Was das bei deinen Zahlen bedeutet, rechnet der Steuer-Check für Gründer aus – mit Freibetrag, Hebesatz und der Anrechnung nach § 35 EStG.
Die vier Schwellen
| Steuer | Ab wann | Worauf | Wen es nicht trifft |
|---|---|---|---|
| Einkommensteuer | Gewinn über 12.348 € im Jahr (Grundfreibetrag 2026) | deinen Gewinn, nicht den Umsatz | niemanden – gilt für alle |
| Umsatzsteuer | Vorjahresumsatz über 25.000 € oder laufendes Jahr über 100.000 € | jeden einzelnen Umsatz, 19 % oder 7 % | Kleinunternehmer nach § 19 UStG |
| Gewerbesteuer | Gewerbeertrag über 24.500 € | den Gewinn, korrigiert um Hinzurechnungen | Freiberufler – und der Freibetrag gilt nicht für GmbH und UG |
| Körperschaftsteuer | ab dem ersten Euro Gewinn | 15 % plus Solidaritätszuschlag | alle außer Kapitalgesellschaften |
Was „Kleingewerbe“ steuerlich wirklich heißt
Nichts. Es gibt keine Steuer, die an das Wort „Kleingewerbe“ anknüpft. Wer das sucht, meint in aller Regel eine dieser beiden Sachen:
- Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG – keine Umsatzsteuer auf den Rechnungen, dafür auch kein Vorsteuerabzug. Grenze: 25.000 € Vorjahresumsatz.
- Gewerbe ohne Handelsregistereintrag – EÜR statt Bilanz, kein Kaufmannsrecht. Das ist eine Frage des Handelsrechts, keine Steuerfrage.
Beides ist unabhängig voneinander. Man kann Kleinunternehmer und im Handelsregister sein, und man kann ein umsatzsteuerpflichtiges Unternehmen ohne Registereintrag führen.
Der Zeitpunkt, der weh tut
Konkret, bei 40.000 € Gewinn im ersten Jahr:
| Wann | Was passiert | Größenordnung |
|---|---|---|
| Jahr 1 | keine Vorauszahlungen, weil nichts geschätzt wurde | 0 € |
| Jahr 2, Mitte | Steuerbescheid für Jahr 1 – Nachzahlung | rund 7.000–8.000 € |
| Jahr 2, gleichzeitig | Vorauszahlungen für Jahr 2, rückwirkend ab Januar | nochmal rund 7.000 € |
| Fällig auf einmal | rund 14.000–15.000 € |
Deshalb gilt die einzige Faustregel, die man sich merken muss: Vom ersten Euro an zurücklegen. Wie viel bei deinem Gewinn nötig ist, rechnet der Rücklagen-Rechner. Und wer die Vorauszahlungen realistisch ansetzt, verteilt die Last statt sie zu stapeln – die Schätzung im Fragebogen ist dafür der Hebel.
Umsatzsteuer: der Posten, der dir nie gehört
Wer nicht Kleinunternehmer ist, kassiert mit jeder Rechnung 19 % Umsatzsteuer mit. Das ist Geld des Finanzamts, das kurz bei dir liegt. Der häufigste Liquiditätsfehler von Gründern besteht darin, es als Einnahme zu behandeln.
- Voranmeldung: Im Gründungsjahr und im Folgejahr grundsätzlich monatlich. Danach richtet sich der Rhythmus nach der Steuer des Vorjahres.
- Befreiung: Lag die Umsatzsteuer des Vorjahres unter 2.000 €, kann das Finanzamt dich von der Voranmeldung befreien – dann genügt die Jahreserklärung.
- Dauerfristverlängerung: Ein Monat mehr Zeit, gegen eine Sondervorauszahlung. Kostet nichts außer Liquiditätsbindung und ist fast immer sinnvoll.
Wie die Voranmeldung funktioniert, steht auf Umsatzsteuer-Voranmeldung. Ob du überhaupt ausweisen musst, klärt der Kleinunternehmer-Check.
