Der Ablauf
| # | Schritt | Wo | Kosten |
|---|---|---|---|
| 1 | Gewerbe anmelden – entfällt bei freien Berufen | Gewerbeamt der Gemeinde, meist online | 20–65 € |
| 2 | Fragebogen zur steuerlichen Erfassung | ELSTER, Pflicht seit 2021 | 0 € |
| 3 | Steuernummer abwarten | kommt vom Finanzamt | 0 €, dauert 2–6 Wochen |
| 4 | Bei der Berufsgenossenschaft melden | innerhalb einer Woche, Pflicht | Beitrag je Branche |
| 5 | Krankenkasse informieren | selbst, sonst läuft der falsche Tarif weiter | – |
Die Anmeldung beim Gewerbeamt löst die Meldungen an Finanzamt, IHK oder Handwerkskammer und Berufsgenossenschaft automatisch aus. Was sie nicht auslöst, ist der Fragebogen – den musst du selbst einreichen, und darauf wartet das Finanzamt.
Die Haftung – ehrlich betrachtet
Das klingt dramatischer, als es für die meisten ist. Entscheidend ist, welches Risiko dein Geschäft überhaupt erzeugt:
- Gering: Beratung, Text, Design, Unterricht, Pflege, die meisten Dienstleistungen. Hier deckt eine Berufs- oder Betriebshaftpflicht für 150–600 € im Jahr den realistischen Schadensfall ab.
- Hoch: Bau und Handwerk am Bau, Lebensmittel, Produkte mit Produkthaftung, Veranstaltungen, alles mit fremdem Geld oder fremden Daten in großem Umfang. Hier ist die Kapitalgesellschaft ihr Geld wert.
Eine Versicherung ist fast immer die billigere Antwort auf Haftung als eine UG – sie zahlt, statt nur zu begrenzen. Die UG begrenzt den Schaden auf das Gesellschaftsvermögen, und das ist im Zweifel genau das Geld, das du zum Weitermachen bräuchtest.
Ab wann das Handelsregister ruft
Ein Einzelunternehmen wird zum eingetragenen Kaufmann (e.K.), wenn der Betrieb „einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert“ – § 1 HGB. Feste Zahlen nennt das Gesetz nicht; in der Praxis fragen die Registergerichte nach Umsatz, Mitarbeiterzahl, Warenlager, Zahl der Geschäftsvorfälle und Kreditvolumen.
Als grobe Hausnummer gilt ein Jahresumsatz ab etwa 250.000 bis 400.000 € zusammen mit Personal und Lager. Ein Dienstleister ohne Angestellte ist auch bei 200.000 € Umsatz in aller Regel kein Kaufmann.
Freiwillig eintragen lassen kann sich jeder – dann gilt allerdings sofort das komplette Handelsrecht: Bilanzpflicht, kürzere Rügefristen, strengere Formvorschriften. Das ist selten ein Gewinn. Was die Eintragung praktisch bedeutet, steht auf Handelsregister.
Was dich das laufend kostet
| Posten | Pro Jahr | Anmerkung |
|---|---|---|
| IHK-Beitrag | 0 € in den ersten zwei Jahren | bei Gewerbe; siehe IHK-Beitrag |
| Berufsgenossenschaft | ab rund 100 € | Pflicht, auch ohne Angestellte |
| Krankenversicherung | ab rund 3.300 € | der größte Posten; siehe Krankenversicherung |
| Steuerberater | 0–1.200 € | bei EÜR verzichtbar, sobald es kompliziert wird nicht mehr |
| Buchhaltung / Rechnungen | 0 € | der Generator reicht für die Rechnungsseite |
Die Reihenfolge überrascht viele: Die Krankenversicherung kostet ein Vielfaches von allem anderen zusammen. Wer den Stundensatz kalkuliert, ohne sie einzurechnen, rechnet falsch – der Stundensatz-Rechner nimmt sie mit.
Der Firmenname
Ohne Handelsregistereintrag darfst du keinen frei erfundenen Firmennamen als offiziellen Namen führen. Auf Rechnungen, im Impressum und in Verträgen muss dein Vor- und Nachname stehen – § 15b GewO und § 5 DDG.
Erlaubt ist ein Geschäfts- oder Etablissementbezeichner daneben: „Buchbinderei am Wall – Inh. Marie Schulz“ geht, „Buchbinderei am Wall GmbH“ ohne GmbH ist strafbar. Mehr dazu auf Firmenname finden.
Die erste Rechnung kommt schneller, als du denkst.
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Erste Rechnung schreiben – kostenlosHäufige Fragen
Was kostet die Gründung eines Einzelunternehmens?
Bei einem Gewerbe die Anmeldegebühr, je nach Gemeinde 20 bis 65 €. Bei einem freien Beruf gar nichts – dort entfällt die Gewerbeanmeldung ganz.
Brauche ich ein Geschäftskonto?
Gesetzlich nicht. Praktisch ja, weil die Trennung die Buchhaltung erst beherrschbar macht und viele Banken private Konten für gewerbliche Umsätze in ihren AGB ausschließen. Details auf Geschäftskonto.
Muss ich eine Bilanz erstellen?
Nein, solange du nicht im Handelsregister stehst und unter den Grenzen des § 141 AO bleibst – 800.000 € Umsatz und 80.000 € Gewinn. Darunter genügt die Einnahmenüberschussrechnung. Siehe EÜR oder Bilanz.
Kann ich ein Einzelunternehmen nebenberuflich führen?
Ja, das ist der häufigste Fall überhaupt. Zu beachten sind die Grenzen der Krankenkasse und die Anzeigepflicht gegenüber dem Arbeitgeber – siehe nebenberuflich selbstständig.
Wie melde ich ein Einzelunternehmen wieder ab?
Mit der Gewerbeabmeldung beim selben Amt, meist kostenlos oder für wenige Euro, und einer formlosen Mitteilung ans Finanzamt. Die Aufbewahrungspflichten laufen weiter: Rechnungen acht Jahre, der Rest der Unterlagen bis zu zehn Jahre.
Rechtsgrundlagen
Diese Seite stützt sich auf folgende Vorschriften. Wir nennen sie, damit du selbst nachlesen kannst – nicht als Ersatz für eine Beratung im Einzelfall.
- § 14 GewO – Anzeigepflicht bei Beginn eines stehenden Gewerbes
- § 138 AO – Anzeige der Erwerbstätigkeit gegenüber dem Finanzamt
- § 1 HGB – Kaufmannseigenschaft und die Grenze zum Handelsregister
- § 141 AO – Buchführungspflicht ab 800.000 € Umsatz oder 80.000 € Gewinn
- § 15b GewO – Angabe des Familiennamens im Geschäftsverkehr