Gewerbe anmelden

Ein Formular, eine halbe Stunde, unter 65 €. Der Rest kommt von allein – bis auf einen Schritt.

Stand: August 2026 · geprüft an den geltenden Vorschriften

Pflicht ist die Anmeldung, sobald du selbstständig, dauerhaft und mit Gewinnerzielungsabsicht tätig wirst – § 14 GewO. Nicht erst beim ersten Umsatz, sondern mit Aufnahme der Tätigkeit. Ausgenommen sind freie Berufe, Land- und Forstwirtschaft und die reine Verwaltung eigenen Vermögens.

Ob deine Tätigkeit diese Schwelle überhaupt erreicht – oder noch Gelegenheit ist –, klärt ab wann ein Gewerbe anzumelden ist.

Wo und wie

Zuständig ist das Gewerbeamt der Gemeinde, in der der Betrieb liegt – in größeren Städten heißt es Ordnungsamt oder Bürgeramt. Die meisten Kommunen bieten die Anmeldung inzwischen online an; über das Unternehmenskonto mit ELSTER-Zertifikat geht es fast überall.

Was du mitbringstAnmerkung
Personalausweis oder Reisepassbei Nicht-EU-Bürgern zusätzlich der Aufenthaltstitel, der Selbstständigkeit erlaubt
Beschreibung der Tätigkeitder wichtigste Teil – siehe unten
Erlaubnis oder Nachweis, falls nötig Handwerkskarte, Maklererlaubnis nach § 34c GewO, Bewachungserlaubnis, Gaststättenerlaubnis
Bei GmbH/UG: Handelsregisterauszugdie Gesellschaft meldet an, nicht die Person
Gebührje nach Gemeinde 20–65 €

Die Tätigkeitsbeschreibung – der einzige Teil, der Nachdenken verlangt

Formuliere breit, aber nicht beliebig. Die Beschreibung legt fest, was du ausüben darfst. Jede Erweiterung später kostet eine Ummeldung und wieder eine Gebühr.

Gut: „Fotografie, Bildbearbeitung, Verkauf von Bildlizenzen sowie Handel mit Fotozubehör.“ Schlecht: „Hochzeitsfotografie“ – und dann kommt der erste Firmenkunde.

Was du nicht tun solltest: Tätigkeiten aufnehmen, die eine Erlaubnis brauchen, nur um flexibel zu sein. Das Amt fragt dann nach dem Nachweis, und die Anmeldung bleibt liegen. Und was hier steht, landet über das Gewerberegister bei allen anderen – auch beim Finanzamt, das daraus die Einordnung als Gewerbe oder freier Beruf ableitet.

Das Datum: rückwirkend anmelden

Im Formular steht ein Feld für den Beginn der Tätigkeit. Das darf in der Vergangenheit liegen, und wenn du schon gearbeitet hast, muss es das sogar.

Eine verspätete Anmeldung ist eine Ordnungswidrigkeit nach § 146 GewO – theoretisch bis 1.000 €, praktisch bei kurzen Verzögerungen und ehrlicher Angabe fast nie geahndet. Ein falsches Datum anzugeben, um die Verspätung zu verdecken, ist deutlich schlechter: Das Finanzamt gleicht mit deinen Einnahmen ab, und dann geht es nicht mehr um eine Ordnungswidrigkeit.

Wer sich danach von selbst meldet

Das Gewerbeamt leitet die Anmeldung weiter. In den nächsten Wochen kommt Post von:

AbsenderWas er will
Finanzamtfordert den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung an – den musst du aber ohnehin selbst über ELSTER einreichen
IHK oder Handwerkskammerbestätigt die Pflichtmitgliedschaft; Gründer sind zwei Jahre beitragsfrei, siehe IHK-Beitrag
Berufsgenossenschaftgesetzliche Unfallversicherung – Anmeldung ist Pflicht, innerhalb einer Woche
Statistisches Landesamtgelegentlich Erhebungen, teils auskunftspflichtig
Und was nicht von selbst kommt: Rechnungen für „Gewerberegister“, „Zentrales Branchenverzeichnis“ oder „Gewerbeauskunft“, die wie Behördenpost aussehen. Das sind kostenpflichtige Adressbucheinträge von privaten Firmen, die das öffentliche Gewerberegister abschreiben. Es besteht keine Zahlungspflicht. Der Klassiker der ersten Gründerwoche.

Der eine Schritt, den niemand für dich macht

Der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung muss von dir über ELSTER eingereicht werden – innerhalb eines Monats. Ohne ihn gibt es keine Steuernummer, und ohne Steuernummer keine ordnungsgemäße Rechnung.

Das ist der Schritt, an dem die meisten Gründungen hängenbleiben, weil das ELSTER-Konto erst noch angelegt werden muss und die Aktivierung per Post ein bis zwei Wochen dauert. Wer das weiß, legt das Konto am Tag der Gewerbeanmeldung an.

Die erste Rechnung kommt schneller, als du denkst.

ZackFertig prüft beim Tippen jede Pflichtangabe nach § 14 UStG, rechnet die Umsatzsteuer aus und macht daraus ein fertiges PDF. Ohne Konto, ohne Abo, unbegrenzt kostenlos – auch der Kleinunternehmer-Hinweis steht automatisch drin.

Erste Rechnung schreiben – kostenlos

Häufige Fragen

Was kostet die Gewerbeanmeldung?

Je nach Gemeinde 20 bis 65 €. Eine Ummeldung oder Abmeldung kostet meist weniger oder gar nichts.

Brauche ich als Freiberufler eine Gewerbeanmeldung?

Nein. Freie Berufe nach § 18 EStG sind ausdrücklich vom Gewerberecht ausgenommen. Du meldest dich nur beim Finanzamt an. Ob du dazugehörst, klärt Freiberufler oder Gewerbe.

Muss ich für ein Nebengewerbe anmelden?

Ja, die Anmeldepflicht kennt keine Untergrenze. Es gibt kein „zu klein für die Anmeldung“. Was daneben zu beachten ist, steht auf nebenberuflich selbstständig.

Kann ich mehrere Tätigkeiten in einer Anmeldung führen?

Ja, solange sie in der Tätigkeitsbeschreibung stehen. Erst wenn getrennte Betriebe an verschiedenen Orten entstehen, braucht es mehrere Anmeldungen.

Was ist, wenn ich umziehe?

Innerhalb der Gemeinde eine Ummeldung, bei einem Wechsel der Gemeinde eine Abmeldung beim alten und eine Neuanmeldung beim neuen Amt. Das Finanzamt wechselt dann meist ebenfalls, und mit ihm die Steuernummer.

Rechtsgrundlagen

Diese Seite stützt sich auf folgende Vorschriften. Wir nennen sie, damit du selbst nachlesen kannst – nicht als Ersatz für eine Beratung im Einzelfall.

Diese Seite gibt den Stand vom August 2026 wieder und erklärt die Regel, nicht deinen Fall. Gründung berührt Steuer-, Sozial- und Gewerberecht auf einmal – für die verbindliche Auskunft sind Steuerberatung, Kammer und die zuständige Behörde da.

Weitere kostenlose Werkzeuge