Transparenzregister

Die Pflicht, die nach der Gründung am häufigsten vergessen wird – und Bußgelder kostet.

Stand: August 2026 · geprüft an den geltenden Vorschriften

Wer eine GmbH, UG oder eGbR gründet, muss melden – unverzüglich. Es gibt keine Schonfrist und keine automatische Übernahme aus dem Handelsregister mehr. Seit dem Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz ist das Register ein Vollregister; die frühere Meldefiktion ist entfallen.

Wer melden muss

RechtsformMeldepflicht
GmbH, UG (haftungsbeschränkt)ja
AG, KGaA, SEja
OHG, KG, GmbH & Co. KGja
Partnerschaftsgesellschaftja
eingetragene GbR (eGbR) ja – seit 1. Januar 2024, unverzüglich nach der Eintragung
nicht eingetragene GbRnein
Einzelunternehmen, e.K.nein
eingetragene Vereine, Stiftungenja, mit Erleichterungen

Die Zeile, die in den Beratungsgesprächen fehlt, ist die fünfte: Wer seine GbR ins Gesellschaftsregister einträgt, löst damit die Meldepflicht aus. Wer sie nicht einträgt, hat sie nicht. Das ist ein echtes Argument, mit der Eintragung zu warten, bis sie gebraucht wird – siehe GbR gründen.

Wer „wirtschaftlich Berechtigter“ ist

Jede natürliche Person, die

Wenn niemand über 25 % kommt, gelten die gesetzlichen Vertreter als fiktive wirtschaftlich Berechtigte – bei der GmbH also die Geschäftsführer. Gemeldet werden muss trotzdem. „Bei uns hat niemand die Mehrheit, also entfällt das“ ist der Irrtum, der am häufigsten zum Bußgeld führt.

Zu melden sind Vor- und Nachname, Geburtsdatum, Wohnort, Staatsangehörigkeiten sowie Art und Umfang des wirtschaftlichen Interesses.

Wie gemeldet wird

SchrittAnmerkung
1. Auf transparenzregister.de registrierenkostenlos
2. Angaben zu den wirtschaftlich Berechtigten eintragen 20–30 Minuten, kein Notar nötig
3. Jede Änderung nachmelden Gesellschafterwechsel, Umzug, Namensänderung – ebenfalls unverzüglich

Die Führung des Registers kostet eine jährliche Gebühr von derzeit 20,80 € je Einheit. Sie wird automatisch erhoben, auch wenn sich nichts geändert hat. Kleine Vereine können sich auf Antrag befreien lassen.

Was Versäumnisse kosten

Bis 150.000 € im Regelfall, bei schwerwiegenden, wiederholten oder systematischen Verstößen deutlich mehr. Und: Bestandskräftige Bußgeldentscheidungen werden auf der Seite des Bundesverwaltungsamts veröffentlicht, mit Namen – „naming and shaming“ ist ausdrücklich Teil des Konzepts.

In der Praxis wird bei erstmaligen, schnell nachgeholten Versäumnissen kleiner Gesellschaften selten der Höchstrahmen ausgeschöpft. Verlassen sollte man sich darauf nicht – die Meldung dauert eine halbe Stunde.

Wann du es erledigen solltest

Direkt nach der Handelsregistereintragung, im selben Arbeitsgang wie Gewerbeanmeldung und Fragebogen. Setz dir den Punkt auf die Gründungscheckliste – der Notar erledigt ihn nicht mit, auch wenn viele Gründer das annehmen. Er meldet zum Handelsregister, nicht zum Transparenzregister.

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Häufige Fragen

Gilt das auch für eine Ein-Personen-GmbH?

Ja. Dann bist du selbst der wirtschaftlich Berechtigte mit 100 % und meldest dich selbst. Die Pflicht entfällt nicht dadurch, dass die Verhältnisse offensichtlich sind.

Übernimmt das nicht das Handelsregister automatisch?

Nicht mehr. Bis 2021 galt eine Meldefiktion, wenn sich die Angaben aus dem Handelsregister ergaben. Seit der Umstellung auf ein Vollregister muss jede meldepflichtige Einheit aktiv melden.

Was kostet die Meldung?

Die Meldung selbst nichts. Für die Führung des Registers wird jährlich eine Gebühr von derzeit 20,80 € je Einheit erhoben.

Wer kann meine Daten einsehen?

Behörden und Verpflichtete nach dem Geldwäschegesetz – Banken, Notare, Steuerberater. Der frühere unbeschränkte Zugang für die Öffentlichkeit wurde nach einem Urteil des EuGH eingeschränkt; ein berechtigtes Interesse ist erforderlich.

Muss ich melden, wenn ich meine GbR eintragen lasse?

Ja, unverzüglich nach der Eintragung ins Gesellschaftsregister und ohne Übergangsfrist. Das ist die am häufigsten übersehene Folge der eGbR.

Rechtsgrundlagen

Diese Seite stützt sich auf folgende Vorschriften. Wir nennen sie, damit du selbst nachlesen kannst – nicht als Ersatz für eine Beratung im Einzelfall.

Diese Seite gibt den Stand vom August 2026 wieder und erklärt die Regel, nicht deinen Fall. Gründung berührt Steuer-, Sozial- und Gewerberecht auf einmal – für die verbindliche Auskunft sind Steuerberatung, Kammer und die zuständige Behörde da.

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