Wer bilanzieren muss
| Wer | Gewinnermittlung |
|---|---|
| Freiberufler nach § 18 EStG | EÜR, immer – auch bei Millionenumsatz. Bilanzieren ist freiwillig möglich, aber praktisch nie sinnvoll. |
| Gewerbetreibender ohne Handelsregistereintrag | EÜR bis 800.000 € Umsatz und 80.000 € Gewinn, darüber Bilanz |
| Eingetragener Kaufmann (e.K.) | Bilanz – aber § 241a HGB befreit unter denselben Grenzen wieder davon |
| GmbH, UG, AG | Bilanz, immer, plus Offenlegung |
| OHG, KG, GmbH & Co. KG | Bilanz |
Die Grenzen wurden zuletzt spürbar angehoben – von 600.000 € auf 800.000 € Umsatz und von 60.000 € auf 80.000 € Gewinn. Das hat eine ganze Reihe von Betrieben aus der Bilanzpflicht herausgeholt.
Der Unterschied in einem Satz
| EÜR | Bilanz | |
|---|---|---|
| Prinzip | Geld ist geflossen | Anspruch ist entstanden |
| Rechnung vom Dezember, bezahlt im Januar | zählt ins neue Jahr | zählt ins alte Jahr |
| Aufwand | eine Liste Einnahmen, eine Liste Ausgaben | doppelte Buchführung, Inventur, Konten |
| Kosten beim Steuerberater | gering | deutlich höher |
| Gestaltungsspielraum | Zahlungszeitpunkt steuert das Jahr | kaum, dafür sauberere Übersicht |
Wenn du die Grenze reißt
Die Bilanzpflicht beginnt nicht automatisch. Das Finanzamt stellt sie förmlich fest und teilt sie mit – und sie gilt erst ab dem Wirtschaftsjahr nach der Mitteilung. Du hast also Vorlauf.
Der Wechsel selbst kostet einmalig Arbeit: Es muss eine Eröffnungsbilanz erstellt und ein Übergangsgewinn ermittelt werden, weil Forderungen und Verbindlichkeiten sonst doppelt oder gar nicht erfasst würden. Dieser Übergangsgewinn lässt sich auf Antrag auf drei Jahre verteilen.
Was du für die EÜR wirklich brauchst
- Alle Ausgangsrechnungen, fortlaufend nummeriert – siehe Rechnungsnummer.
- Alle Belege für Ausgaben. Kein Beleg, keine Betriebsausgabe.
- Kontoauszüge des Geschäftskontos.
- Anlagenverzeichnis für alles über 800 € netto, das abgeschrieben wird.
- Fahrtenbuch oder 1-%-Regelung, falls ein Fahrzeug im Betriebsvermögen ist.
Abgegeben wird die Anlage EÜR elektronisch mit der Einkommensteuererklärung. Ein Formular, keine Buchhaltungssoftware nötig – die Aufzeichnungen müssen nur nach den GoBD nachvollziehbar, vollständig und unveränderbar sein.
Die erste Rechnung kommt schneller, als du denkst.
ZackFertig prüft beim Tippen jede Pflichtangabe nach § 14 UStG, rechnet die Umsatzsteuer aus und macht daraus ein fertiges PDF. Ohne Konto, ohne Abo, unbegrenzt kostenlos – auch der Kleinunternehmer-Hinweis steht automatisch drin.
Erste Rechnung schreiben – kostenlosHäufige Fragen
Brauche ich für die EÜR einen Steuerberater?
Nicht zwingend. Bei überschaubarem Geschäft ist die EÜR selbst machbar. Sobald Abschreibungen, ein Firmenwagen, Personal oder Auslandsgeschäfte dazukommen, ist Beratung meist billiger als der Fehler.
Gilt die 800.000-€-Grenze für Umsatz oder Gewinn?
Für den Umsatz. Daneben gibt es die Gewinngrenze von 80.000 €. Es genügt, eine der beiden zu überschreiten, damit die Bilanzpflicht ausgelöst wird.
Muss ich als Kleinunternehmer eine EÜR machen?
Ja. Die Kleinunternehmerregelung betrifft nur die Umsatzsteuer, nicht die Gewinnermittlung. Die Anlage EÜR ist trotzdem abzugeben.
Was passiert, wenn ich freiwillig bilanziere?
Dann bist du daran gebunden – ein Rückwechsel zur EÜR ist nur bei einem triftigen Grund und in der Regel erst nach drei Jahren zulässig. Freiwillig bilanzieren lohnt fast nie.
Zählt die Umsatzsteuer zum Umsatz bei den Grenzen?
Nein, maßgeblich sind die Nettoumsätze.
Rechtsgrundlagen
Diese Seite stützt sich auf folgende Vorschriften. Wir nennen sie, damit du selbst nachlesen kannst – nicht als Ersatz für eine Beratung im Einzelfall.
- § 4 Abs. 3 EStG – Einnahmenüberschussrechnung
- § 141 AO – Buchführungspflicht ab 800.000 € Umsatz oder 80.000 € Gewinn
- § 238 HGB – Buchführungspflicht des Kaufmanns
- § 241a HGB – Befreiung kleiner Einzelkaufleute
- § 60 EStDV – Anlage EÜR