Umsatzsteuer-Voranmeldung

Monatlich, vierteljährlich oder befreit – und wann genau ist der nächste Termin?

Stand: August 2026 · geprüft an den geltenden Vorschriften

Turnus
Aktueller Zeitraum
Abgabe bis
Verbleibend

Und die Rechnung dazu?

ZackFertig prüft alle Pflichtangaben nach § 14 UStG beim Tippen und macht daraus ein fertiges PDF. Ohne Konto, ohne Abo.

Rechnung schreiben – kostenlos

Welcher Turnus für dich gilt

Zahllast im VorjahrTurnus
über 9.000 €monatlich
2.001 € bis 9.000 €vierteljährlich
bis 2.000 €Befreiung möglich – dann nur die Jahreserklärung

Maßgeblich ist die Zahllast, also Umsatzsteuer minus Vorsteuer – nicht dein Umsatz. Die Befreiung bei bis zu 2.000 € kommt nicht automatisch; das Finanzamt muss sie gewähren.

Die 10-Tage-Regel

Abgabe und Zahlung sind bis zum 10. Tag nach Ablauf des Zeitraums fällig. Fällt er auf ein Wochenende oder einen Feiertag, verschiebt sich die Frist auf den nächsten Werktag. Der Rechner oben berücksichtigt das.

Dauerfristverlängerung – fast immer sinnvoll

Sie verschiebt Abgabe und Zahlung um einen vollen Monat. Wer monatlich meldet, muss dafür eine Sondervorauszahlung von einem Elftel der Vorauszahlungen des Vorjahres leisten; sie wird mit der Dezember-Anmeldung verrechnet. Wer vierteljährlich meldet, bekommt sie ohne Sondervorauszahlung – dort gibt es praktisch keinen Grund, darauf zu verzichten.

Was Verspätung kostet

Bei verspäteter Abgabe droht ein Verspätungszuschlag, bei verspäteter Zahlung ein Säumniszuschlag von 1 % des Rückstands je angefangenem Monat. Das sind aufs Jahr gerechnet 12 % – deutlich teurer als jeder Kontokorrentkredit.

Rechtsgrundlagen

Diese Seite stützt sich auf folgende Vorschriften. Wir nennen sie, damit du selbst nachlesen kannst – nicht als Ersatz für eine Beratung im Einzelfall.

Die Grenzen für den Turnus können sich ändern; maßgeblich ist die Mitteilung deines Finanzamts. Für Neugründer gelten in einzelnen Jahren Sonderregeln. Diese Seite ersetzt keine Steuerberatung.

Weitere kostenlose Werkzeuge