Wer eingetragen wird
| Rechtsform | Register | Pflicht? |
|---|---|---|
| GmbH, UG | Handelsregister B | ja – vor der Eintragung existiert die Gesellschaft nicht |
| OHG, KG, GmbH & Co. KG | Handelsregister A | ja |
| Einzelunternehmen | Handelsregister A als e.K. | nur bei kaufmännischem Geschäftsbetrieb, § 1 HGB – sonst freiwillig |
| GbR / eGbR | Gesellschaftsregister (nicht Handelsregister) | freiwillig, faktisch Pflicht bei Immobilien und Beteiligungen – Details |
| PartG | Partnerschaftsregister | ja |
| Freiberufler | – | nein, gar nicht eintragungsfähig |
Wann ein Einzelunternehmen zum Kaufmann wird
§ 1 HGB nennt keine Zahlen, sondern ein Merkmal: ob der Betrieb „nach Art und Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert“. Die Registergerichte sehen dabei auf:
- Umsatz – als grobe Orientierung ab etwa 250.000 bis 400.000 €
- Mitarbeiterzahl und Betriebsvermögen
- Zahl und Vielfalt der Geschäftsvorfälle, Warenlager, Filialen
- Kreditvolumen und Zahlungsverkehr
Entscheidend ist das Gesamtbild. Ein Dienstleister ohne Personal und Lager bleibt auch bei gutem Umsatz meist Nichtkaufmann; ein Händler mit Lager, drei Angestellten und Lieferantenkrediten ist es womöglich schon bei 200.000 €.
Was die Eintragung ändert
| Vorteil | Preis dafür |
|---|---|
| Freier Firmenname – „Nordlicht Handel e.K.“ statt des eigenen Namens | Namensprüfung durch IHK und Registergericht |
| Prokura möglich – jemand kann rechtsverbindlich für dich zeichnen | weitreichende Vollmacht, die im Register steht |
| Höhere Kreditwürdigkeit, mehr Vertrauen bei Großkunden | alle Daten sind öffentlich einsehbar |
| – | Bilanzpflicht nach § 238 HGB, unabhängig von der Umsatzgröße |
| – | Handelsrecht gilt vollständig: Rügefristen nach § 377 HGB, kein Verbraucherschutz, strengere Formvorschriften |
| – | Pflichtangaben auf allen Geschäftsbriefen: Firma, Sitz, Registergericht, Registernummer |
Was es kostet
| Posten | Betrag |
|---|---|
| Ersteintragung Einzelkaufmann (e.K.) | rund 70 € |
| Ersteintragung GmbH/UG | 150 € |
| Notarielle Beglaubigung der Anmeldung | rund 60–150 € |
| Spätere Änderungen (Sitz, Geschäftsführer, Firma) | je rund 40–100 € |
| Firmenname vorab von der IHK prüfen lassen | kostenlos |
Die Anmeldung läuft immer über einen Notar – auch beim Einzelkaufmann. Er beglaubigt die Unterschrift und reicht elektronisch ein.
Vorsicht bei Post nach der Eintragung
Handelsregisterdaten sind öffentlich, und das nutzen Adressbuchfirmen. Nach jeder Eintragung kommen Schreiben, die aussehen wie Rechnungen des Registergerichts – „Handelsregister-Zentrale“, „Gewerbedatei“, „Zentrales Handelsverzeichnis“. Sie sind es nie.
Echte Registergebühren kommen als Kostenrechnung des Amtsgerichts, mit Kassenzeichen und ohne Werbung. Alles andere ist ein Angebot, das man nicht annehmen muss.
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Erste Rechnung schreiben – kostenlosHäufige Fragen
Muss ich als Kleinunternehmer ins Handelsregister?
Nein. Die Kleinunternehmerregelung ist eine Umsatzsteuerfrage und hat mit dem Handelsregister nichts zu tun. Maßgeblich ist allein § 1 HGB.
Kann ich mich freiwillig eintragen lassen?
Ja, jeder Gewerbetreibende kann das. Damit gilt das Handelsrecht vollständig – einschließlich Bilanzpflicht, soweit § 241a HGB nicht befreit. Der Vorteil ist meistens der freie Firmenname.
Was bedeutet e.K.?
Eingetragener Kaufmann beziehungsweise eingetragene Kauffrau. Der Zusatz ist Pflicht und muss im Firmennamen geführt werden – auf Rechnungen, im Impressum und an der Geschäftstür.
Wie lange dauert eine Eintragung?
Nach der notariellen Anmeldung meist ein bis vier Wochen, je nach Registergericht. Beanstandungen – meist am Firmennamen – verlängern das erheblich, deshalb die kostenlose Vorabprüfung durch die IHK.
Sind meine Daten dort wirklich für jeden sichtbar?
Ja. Handelsregisterauszüge sind über das gemeinsame Registerportal frei abrufbar, inklusive der Anschrift der Geschäftsführer. Wer seine Privatadresse schützen will, braucht eine separate Geschäftsadresse.
Rechtsgrundlagen
Diese Seite stützt sich auf folgende Vorschriften. Wir nennen sie, damit du selbst nachlesen kannst – nicht als Ersatz für eine Beratung im Einzelfall.
- § 1 HGB – Kaufmannseigenschaft
- § 2 HGB – freiwillige Eintragung des Kleingewerbetreibenden
- § 29 HGB – Anmeldepflicht zum Handelsregister
- § 238 HGB – Buchführungspflicht des Kaufmanns
- § 241a HGB – Befreiung für kleine Einzelkaufleute
- § 37a HGB – Pflichtangaben auf Geschäftsbriefen