Welche Rechtsform passt?

Fünf Fragen entscheiden das. Der Rest ist Detail – und lässt sich später ändern.

Stand: August 2026 · geprüft an den geltenden Vorschriften

Die kurze Antwort für die meisten: Wer allein startet, ohne fremdes Geld und ohne großes Haftungsrisiko, gründet ein Einzelunternehmen. Das ist kein Kompromiss und keine Anfängerlösung – es ist die Rechtsform von rund zwei Dritteln aller Selbstständigen in Deutschland. Umsteigen kannst du jederzeit.

„Kleingewerbe“ ist keine Rechtsform

Der häufigste Irrtum überhaupt. Es gibt kein „Kleingewerbe“ zum Ankreuzen. Gemeint ist meistens ein Einzelunternehmen, das nicht im Handelsregister steht – und oft zusätzlich die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG, die aber eine reine Steuerfrage ist und mit der Rechtsform nichts zu tun hat.

Warum das wichtig ist: Wer nach „Kleingewerbe“ sucht, findet Seiten, die zwei verschiedene Dinge vermischen. Die Rechtsform bestimmt Haftung, Kapital und Buchführung. Die Kleinunternehmerregelung bestimmt nur, ob du Umsatzsteuer ausweist. Beides entscheidest du getrennt, und beides kann sich unabhängig voneinander ändern.

Die fünf Fragen

FrageWenn ja
1. Gründest du allein? Nein → GbR (mit Partnern, ohne Kapital) oder GmbH. Ja → alles offen.
2. Kann ein einzelner Fehler dich ruinieren? Ja → UG oder GmbH. Typisch bei Bau, Beratung mit Vermögensbezug, Produkten, Lebensmitteln, Veranstaltungen.
3. Brauchst du Geld von außen? Ja → GmbH. Investoren und Beteiligungen brauchen Geschäftsanteile; die gibt es nur bei Kapitalgesellschaften.
4. Übst du einen freien Beruf aus? Ja → Einzelunternehmen oder Partnerschaftsgesellschaft. Keine Gewerbeanmeldung, keine Gewerbesteuer. Siehe Freiberufler oder Gewerbe.
5. Willst du ohne Notar starten? Ja → Einzelunternehmen oder GbR. UG und GmbH gehen nur über den Notar.

Wer bei allen fünf Fragen bei „nein“ landet, gründet ein Einzelunternehmen – und das ist die richtige Antwort, nicht die bequeme.

Der Vergleich in einer Tabelle

RechtsformKapitalHaftungGründungskosten Buchführung
Einzelunternehmen keinsvoll, auch privat0–65 € (Gewerbeamt) EÜR
GbR / eGbR keinsvoll, alle Gesellschafter gesamtschuldnerisch 0–65 €, als eGbR rund 150 € mehrEÜR
UG (haftungsbeschränkt) ab 1 €, praktisch 1.000 €+auf das Gesellschaftsvermögen ab rund 300 € mit MusterprotokollBilanz + Offenlegung
GmbH 25.000 €, davon 12.500 € eingezahltauf das Gesellschaftsvermögen ab rund 700 €, mit eigenem Vertrag deutlich mehrBilanz + Offenlegung
Partnerschaftsgesellschaft (PartG) keinsvoll; als PartG mbB für Berufsfehler beschränkt Notar + RegisterEÜR
GmbH & Co. KG über die Komplementär-GmbHbeschränkt zwei Gesellschaften, entsprechend teuerBilanz

Die Partnerschaftsgesellschaft steht ausschließlich Freiberuflern offen. Die GmbH & Co. KG ist eine Steuergestaltung für Fortgeschrittene – wer bei der Gründung darüber nachdenkt, braucht ohnehin eine Beratung und keine Website.

