Was das MoPeG seit 2024 geändert hat
Zum 1. Januar 2024 ist das Personengesellschaftsrecht zum ersten Mal seit über hundert Jahren grundlegend neu gefasst worden. Für Gründer sind drei Punkte relevant:
- Die GbR ist rechtsfähig. Sie kann selbst Verträge schließen, klagen und verklagt werden. Nicht mehr „die Gesellschafter in ihrer Verbundenheit“, sondern die Gesellschaft.
- Es gibt ein Gesellschaftsregister. Wer sich einträgt, wird zur eGbR und führt diesen Zusatz im Namen.
- Das Gesamthandsvermögen ist abgeschafft. Das Vermögen gehört jetzt der Gesellschaft selbst – das klingt akademisch, entscheidet aber, wer im Grundbuch steht.
Eintragen oder nicht? Die ehrliche Antwort
| Vorhaben | Eintragung nötig? |
|---|---|
| Grundstück oder Immobilie kaufen | Ja. Das Grundbuchamt trägt eine GbR nur ein, wenn sie im Gesellschaftsregister steht. |
| GmbH-Anteile halten oder erwerben | Ja. |
| An einer OHG oder KG beteiligen | Ja. |
| Marke oder Patent auf die Gesellschaft anmelden | faktisch ja |
| Dienstleistungen erbringen, Rechnungen schreiben | nein |
| Ein Geschäftskonto eröffnen | nein – manche Banken fragen trotzdem danach |
Der Haken bei der Reihenfolge: Die Eintragung dauert ein paar Wochen und kostet Notar plus Registergebühr, zusammen meist 150–350 €. Wer erst beim Notartermin für den Immobilienkauf merkt, dass die eGbR fehlt, verschiebt den Termin. Wenn absehbar ist, dass so etwas kommt, trage vorher ein.
Die Nebenwirkung, die kaum jemand erwähnt
Die nicht eingetragene GbR trifft diese Pflicht nicht. Das ist einer der wenigen echten Gründe, mit der Eintragung zu warten, bis sie gebraucht wird – aber eben nur, bis sie gebraucht wird.
Die Haftung: gesamtschuldnerisch
Jeder Gesellschafter haftet für alle Verbindlichkeiten der Gesellschaft, mit seinem gesamten Privatvermögen, und zwar in voller Höhe. Der Gläubiger sucht sich aus, wen er in Anspruch nimmt – üblicherweise den mit dem meisten Geld.
Der interne Ausgleich zwischen euch ändert daran nichts – er gibt dir nur einen Anspruch gegen jemanden, der gerade kein Geld hat. Wer damit nicht leben kann, gründet eine GmbH und keine GbR.
Vier Punkte, die in den Vertrag gehören
Ohne Vertrag gilt das Gesetz, und das Gesetz meint es selten so, wie ihr es meint. Die vier Punkte, an denen GbRs regelmäßig scheitern:
- Gewinnverteilung. Ohne Regelung wird nach Köpfen geteilt – auch wenn einer 90 % der Arbeit macht oder 90 % des Geldes eingelegt hat.
- Entscheidungen. Ohne Regelung gilt Einstimmigkeit. Bei zwei Personen heißt das: Jeder kann alles blockieren, dauerhaft.
- Ausstieg. Was passiert, wenn einer gehen will, krank wird oder stirbt? Ohne Regelung scheidet er aus und bekommt seinen Anteil ausgezahlt – was die Gesellschaft im Zweifel nicht kann.
- Wer darf allein handeln? Nach neuem Recht vertreten die Gesellschafter gemeinschaftlich. Praktisch braucht ihr eine klare Regel, wer bis zu welchem Betrag allein unterschreiben darf.
Ein Gesellschaftsvertrag für eine kleine GbR ist beim Anwalt eine Sache von wenigen hundert Euro. Gemessen an dem, was ein Streit ohne Vertrag kostet, ist das nichts.
Rechnungen der GbR
Auf der Rechnung steht die Gesellschaft als Leistende – mit dem Namen, unter dem ihr auftretet, und der Anschrift. Bei der eingetragenen GbR gehört der Zusatz „eGbR“ dazu. Die Steuernummer ist die der Gesellschaft, nicht die eines Gesellschafters.
Alles Weitere ist gleich wie bei jedem anderen Unternehmen: Die Pflichtangaben nach § 14 UStG gelten unverändert, und die Kleinunternehmergrenze zählt für die Gesellschaft als Ganzes – nicht pro Kopf.
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Kostet die Gründung einer GbR etwas?
Die Gesellschaft selbst nicht – sie entsteht formlos. Kosten entstehen nur für die Gewerbeanmeldung jedes gewerblichen Gesellschafters (20–65 €) und, falls gewünscht, für Vertrag und Registereintragung.
Muss jeder Gesellschafter ein Gewerbe anmelden?
Bei einer gewerblichen GbR ja – jeder Gesellschafter meldet für sich an. Bei einer rein freiberuflichen GbR entfällt das, wie bei Einzelunternehmern auch.
Was kostet die Eintragung als eGbR?
Die notarielle Anmeldung und die Registergebühr, zusammen üblicherweise 150 bis 350 € je nach Zahl der Gesellschafter. Der Eintrag selbst ist danach dauerhaft und kostenfrei zu pflegen, solange sich nichts ändert.
Können wir die eGbR später wieder löschen?
Ja, aber nicht beliebig: Die Löschung ist möglich, wenn die Gesellschaft aufgelöst wird oder die Voraussetzungen für die Eintragung entfallen. Ein einfaches „wir wollen nicht mehr“ genügt nicht. Wer flexibel bleiben will, wartet mit der Eintragung.
Zählt die Kleinunternehmergrenze pro Gesellschafter?
Nein. Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuerrechts ist die GbR, nicht der einzelne Gesellschafter. Die 25.000 € des Vorjahres gelten für die Gesellschaft insgesamt.
Rechtsgrundlagen
Diese Seite stützt sich auf folgende Vorschriften. Wir nennen sie, damit du selbst nachlesen kannst – nicht als Ersatz für eine Beratung im Einzelfall.
- § 705 ff. BGB – Gesellschaft bürgerlichen Rechts in der Fassung seit dem MoPeG
- § 707 BGB – Eintragung in das Gesellschaftsregister, Namenszusatz eGbR
- § 721 BGB – persönliche Haftung der Gesellschafter
- § 20 GwG – Mitteilungspflicht zum Transparenzregister für eingetragene Gesellschaften