Was auf dem Spiel steht
| Freiberufler | Gewerbe | |
|---|---|---|
| Gewerbeanmeldung | nein | ja, 20–65 € |
| Gewerbesteuer | keine | ab 24.500 € Gewerbeertrag |
| IHK-Pflichtmitgliedschaft | nein | ja |
| Buchführung | dauerhaft EÜR, unabhängig vom Umsatz | Bilanz ab 800.000 € Umsatz oder 80.000 € Gewinn |
| Kammer | je nach Beruf eigene Kammer (Ärzte, Anwälte, Architekten) | IHK oder Handwerkskammer |
Die Zeile mit dem größten Gewicht ist die vierte: Freiberufler dürfen dauerhaft die Einnahmenüberschussrechnung verwenden – auch bei einer Million Umsatz. Ein Gewerbetreibender muss ab den Grenzen des § 141 AO bilanzieren, und das kostet jedes Jahr Geld.
Die Katalogberufe
§ 18 EStG zählt sie namentlich auf. Wer darunter fällt, ist ohne weiteren Nachweis Freiberufler:
| Gruppe | Berufe |
|---|---|
| Heilberufe | Arzt, Zahnarzt, Tierarzt, Heilpraktiker, Physiotherapeut, Hebamme, Krankengymnast, Dentist |
| Rechts- und Wirtschaftsberatung | Rechtsanwalt, Notar, Patentanwalt, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, vereidigter Buchprüfer, beratender Volks- und Betriebswirt |
| Technisch-naturwissenschaftlich | Ingenieur, Architekt, Vermessungsingenieur, Handelschemiker, Lotse |
| Sprache und Information | Journalist, Bildberichterstatter, Dolmetscher, Übersetzer |
| Katalogfrei genannt | Wissenschaftler, Künstler, Schriftsteller, Lehrer, Erzieher |
Daneben gibt es die ähnlichen Berufe: nicht im Gesetz genannt, aber in Ausbildung und Tätigkeit einem Katalogberuf vergleichbar. Diese Vergleichbarkeit musst du im Zweifel belegen – und genau hier entstehen die Streitfälle.
Die Grenzfälle, die tatsächlich vorkommen
| Tätigkeit | Einordnung | Worauf es ankommt |
|---|---|---|
| Softwareentwicklung | meist freiberuflich | ingenieurähnlich bei Systementwurf und eigener Konzeption; reines Anpassen und Installieren ist gewerblich. Ein einschlägiges Studium hilft erheblich. |
| Grafikdesign | kommt darauf an | eigenschöpferisch gestaltend = künstlerisch = freiberuflich. Layouts nach fremdem Vorgabenraster = gewerblich. |
| Fotografie | kommt darauf an | künstlerische Fotografie freiberuflich, Produkt- und Passfotos gewerblich. |
| Coaching und Beratung | meist gewerblich | „beratender Betriebswirt“ setzt eine entsprechende Ausbildung und Breite voraus – ein Zertifikatskurs genügt nicht. |
| Online-Marketing, SEO | gewerblich | keine Vergleichbarkeit zu einem Katalogberuf. |
| Yoga, Personal Training | meist gewerblich | als „Lehrer“ freiberuflich nur bei nachweisbar unterrichtender Tätigkeit mit entsprechender Qualifikation. |
| Heilpraktiker, Physiotherapie | freiberuflich | Katalogberuf – aber der Verkauf von Produkten daneben ist gewerblich. |
Der Fehler, der richtig teuer wird
Das trifft zum Beispiel den Physiotherapeuten, der Bandagen verkauft, oder die Designerin, die neben der Gestaltung noch Druckerzeugnisse weiterverkauft. Für Einzelunternehmer gilt das nur eingeschränkt: Hier lassen sich die beiden Bereiche in aller Regel trennen, wenn die Aufzeichnungen sauber getrennt geführt werden.
Für Personengesellschaften ist es ernster: Dort färbt schon ein geringer gewerblicher Anteil auf alles ab. Die Rechtsprechung erkennt eine Bagatellgrenze an – rund 3 % der Gesamtumsätze und höchstens 24.500 € im Jahr. Wer darüber liegt, hat eine gewerbliche Gesellschaft. Die Lösung ist eine zweite, getrennte Gesellschaft für den gewerblichen Teil.
Wenn das Finanzamt umstuft
Die Umstufung kommt typischerweise bei der ersten Betriebsprüfung oder bei einer Nachfrage zur Tätigkeitsbeschreibung. Die Folgen:
- Gewerbesteuer rückwirkend für alle noch offenen Jahre – abzüglich des Freibetrags und mit Anrechnung auf die Einkommensteuer nach § 35 EStG, was den Schaden bei vielen deutlich dämpft.
- Gewerbeanmeldung nachholen, rückwirkend zum Beginn.
- IHK-Beiträge für die Vergangenheit.
- Eventuell Bilanzpflicht, wenn die Grenzen des § 141 AO überschritten waren.
Wer sich nicht sicher ist, kann beim Finanzamt eine verbindliche Auskunft beantragen. Sie kostet eine Gebühr, bindet das Amt aber – und ist bei einem echten Grenzfall billiger als das Risiko.
Für die Rechnung macht es kaum einen Unterschied
Die Pflichtangaben nach § 14 UStG sind für beide Gruppen identisch. Auch die Kleinunternehmerregelung gilt unabhängig davon. Der einzige praktische Unterschied: Freiberufler geben ihre Steuernummer an, brauchen aber nie eine Handelsregisternummer.
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Kann ich mich als Freiberufler einfach so bezeichnen?
Die Bezeichnung ist nicht geschützt, die steuerliche Einordnung aber schon. Wer sich Freiberufler nennt, ohne es zu sein, hat kein Namensproblem, sondern ein Problem mit der fehlenden Gewerbeanmeldung – und das ist eine Ordnungswidrigkeit.
Was ist, wenn ich beides mache?
Als Einzelunternehmer trennst du die Bereiche und führst zwei Aufzeichnungen. Als Personengesellschaft droht die Abfärbung auf die gesamte Tätigkeit; dort ist eine zweite Gesellschaft für den gewerblichen Teil der übliche Weg.
Zahlen Freiberufler wirklich keine Gewerbesteuer?
Richtig – Einkünfte aus selbstständiger Arbeit nach § 18 EStG unterliegen nicht der Gewerbesteuer. Einkommensteuer und Umsatzsteuer fallen ganz normal an.
Muss ich als Freiberufler etwas anmelden?
Nur beim Finanzamt: den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, innerhalb eines Monats nach Aufnahme der Tätigkeit. Kein Gewerbeamt, keine IHK. Manche Berufe haben eine eigene Kammer mit eigener Meldepflicht.
Ist ein Freiberufler automatisch Kleinunternehmer?
Nein, das sind zwei völlig getrennte Dinge. Freiberuflichkeit ist eine Frage der Einkommensteuer, die Kleinunternehmerregelung eine der Umsatzsteuer. Man kann beides sein, eines von beiden oder keines.
Rechtsgrundlagen
Diese Seite stützt sich auf folgende Vorschriften. Wir nennen sie, damit du selbst nachlesen kannst – nicht als Ersatz für eine Beratung im Einzelfall.
- § 18 EStG – Einkünfte aus selbstständiger Arbeit, Katalog der freien Berufe
- § 15 EStG – Einkünfte aus Gewerbebetrieb
- § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG – Abfärbung gewerblicher Einkünfte bei Personengesellschaften
- § 2 GewStG – Gegenstand der Gewerbesteuer
- § 35 EStG – Anrechnung der Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer
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