Die beiden Grenzen
Es sind immer zwei, und beide müssen erfüllt sein:
| Grenze | Worauf sie sich bezieht | |
|---|---|---|
| Vorjahr | 25.000 € | tatsächlicher Gesamtumsatz des abgelaufenen Kalenderjahres |
| Laufendes Jahr | 100.000 € | Umsatz im laufenden Jahr – bei Überschreiten endet die Regelung sofort |
Der zweite Punkt ist der, der wehtut: Die 100.000 € sind keine Prognose. Wird die Grenze im Laufenden Jahr überschritten, endet die Kleinunternehmerregelung mit dem Umsatz, der sie reißt – nicht zum Jahresende. Ab da schuldest du Umsatzsteuer.
Ob du noch darunter liegst, rechnet der Kleinunternehmer-Check aus.
Im ersten Jahr
Wer neu gründet, hat kein Vorjahr. Dann zählt allein, ob der Umsatz des ersten Jahres unter 25.000 € bleibt. Und – der Punkt, der reihenweise übersehen wird – bei einer Gründung mitten im Jahr wird der Betrag nicht mehr anteilig hochgerechnet, seit die Regelung 2025 neu gefasst wurde.
Was auf die Rechnung muss
Alle Pflichtangaben nach § 14 UStG – mit zwei Änderungen:
- Kein Steuersatz und kein Steuerbetrag. Nicht „0 %“, nicht „19 % = 0,00 €“. Gar nichts.
- Stattdessen ein Hinweis auf die Regelung, zum Beispiel: „Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.“
Wann sich der Verzicht lohnt
Du kannst auf die Regelung verzichten und freiwillig zur Regelbesteuerung wechseln. Das lohnt sich, wenn:
- deine Kunden überwiegend vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmen sind – dann ist der Bruttopreis für sie kein Argument;
- du hohe Anschaffungen planst und die Vorsteuer daraus ziehen willst;
- du ohnehin absehbar über die Grenze wächst und den Wechsel mitten im Jahr vermeiden möchtest.
Der Verzicht bindet fünf Jahre. Er ist keine Entscheidung, die man ausprobiert.
Und die E-Rechnung?
Kleinunternehmer sind von der Pflicht, E-Rechnungen auszustellen, ausgenommen. Von der Pflicht, sie zu empfangen, nicht – die gilt seit dem 1. Januar 2025 für alle Unternehmen, auch für dich. Was du dafür brauchst, steht auf E-Rechnung empfangen.
Und wenn du eine Rechnung brauchst?
Der Generator prüft alle Pflichtangaben nach § 14 UStG beim Tippen und macht daraus ein fertiges PDF. Unbegrenzt, ohne Konto, ohne Abo.
Rechnung schreiben – kostenlosHäufige Fragen
Zählt der Umsatz brutto oder netto?
Für die Grenzen zählt der Gesamtumsatz ohne Umsatzsteuer. Da du als Kleinunternehmer keine ausweist, ist das in der Praxis der Betrag, den du in Rechnung stellst.
Muss ich eine Umsatzsteuer-Voranmeldung abgeben?
Nein, solange du Kleinunternehmer bist. Eine Umsatzsteuererklärung für das Jahr kann das Finanzamt trotzdem anfordern.
Was passiert, wenn ich die Grenze im Laufenden Jahr reiße?
Ab dem Umsatz, der die 100.000 € überschreitet, gilt die Regelbesteuerung. Der Umsatz selbst und alle folgenden unterliegen der Umsatzsteuer – rückwirkend geändert werden müssen die vorherigen nicht.
Darf ich als Kleinunternehmer ins Ausland verkaufen?
Ja, aber die Regeln ändern sich. Bei Leistungen an EU-Unternehmen greift regelmäßig Reverse Charge, und dafür brauchst du eine USt-IdNr. – auch als Kleinunternehmer. Näheres auf § 13b UStG.
Rechtsgrundlagen
Diese Seite stützt sich auf folgende Vorschriften. Wir nennen sie, damit du selbst nachlesen kannst – nicht als Ersatz für eine Beratung im Einzelfall.
- § 19 UStG – Besteuerung der Kleinunternehmer
- § 14c UStG – unrichtiger oder unberechtigter Steuerausweis
- § 14 UStG – Ausstellung von Rechnungen und Pflichtangaben