Die Zahlen für 2026
| Größe | Wert 2026 | Bedeutung |
|---|---|---|
| Mindestbemessungsgrundlage | 1.318,33 € / Monat | Darunter wird nicht gerechnet, auch bei 0 € Gewinn |
| Mindestbeitrag KV + PV | rund rund 278 € / Monat | je nach Zusatzbeitrag der Kasse und Kinderzahl |
| Beitragsbemessungsgrenze | 5.812,50 € / Monat | Darüber steigt der Beitrag nicht weiter |
| Höchstbeitrag KV + PV | rund 1.261 € / Monat | der Deckel – erreicht ab rund 70.000 € Gewinn |
| Allgemeiner Beitragssatz | 14,6 % + Zusatzbeitrag der Kasse | mit Krankengeldanspruch; ohne: 14,0 % |
Die Werte gelten für freiwillig versicherte hauptberuflich Selbstständige. Wer nebenberuflich selbstständig und daneben angestellt oder familienversichert ist, fällt nicht darunter – siehe nebenberuflich selbstständig.
Was zählt als Einkommen
Alle Einnahmen zum Lebensunterhalt, nicht nur der Gewinn aus der Selbstständigkeit. Die Kasse rechnet zusammen:
- Gewinn aus selbstständiger Tätigkeit laut Steuerbescheid
- Mieteinnahmen
- Kapitalerträge
- Renten und Versorgungsbezüge
- bei Verheirateten teilweise auch Einkommen des Ehepartners – wenn du selbst keins hast
Gesetzlich oder privat?
| Gesetzlich (GKV) | Privat (PKV) | |
|---|---|---|
| Beitrag richtet sich nach | Einkommen | Alter bei Eintritt, Gesundheitszustand, Leistungsumfang |
| Familie | Ehepartner ohne Einkommen und Kinder beitragsfrei | jede Person kostet einen eigenen Beitrag |
| Junger, gesunder Single | teurer | oft deutlich günstiger |
| Im Alter | Beitrag sinkt mit dem Einkommen | Beitrag steigt tendenziell – Alterungsrückstellungen dämpfen, verhindern es nicht |
| Bei geringem Gewinn | Mindestbeitrag greift | voller Beitrag, unabhängig vom Einkommen |
| Rückweg | – | sehr schwer – praktisch nur über eine Anstellung unter der Versicherungspflichtgrenze oder vor dem 55. Lebensjahr |
Die Wege in die gesetzliche Versicherung
- Freiwillige Weiterversicherung. Der Normalfall: Wer vorher gesetzlich versichert war, bleibt es freiwillig. Der Antrag muss innerhalb von drei Monaten nach dem Ende der Pflichtversicherung gestellt werden.
- Familienversicherung. Kostenlos über den Ehepartner, aber nur bei geringem Einkommen und nicht bei hauptberuflicher Selbstständigkeit.
- Künstlersozialkasse. Für Künstler und Publizisten der mit Abstand günstigste Weg – siehe KSK.
Was oft vergessen wird
| Thema | Worauf achten |
|---|---|
| Krankengeld | Im ermäßigten Beitragssatz ist keines enthalten. Als Selbstständiger bekommst du bei Krankheit sonst ab Tag 1 nichts. Wahltarif oder private Krankentagegeldversicherung – beides kostet, das Fehlen kostet mehr. |
| Beitragsschulden | Wer nicht zahlt, bleibt versichert, aber die Schulden wachsen mit Säumniszuschlägen. Ein Antrag auf Beitragsermäßigung ist immer besser als Nichtzahlen. |
| Nachweispflicht | Einkommensnachweise sind fristgerecht einzureichen. Fehlen sie, setzt die Kasse den Höchstbeitrag an – nicht den Mindestbeitrag. |
| Gründungszuschuss | zählt als beitragspflichtige Einnahme, obwohl er steuerfrei ist |
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Was kostet die Krankenversicherung als Selbstständiger mindestens?
2026 rund rund 278 € im Monat für Kranken- und Pflegeversicherung zusammen, gerechnet auf die Mindestbemessungsgrundlage von 1.318,33 €. Der genaue Betrag hängt vom Zusatzbeitrag der Kasse und davon ab, ob du Kinder hast.
Muss ich zahlen, wenn ich keinen Gewinn mache?
Ja. Die Mindestbemessungsgrundlage gilt unabhängig vom tatsächlichen Einkommen. In Härtefällen kann eine Stundung oder Ratenzahlung vereinbart werden.
Kann ich als Selbstständiger pflichtversichert bleiben?
Nur bei bestimmten Gruppen – Künstler und Publizisten über die KSK, Landwirte über die LKK. Alle anderen hauptberuflich Selbstständigen sind freiwillig versichert.
Was ist günstiger, gesetzlich oder privat?
Für junge, gesunde Alleinstehende mit gutem Einkommen meist privat. Für Familien mit einem Verdiener und für alle mit schwankendem oder niedrigem Einkommen fast immer gesetzlich. Die Entscheidung ist kaum umkehrbar – sie gehört zu einer unabhängigen Beratung, nicht auf eine Website.
Wie melde ich mich bei der Gründung?
Selbst und aktiv bei deiner Krankenkasse. Sie erfährt es nicht vom Gewerbeamt. Wer sich nicht meldet, wird oft rückwirkend nachveranlagt.
Rechtsgrundlagen
Diese Seite stützt sich auf folgende Vorschriften. Wir nennen sie, damit du selbst nachlesen kannst – nicht als Ersatz für eine Beratung im Einzelfall.
- § 240 SGB V – Beitragsbemessung für freiwillige Mitglieder, Mindestbemessungsgrundlage
- § 9 SGB V – freiwillige Versicherung und die Dreimonatsfrist
- § 5 Abs. 5 SGB V – hauptberufliche Selbstständigkeit schließt Pflichtversicherung aus
- § 10 SGB V – Familienversicherung
- § 44 SGB V – Krankengeld