Was die Rechtsform nicht entscheidet

Was die Rechtsform sehr wohl entscheidet

FolgePersonengesellschaft & Einzelunternehmen UG & GmbH
GewerbesteuerFreibetrag 24.500 € auf den Gewerbeertrag kein Freibetrag – ab dem ersten Euro
Gewinnentnahmefrei, jederzeit nur als Gehalt oder Ausschüttung, beides formal geregelt
JahresabschlussEÜR, formlos Bilanz, plus Offenlegung im Unternehmensregister
Laufende Kostennahe null Steuerberater für die Bilanz, realistisch 1.000–2.500 € im Jahr
Wechsel der BeteiligtenumständlichAnteile werden übertragen

Die Zeile, die am häufigsten übersehen wird, ist die letzte Spalte der ersten Zeile: Kapitalgesellschaften haben keinen Gewerbesteuer-Freibetrag. Bei 30.000 € Gewinn sind das je nach Hebesatz schnell 3.500 € Unterschied – jedes Jahr.

Später wechseln ist normal

Die Rechtsform ist keine Tätowierung. Der übliche Weg sieht so aus:

Alle drei Wege kosten Notar und Steuerberater, aber keiner ist eine Katastrophe. Die falsche Reihenfolge dagegen schon: eine GmbH zu gründen, bevor klar ist, ob das Geschäft trägt, bedeutet vier Jahre Buchhaltungskosten für ein Unternehmen, das nie Umsatz gemacht hat. Und die Liquidation einer GmbH dauert mindestens ein Jahr.

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Häufige Fragen

Welche Rechtsform ist die günstigste?

Das Einzelunternehmen. Es kostet außer der Gewerbeanmeldung nichts, braucht keinen Notar, keine Bilanz und keinen Jahresabschluss zur Offenlegung. Freiberufler zahlen nicht einmal die Gewerbeanmeldung.

Schützt mich eine UG wirklich vor Haftung?

Vor Geschäftsschulden ja, vor drei Dingen nicht: Banken verlangen bei kleinen Gesellschaften fast immer eine persönliche Bürgschaft, für eigene Pflichtverletzungen haftet der Geschäftsführer persönlich, und Steuern und Sozialabgaben werden bei verspäteter Abführung ebenfalls persönlich eingefordert.

Gegen Berufsfehler hilft ohnehin keine Rechtsform, sondern eine Berufshaftpflicht.

Brauche ich für eine GbR einen Vertrag?

Rechtlich nein – die GbR entsteht, sobald zwei Personen einen gemeinsamen Zweck verfolgen, notfalls per Handschlag. Praktisch ja: Ohne Vertrag gilt das Gesetz, und das verteilt Gewinne nach Köpfen, verlangt für fast alles Einstimmigkeit und regelt den Ausstieg auf eine Art, die selten jemand will.

Kann ich als Freiberufler eine GmbH gründen?

Ja. Damit wirst du allerdings gewerbesteuerpflichtig, denn eine GmbH ist kraft Rechtsform Gewerbebetrieb – der Freiberufler-Vorteil geht verloren. Für Freiberufler mit Haftungsbedarf ist die Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartG mbB) meist der bessere Weg.

Was ist mit der Limited?

Seit dem Brexit ist die britische Limited in Deutschland keine tragfähige Konstruktion mehr – bestehende Gesellschaften wurden vielfach wie Einzelunternehmen oder GbR behandelt, mit voller Privathaftung. Wer heute noch eine Ltd. angeboten bekommt, sollte den Anbieter wechseln.

Rechtsgrundlagen

Diese Seite stützt sich auf folgende Vorschriften. Wir nennen sie, damit du selbst nachlesen kannst – nicht als Ersatz für eine Beratung im Einzelfall.

Diese Seite gibt den Stand vom August 2026 wieder und erklärt die Regel, nicht deinen Fall. Gründung berührt Steuer-, Sozial- und Gewerberecht auf einmal – für die verbindliche Auskunft sind Steuerberatung, Kammer und die zuständige Behörde da.

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