Gewerbesteuer: der Freibetrag und der Hebesatz
Die Gewerbesteuer trifft nur Gewerbebetriebe, nicht freie Berufe. Sie berechnet sich in drei Schritten:
| Schritt | Rechnung | Beispiel bei 60.000 € |
|---|---|---|
| 1. Freibetrag abziehen | Gewerbeertrag − 24.500 € | 35.500 € |
| 2. Steuermesszahl | × 3,5 % | 1.242,50 € |
| 3. Hebesatz der Gemeinde | × 200 % bis 600 %, je nach Ort | bei 400 %: 4.970 € |
Für GmbH und UG gilt das nicht: kein Freibetrag, keine Anrechnung. Das ist der Kostenunterschied, der bei der Rechtsformwahl am häufigsten übersehen wird.
Was du wann abgeben musst
| Erklärung | Frist | Wer |
|---|---|---|
| Umsatzsteuer-Voranmeldung | 10. des Folgemonats | alle außer Kleinunternehmern und Befreiten |
| Einkommensteuererklärung mit Anlage EÜR | 31. Juli des Folgejahres, mit Steuerberater deutlich später | alle |
| Umsatzsteuer-Jahreserklärung | ebenso | alle Unternehmer – auch Kleinunternehmer |
| Gewerbesteuererklärung | ebenso | Gewerbebetriebe |
Die Zeile, die überrascht: Auch Kleinunternehmer geben eine Umsatzsteuer-Jahreserklärung ab, obwohl sie keine Umsatzsteuer zahlen. Sie ist kurz, aber sie ist Pflicht.
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Erste Rechnung schreiben – kostenlosHäufige Fragen
Ab welchem Gewinn zahle ich Einkommensteuer?
Ab einem zu versteuernden Einkommen über dem Grundfreibetrag – 12.348 € im Jahr 2026. Darunter fällt keine Einkommensteuer an. Erklärung abgeben musst du als Selbstständiger trotzdem.
Muss ich Steuern zahlen, wenn ich nichts verdiene?
Einkommensteuer nein. Umsatzsteuer ja, wenn du welche vereinnahmt hast – die schuldest du unabhängig davon, ob am Ende Gewinn übrig bleibt. Und Verluste sind trotzdem erklärungspflichtig; sie mindern die Steuer anderer Jahre.
Ab wann zahlt ein Kleingewerbe Steuern?
„Kleingewerbe“ ist kein Steuerbegriff. Es gelten dieselben Schwellen wie für jeden anderen: Grundfreibetrag bei der Einkommensteuer, 25.000 € bei der Umsatzsteuer, 24.500 € bei der Gewerbesteuer.
Wie viel muss ich zurücklegen?
Als grobe Regel 30 bis 40 % des Gewinns für Einkommensteuer und Gewerbesteuer, plus die vereinnahmte Umsatzsteuer vollständig. Genauer rechnet der Rücklagen-Rechner.
Wann kommt der erste Steuerbescheid?
Meist im zweiten Halbjahr des Folgejahres, je nach Finanzamt und Abgabezeitpunkt. Bis dahin passiert nichts – und genau das führt dazu, dass die Rücklage nicht gebildet wird.
Rechtsgrundlagen
Diese Seite stützt sich auf folgende Vorschriften. Wir nennen sie, damit du selbst nachlesen kannst – nicht als Ersatz für eine Beratung im Einzelfall.
- § 32a EStG – Einkommensteuertarif und Grundfreibetrag
- § 19 UStG – Kleinunternehmerregelung, Grenzen 25.000 € und 100.000 €
- § 11 GewStG – Steuermesszahl und Freibetrag von 24.500 €
- § 35 EStG – Anrechnung der Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer
- § 18 UStG – Voranmeldung, Befreiung unter 2.000 € Vorjahressteuer
- § 37 EStG – Vorauszahlungen