Welche Steuern treffen mich?
Zwei Zahlen und zwei Angaben zur Tätigkeit genügen.
Trag Umsatz und Gewinn ein.
- Umsatzsteuer
- –
- Einkommensteuer
- –
- Gewerbesteuer
- –
- Anrechnung auf die Einkommensteuer
- –
Und die Rechnungen dazu?
ZackFertig prüft beim Tippen jede Pflichtangabe nach § 14 UStG, rechnet die Umsatzsteuer aus und setzt den Kleinunternehmer-Hinweis automatisch. Ohne Konto, ohne Abo.
Rechnung schreiben – kostenlos →Die vier Schwellen
| Steuer | Ab wann | Worauf |
|---|---|---|
| Einkommensteuer | zu versteuerndes Einkommen über 12.348 € (Grundfreibetrag 2026) | deinen Gewinn, nicht den Umsatz |
| Umsatzsteuer | Vorjahresumsatz über 25.000 € oder laufendes Jahr über 100.000 € | jeden einzelnen Umsatz, 19 % oder 7 % |
| Gewerbesteuer | Gewerbeertrag über 24.500 € – kein Freibetrag für GmbH und UG | den Gewinn, korrigiert um Hinzurechnungen |
| Körperschaftsteuer | ab dem ersten Euro Gewinn | 15 % plus 5,5 % Solidaritätszuschlag darauf |
Die Schwellen gelten unabhängig voneinander. Ein Kleinunternehmer ohne Umsatzsteuer zahlt trotzdem Einkommensteuer, und ein Gewerbetreibender unter dem Gewerbesteuer-Freibetrag zahlt trotzdem Umsatzsteuer, sobald er über 25.000 € liegt.
Warum die Gewerbesteuer meist weniger kostet, als sie aussieht
Bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften wird die Gewerbesteuer nach § 35 EStG auf die Einkommensteuer angerechnet – bis zum Vierfachen des Steuermessbetrags. Bis zu einem Hebesatz von etwa 400 % gleicht sich die Belastung damit praktisch aus. Erst darüber bleibt echte Mehrbelastung.
Zwei Einschränkungen: Angerechnet wird höchstens die tatsächlich gezahlte Gewerbesteuer, und nur soweit überhaupt Einkommensteuer anfällt. Wer kaum Einkommensteuer zahlt, kann auch nichts anrechnen. Für GmbH und UG gibt es die Anrechnung nicht – dort ist die Gewerbesteuer echter Aufwand.
Was der Check nicht kann
Er nennt keinen Euro-Betrag für die Einkommensteuer. Der Tarif nach § 32a EStG hängt an deinem gesamten zu versteuernden Einkommen – also auch an Lohn, Mieten, Kapitalerträgen, Splittingverfahren, Kinderfreibeträgen und Vorsorgeaufwendungen. Eine Zahl daraus wäre geraten, nicht gerechnet.
Was du stattdessen brauchst, ist eine Rücklage. Wie hoch sie sein muss, rechnet der Rücklagen-Rechner – dort trägst du deinen persönlichen Steuersatz ein und siehst, welcher Anteil jedes Zahlungseingangs dir nicht gehört.
Der Zeitpunkt, der Gründer kalt erwischt
Nicht das erste Jahr ist teuer, sondern das zweite: Im ersten Jahr gibt es meist keine Vorauszahlungen, weil das Finanzamt deinen Gewinn noch nicht kennt. Im zweiten Jahr kommen Nachzahlung für Jahr eins und Vorauszahlung für Jahr zwei gleichzeitig – rückwirkend ab Januar. Mehr dazu auf Steuern für Gründer.
Häufige Fragen
Ab wann zahlt ein Kleingewerbe Steuern?
„Kleingewerbe“ ist kein Steuerbegriff. Es gelten dieselben Schwellen wie für jeden anderen: Grundfreibetrag bei der Einkommensteuer, 25.000 € bei der Umsatzsteuer, 24.500 € bei der Gewerbesteuer.
Muss ich Steuern zahlen, wenn ich keinen Gewinn mache?
Einkommensteuer nein. Umsatzsteuer ja, soweit du welche vereinnahmt hast – die schuldest du unabhängig davon, ob am Ende Gewinn übrig bleibt. Erklärungen sind trotzdem abzugeben.
Zahlen Freiberufler Gewerbesteuer?
Nein. Einkünfte aus selbstständiger Arbeit nach § 18 EStG unterliegen nicht der Gewerbesteuer. Ob du dazugehörst, klärt Freiberufler oder Gewerbe.
Wo finde ich den Hebesatz meiner Gemeinde?
Auf der Website der Gemeinde oder in ihrer Hebesatzsatzung. Er liegt gesetzlich bei mindestens 200 % und reicht in Großstädten über 500 %.
Gilt der Gewerbesteuer-Freibetrag auch für eine UG?
Nein. Der Freibetrag von 24.500 € gilt nur für Einzelunternehmen und Personengesellschaften. Kapitalgesellschaften zahlen ab dem ersten Euro Gewerbeertrag – einer der wichtigsten Kostenunterschiede bei der Rechtsformwahl.
Rechtsgrundlagen
Diese Seite stützt sich auf folgende Vorschriften. Wir nennen sie, damit du selbst nachlesen kannst – nicht als Ersatz für eine Beratung im Einzelfall.
- § 32a EStG – Einkommensteuertarif und Grundfreibetrag
- § 19 UStG – Kleinunternehmerregelung, Grenzen 25.000 € und 100.000 €
- § 11 GewStG – Steuermesszahl 3,5 % und Freibetrag 24.500 €
- § 16 GewStG – Hebesatz, Mindesthebesatz 200 %
- § 35 EStG – Anrechnung der Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer
- § 23 KStG – Körperschaftsteuersatz 15 %