§ 19 UStG, verständlich

Zwei Grenzen, ein Pflichthinweis – und ein Fehler, der rückwirkend teuer wird.

Stand: August 2026 · geprüft an den geltenden Vorschriften

In einem Satz: Wer unter den Umsatzgrenzen bleibt, weist keine Umsatzsteuer aus, zieht aber auch keine Vorsteuer ab – und muss das auf jeder Rechnung kenntlich machen.

Die beiden Grenzen

Es sind immer zwei, und beide müssen erfüllt sein:

GrenzeWorauf sie sich bezieht
Vorjahr25.000 € tatsächlicher Gesamtumsatz des abgelaufenen Kalenderjahres
Laufendes Jahr100.000 € Umsatz im laufenden Jahr – bei Überschreiten endet die Regelung sofort

Der zweite Punkt ist der, der wehtut: Die 100.000 € sind keine Prognose. Wird die Grenze im Laufenden Jahr überschritten, endet die Kleinunternehmerregelung mit dem Umsatz, der sie reißt – nicht zum Jahresende. Ab da schuldest du Umsatzsteuer.

Ob du noch darunter liegst, rechnet der Kleinunternehmer-Check aus.

Im ersten Jahr

Wer neu gründet, hat kein Vorjahr. Dann zählt allein, ob der Umsatz des ersten Jahres unter 25.000 € bleibt. Und – der Punkt, der reihenweise übersehen wird – bei einer Gründung mitten im Jahr wird der Betrag nicht mehr anteilig hochgerechnet, seit die Regelung 2025 neu gefasst wurde.

Was auf die Rechnung muss

Alle Pflichtangaben nach § 14 UStG – mit zwei Änderungen:

Der teure Fehler: Wer als Kleinunternehmer versehentlich Umsatzsteuer ausweist, schuldet sie – nach § 14c UStG, auch wenn er sie nie hätte erheben dürfen und der Kunde sie nie gezahlt hat. Ein einziger falscher Rechnungsvordruck kann so ein Jahr kosten.

Wann sich der Verzicht lohnt

Du kannst auf die Regelung verzichten und freiwillig zur Regelbesteuerung wechseln. Das lohnt sich, wenn:

Der Verzicht bindet fünf Jahre. Er ist keine Entscheidung, die man ausprobiert.

Und die E-Rechnung?

Kleinunternehmer sind von der Pflicht, E-Rechnungen auszustellen, ausgenommen. Von der Pflicht, sie zu empfangen, nicht – die gilt seit dem 1. Januar 2025 für alle Unternehmen, auch für dich. Was du dafür brauchst, steht auf E-Rechnung empfangen.

Und wenn du eine Rechnung brauchst?

Der Generator prüft alle Pflichtangaben nach § 14 UStG beim Tippen und macht daraus ein fertiges PDF. Unbegrenzt, ohne Konto, ohne Abo.

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Häufige Fragen

Zählt der Umsatz brutto oder netto?

Für die Grenzen zählt der Gesamtumsatz ohne Umsatzsteuer. Da du als Kleinunternehmer keine ausweist, ist das in der Praxis der Betrag, den du in Rechnung stellst.

Muss ich eine Umsatzsteuer-Voranmeldung abgeben?

Nein, solange du Kleinunternehmer bist. Eine Umsatzsteuererklärung für das Jahr kann das Finanzamt trotzdem anfordern.

Was passiert, wenn ich die Grenze im Laufenden Jahr reiße?

Ab dem Umsatz, der die 100.000 € überschreitet, gilt die Regelbesteuerung. Der Umsatz selbst und alle folgenden unterliegen der Umsatzsteuer – rückwirkend geändert werden müssen die vorherigen nicht.

Darf ich als Kleinunternehmer ins Ausland verkaufen?

Ja, aber die Regeln ändern sich. Bei Leistungen an EU-Unternehmen greift regelmäßig Reverse Charge, und dafür brauchst du eine USt-IdNr. – auch als Kleinunternehmer. Näheres auf § 13b UStG.

Rechtsgrundlagen

Diese Seite stützt sich auf folgende Vorschriften. Wir nennen sie, damit du selbst nachlesen kannst – nicht als Ersatz für eine Beratung im Einzelfall.

Diese Seite gibt den Inhalt der Vorschrift in eigenen Worten wieder. Die Kleinunternehmerregelung wurde zuletzt 2025 neu gefasst; verbindlich ist der Gesetzestext in seiner geltenden Fassung.

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