Firmenname finden

Ohne Handelsregister gehört dein Nachname auf jede Rechnung. Und die Marke prüfst du vorher.

Stand: August 2026 · geprüft an den geltenden Vorschriften

Ohne Handelsregistereintrag gibt es keinen freien Firmennamen. Auf Rechnungen, im Impressum und in Verträgen muss dein Vor- und Nachname stehen. Eine Geschäftsbezeichnung darf daneben stehen – aber nicht anstelle.

Was welche Rechtsform darf

RechtsformWas auf Rechnung und Impressum muss Fantasiename?
Einzelunternehmen ohne RegistereintragVor- und Nachname nur als Zusatz: „Rohrkultur – Inhaber Jan Weber“
GbRNamen aller Gesellschafterals Zusatz möglich
eGbReingetragener Name plus „eGbR“ja
e.K.eingetragene Firma plus „e.K.“ja
UGFirma plus „UG (haftungsbeschränkt)“ – vollständig, nicht abgekürztja
GmbHFirma plus „GmbH“ja
Der teuerste Formfehler: Wer den Zusatz „UG (haftungsbeschränkt)“ weglässt, haftet nach ständiger Rechtsprechung persönlich für das Geschäft, bei dem er gefehlt hat. Der Geschäftspartner durfte darauf vertrauen, mit jemandem zu tun zu haben, der voll haftet. Das passiert meistens, weil das Rechnungsprogramm nur „UG“ gespeichert hat.

Die Regeln für eingetragene Firmen

Die IHK prüft den Namen vorab kostenlos. Das ist keine Höflichkeit, sondern der günstigste Schritt der ganzen Gründung: Weist das Registergericht den Namen zurück, ist der Notartermin bezahlt und muss wiederholt werden.

Die Recherche – in dieser Reihenfolge

#WoWonach
1DPMAregister eingetragene Marken in Deutschland – kostenlos durchsuchbar
2EUIPO / eSearch Unionsmarken, die auch in Deutschland wirken
3Registerportal der Länderbestehende Firmennamen
4Suchmaschine nicht eingetragene Kennzeichen – auch die genießen Schutz nach § 5 MarkenG
5Domain-Abfragezuletzt, nicht zuerst
Die Reihenfolge ist der eigentliche Ratschlag. Die meisten Gründer prüfen die Domain zuerst und die Marke gar nicht. Eine freie Domain sagt nichts über Namensrechte – und eine Abmahnung wegen Markenverletzung kostet mit Unterlassungserklärung, Schadensersatz und Anwaltskosten schnell mehrere tausend Euro. Dazu die Umbenennung: Schilder, Fahrzeug, Visitenkarten, Website, Rechnungen.

Eigene Marke anmelden?

Eine deutsche Wortmarke beim DPMA kostet 290 € bei elektronischer Anmeldung für drei Klassen, jede weitere Klasse 100 €. Sie gilt zehn Jahre und ist verlängerbar.

Sinnvoll, wenn der Name selbst Wert trägt – bei Produkten, Marken und allem, was skaliert. Weniger sinnvoll bei einer Dienstleistung, die unter dem eigenen Namen läuft: Dort schützt schon das Namensrecht nach § 12 BGB.

Wichtig: Das DPMA prüft nicht, ob deine Marke ältere Rechte verletzt. Die Eintragung ist kein Freibrief – die Recherche musst du selbst machen oder machen lassen.

Und auf der Rechnung

Der Name, unter dem du auftrittst, muss mit dem übereinstimmen, der rechtlich gilt. Bei Kapitalgesellschaften kommen nach § 35a GmbHG die Angaben zu Registergericht, Registernummer und allen Geschäftsführern dazu – auf jede Rechnung und in jede E-Mail-Signatur.

Was sonst noch auf die Rechnung gehört, steht auf Pflichtangaben nach § 14 UStG. Ob deine private Adresse dort stehen muss, klärt private Adresse auf der Rechnung.

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Häufige Fragen

Darf ich als Einzelunternehmer einen Fantasienamen nutzen?

Als Geschäftsbezeichnung ja, zusätzlich zu deinem Namen. Als alleinigen Namen im Geschäftsverkehr nein – dafür brauchst du einen Handelsregistereintrag.

Muss ich meinen Namen auf die Rechnung schreiben?

Ohne Registereintrag ja, mit Vor- und Nachname. Mit Eintragung genügt die eingetragene Firma samt Rechtsformzusatz.

Was kostet eine Markenanmeldung?

Beim DPMA 290 € elektronisch für bis zu drei Waren- und Dienstleistungsklassen, jede weitere 100 €. Eine Unionsmarke beim EUIPO beginnt bei 850 € für eine Klasse.

Reicht es, wenn die Domain frei ist?

Nein. Domain und Markenrecht haben nichts miteinander zu tun. Eine freie Domain kann trotzdem eine fremde Marke verletzen – und dann verlierst du beides.

Kann ich den Firmennamen später ändern?

Ja. Ohne Registereintrag formlos, mit Eintragung über eine notariell beglaubigte Änderungsanmeldung für rund 40 bis 100 € plus Notarkosten. Teurer sind die Nebenkosten: Website, Drucksachen, Beschriftung, Konten und Verträge.

Rechtsgrundlagen

Diese Seite stützt sich auf folgende Vorschriften. Wir nennen sie, damit du selbst nachlesen kannst – nicht als Ersatz für eine Beratung im Einzelfall.

Diese Seite gibt den Stand vom August 2026 wieder und erklärt die Regel, nicht deinen Fall. Gründung berührt Steuer-, Sozial- und Gewerberecht auf einmal – für die verbindliche Auskunft sind Steuerberatung, Kammer und die zuständige Behörde da.

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