Wer melden muss
| Rechtsform | Meldepflicht |
|---|---|
| GmbH, UG (haftungsbeschränkt) | ja |
| AG, KGaA, SE | ja |
| OHG, KG, GmbH & Co. KG | ja |
| Partnerschaftsgesellschaft | ja |
| eingetragene GbR (eGbR) | ja – seit 1. Januar 2024, unverzüglich nach der Eintragung |
| nicht eingetragene GbR | nein |
| Einzelunternehmen, e.K. | nein |
| eingetragene Vereine, Stiftungen | ja, mit Erleichterungen |
Die Zeile, die in den Beratungsgesprächen fehlt, ist die fünfte: Wer seine GbR ins Gesellschaftsregister einträgt, löst damit die Meldepflicht aus. Wer sie nicht einträgt, hat sie nicht. Das ist ein echtes Argument, mit der Eintragung zu warten, bis sie gebraucht wird – siehe GbR gründen.
Wer „wirtschaftlich Berechtigter“ ist
Jede natürliche Person, die
- mehr als 25 % der Kapitalanteile hält, oder
- mehr als 25 % der Stimmrechte kontrolliert, oder
- auf vergleichbare Weise Kontrolle ausübt – etwa über Stimmbindungsverträge oder Treuhandkonstruktionen.
Zu melden sind Vor- und Nachname, Geburtsdatum, Wohnort, Staatsangehörigkeiten sowie Art und Umfang des wirtschaftlichen Interesses.
Wie gemeldet wird
| Schritt | Anmerkung |
|---|---|
1. Auf transparenzregister.de registrieren | kostenlos |
| 2. Angaben zu den wirtschaftlich Berechtigten eintragen | 20–30 Minuten, kein Notar nötig |
| 3. Jede Änderung nachmelden | Gesellschafterwechsel, Umzug, Namensänderung – ebenfalls unverzüglich |
Die Führung des Registers kostet eine jährliche Gebühr von derzeit 20,80 € je Einheit. Sie wird automatisch erhoben, auch wenn sich nichts geändert hat. Kleine Vereine können sich auf Antrag befreien lassen.
Was Versäumnisse kosten
In der Praxis wird bei erstmaligen, schnell nachgeholten Versäumnissen kleiner Gesellschaften selten der Höchstrahmen ausgeschöpft. Verlassen sollte man sich darauf nicht – die Meldung dauert eine halbe Stunde.
Wann du es erledigen solltest
Direkt nach der Handelsregistereintragung, im selben Arbeitsgang wie Gewerbeanmeldung und Fragebogen. Setz dir den Punkt auf die Gründungscheckliste – der Notar erledigt ihn nicht mit, auch wenn viele Gründer das annehmen. Er meldet zum Handelsregister, nicht zum Transparenzregister.
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Gilt das auch für eine Ein-Personen-GmbH?
Ja. Dann bist du selbst der wirtschaftlich Berechtigte mit 100 % und meldest dich selbst. Die Pflicht entfällt nicht dadurch, dass die Verhältnisse offensichtlich sind.
Übernimmt das nicht das Handelsregister automatisch?
Nicht mehr. Bis 2021 galt eine Meldefiktion, wenn sich die Angaben aus dem Handelsregister ergaben. Seit der Umstellung auf ein Vollregister muss jede meldepflichtige Einheit aktiv melden.
Was kostet die Meldung?
Die Meldung selbst nichts. Für die Führung des Registers wird jährlich eine Gebühr von derzeit 20,80 € je Einheit erhoben.
Wer kann meine Daten einsehen?
Behörden und Verpflichtete nach dem Geldwäschegesetz – Banken, Notare, Steuerberater. Der frühere unbeschränkte Zugang für die Öffentlichkeit wurde nach einem Urteil des EuGH eingeschränkt; ein berechtigtes Interesse ist erforderlich.
Muss ich melden, wenn ich meine GbR eintragen lasse?
Ja, unverzüglich nach der Eintragung ins Gesellschaftsregister und ohne Übergangsfrist. Das ist die am häufigsten übersehene Folge der eGbR.
Rechtsgrundlagen
Diese Seite stützt sich auf folgende Vorschriften. Wir nennen sie, damit du selbst nachlesen kannst – nicht als Ersatz für eine Beratung im Einzelfall.
- § 20 GwG – Mitteilungspflicht an das Transparenzregister
- § 3 GwG – Begriff des wirtschaftlich Berechtigten, 25-%-Schwelle
- § 56 GwG – Bußgeldvorschriften
- § 57 GwG – Bekanntmachung bestandskräftiger Maßnahmen