Was welche Rechtsform darf
| Rechtsform | Was auf Rechnung und Impressum muss | Fantasiename? |
|---|---|---|
| Einzelunternehmen ohne Registereintrag | Vor- und Nachname | nur als Zusatz: „Rohrkultur – Inhaber Jan Weber“ |
| GbR | Namen aller Gesellschafter | als Zusatz möglich |
| eGbR | eingetragener Name plus „eGbR“ | ja |
| e.K. | eingetragene Firma plus „e.K.“ | ja |
| UG | Firma plus „UG (haftungsbeschränkt)“ – vollständig, nicht abgekürzt | ja |
| GmbH | Firma plus „GmbH“ | ja |
Die Regeln für eingetragene Firmen
- Kennzeichnungskraft. Der Name muss unterscheiden. Reine Gattungsbegriffe wie „Bäckerei GmbH“ werden zurückgewiesen.
- Keine Irreführung über Art, Größe oder Bedeutung – „Institut“, „Bank“, „Versicherung“, „Apotheke“ und „Ingenieur“ sind geschützt oder erlaubnispflichtig.
- Unterscheidbarkeit von allen anderen Firmen am selben Registerort.
- Rechtsformzusatz ist immer Pflicht.
Die IHK prüft den Namen vorab kostenlos. Das ist keine Höflichkeit, sondern der günstigste Schritt der ganzen Gründung: Weist das Registergericht den Namen zurück, ist der Notartermin bezahlt und muss wiederholt werden.
Die Recherche – in dieser Reihenfolge
| # | Wo | Wonach |
|---|---|---|
| 1 | DPMAregister | eingetragene Marken in Deutschland – kostenlos durchsuchbar |
| 2 | EUIPO / eSearch | Unionsmarken, die auch in Deutschland wirken |
| 3 | Registerportal der Länder | bestehende Firmennamen |
| 4 | Suchmaschine | nicht eingetragene Kennzeichen – auch die genießen Schutz nach § 5 MarkenG |
| 5 | Domain-Abfrage | zuletzt, nicht zuerst |
Eigene Marke anmelden?
Eine deutsche Wortmarke beim DPMA kostet 290 € bei elektronischer Anmeldung für drei Klassen, jede weitere Klasse 100 €. Sie gilt zehn Jahre und ist verlängerbar.
Sinnvoll, wenn der Name selbst Wert trägt – bei Produkten, Marken und allem, was skaliert. Weniger sinnvoll bei einer Dienstleistung, die unter dem eigenen Namen läuft: Dort schützt schon das Namensrecht nach § 12 BGB.
Wichtig: Das DPMA prüft nicht, ob deine Marke ältere Rechte verletzt. Die Eintragung ist kein Freibrief – die Recherche musst du selbst machen oder machen lassen.
Und auf der Rechnung
Der Name, unter dem du auftrittst, muss mit dem übereinstimmen, der rechtlich gilt. Bei Kapitalgesellschaften kommen nach § 35a GmbHG die Angaben zu Registergericht, Registernummer und allen Geschäftsführern dazu – auf jede Rechnung und in jede E-Mail-Signatur.
Was sonst noch auf die Rechnung gehört, steht auf Pflichtangaben nach § 14 UStG. Ob deine private Adresse dort stehen muss, klärt private Adresse auf der Rechnung.
Die erste Rechnung kommt schneller, als du denkst.
ZackFertig prüft beim Tippen jede Pflichtangabe nach § 14 UStG, rechnet die Umsatzsteuer aus und macht daraus ein fertiges PDF. Ohne Konto, ohne Abo, unbegrenzt kostenlos – auch der Kleinunternehmer-Hinweis steht automatisch drin.
Erste Rechnung schreiben – kostenlosHäufige Fragen
Darf ich als Einzelunternehmer einen Fantasienamen nutzen?
Als Geschäftsbezeichnung ja, zusätzlich zu deinem Namen. Als alleinigen Namen im Geschäftsverkehr nein – dafür brauchst du einen Handelsregistereintrag.
Muss ich meinen Namen auf die Rechnung schreiben?
Ohne Registereintrag ja, mit Vor- und Nachname. Mit Eintragung genügt die eingetragene Firma samt Rechtsformzusatz.
Was kostet eine Markenanmeldung?
Beim DPMA 290 € elektronisch für bis zu drei Waren- und Dienstleistungsklassen, jede weitere 100 €. Eine Unionsmarke beim EUIPO beginnt bei 850 € für eine Klasse.
Reicht es, wenn die Domain frei ist?
Nein. Domain und Markenrecht haben nichts miteinander zu tun. Eine freie Domain kann trotzdem eine fremde Marke verletzen – und dann verlierst du beides.
Kann ich den Firmennamen später ändern?
Ja. Ohne Registereintrag formlos, mit Eintragung über eine notariell beglaubigte Änderungsanmeldung für rund 40 bis 100 € plus Notarkosten. Teurer sind die Nebenkosten: Website, Drucksachen, Beschriftung, Konten und Verträge.
Rechtsgrundlagen
Diese Seite stützt sich auf folgende Vorschriften. Wir nennen sie, damit du selbst nachlesen kannst – nicht als Ersatz für eine Beratung im Einzelfall.
- § 17 ff. HGB – Firma, Firmenwahrheit und Firmenunterscheidbarkeit
- § 15b GewO – Angabe des Familiennamens im Geschäftsverkehr
- § 5a Abs. 1 GmbHG – Firmenzusatz „UG (haftungsbeschränkt)“
- § 35a GmbHG – Pflichtangaben auf Geschäftsbriefen
- § 5 MarkenG – Schutz geschäftlicher Bezeichnungen ohne Eintragung
- § 12 BGB – Namensrecht