

Wie die Voranmeldung funktioniert, steht auf Umsatzsteuer-Voranmeldung. Ob du überhaupt ausweisen musst, klärt der Kleinunternehmer-Check.

Gewerbesteuer: der Freibetrag und der Hebesatz

Die Gewerbesteuer trifft nur Gewerbebetriebe, nicht freie Berufe. Sie berechnet sich in drei Schritten:

SchrittRechnungBeispiel bei 60.000 €
1. Freibetrag abziehenGewerbeertrag − 24.500 € 35.500 €
2. Steuermesszahl× 3,5 %1.242,50 €
3. Hebesatz der Gemeinde× 200 % bis 600 %, je nach Ort bei 400 %: 4.970 €
Und dann kommt sie größtenteils zurück. Bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften wird die Gewerbesteuer nach § 35 EStG auf die Einkommensteuer angerechnet – bis zum Vierfachen des Messbetrags. Bis zu einem Hebesatz von rund 400 % gleicht sich das praktisch aus. Nur darüber bleibt echte Mehrbelastung.

Für GmbH und UG gilt das nicht: kein Freibetrag, keine Anrechnung. Das ist der Kostenunterschied, der bei der Rechtsformwahl am häufigsten übersehen wird.

Was du wann abgeben musst

ErklärungFristWer
Umsatzsteuer-Voranmeldung10. des Folgemonats alle außer Kleinunternehmern und Befreiten
Einkommensteuererklärung mit Anlage EÜR 31. Juli des Folgejahres, mit Steuerberater deutlich späteralle
Umsatzsteuer-Jahreserklärungebenso alle Unternehmer – auch Kleinunternehmer
GewerbesteuererklärungebensoGewerbebetriebe

Die Zeile, die überrascht: Auch Kleinunternehmer geben eine Umsatzsteuer-Jahreserklärung ab, obwohl sie keine Umsatzsteuer zahlen. Sie ist kurz, aber sie ist Pflicht.

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Häufige Fragen

Ab welchem Gewinn zahle ich Einkommensteuer?

Ab einem zu versteuernden Einkommen über dem Grundfreibetrag – 12.348 € im Jahr 2026. Darunter fällt keine Einkommensteuer an. Erklärung abgeben musst du als Selbstständiger trotzdem.

Muss ich Steuern zahlen, wenn ich nichts verdiene?

Einkommensteuer nein. Umsatzsteuer ja, wenn du welche vereinnahmt hast – die schuldest du unabhängig davon, ob am Ende Gewinn übrig bleibt. Und Verluste sind trotzdem erklärungspflichtig; sie mindern die Steuer anderer Jahre.

Ab wann zahlt ein Kleingewerbe Steuern?

„Kleingewerbe“ ist kein Steuerbegriff. Es gelten dieselben Schwellen wie für jeden anderen: Grundfreibetrag bei der Einkommensteuer, 25.000 € bei der Umsatzsteuer, 24.500 € bei der Gewerbesteuer.

Wie viel muss ich zurücklegen?

Als grobe Regel 30 bis 40 % des Gewinns für Einkommensteuer und Gewerbesteuer, plus die vereinnahmte Umsatzsteuer vollständig. Genauer rechnet der Rücklagen-Rechner.

Wann kommt der erste Steuerbescheid?

Meist im zweiten Halbjahr des Folgejahres, je nach Finanzamt und Abgabezeitpunkt. Bis dahin passiert nichts – und genau das führt dazu, dass die Rücklage nicht gebildet wird.

Rechtsgrundlagen

Diese Seite stützt sich auf folgende Vorschriften. Wir nennen sie, damit du selbst nachlesen kannst – nicht als Ersatz für eine Beratung im Einzelfall.

Diese Seite gibt den Stand vom August 2026 wieder und erklärt die Regel, nicht deinen Fall. Gründung berührt Steuer-, Sozial- und Gewerberecht auf einmal – für die verbindliche Auskunft sind Steuerberatung, Kammer und die zuständige Behörde da.

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