Bin ich betroffen?
| Konstellation | Button nötig? |
|---|---|
| Onlineshop mit Verkauf an Verbraucher | ja |
| Digitale Produkte, Kurse, Software für Verbraucher | ja |
| Buchbare Dienstleistung mit Vertragsschluss auf der Website | ja |
| Abo oder Mitgliedschaft für Verbraucher | ja – und zusätzlich der Kündigungsbutton nach § 312k BGB |
| Reine Website ohne Vertragsschluss – Visitenkarte, Blog, Portfolio | nein |
| Kontaktformular, danach Angebot per E-Mail und Auftrag per Unterschrift | nein – der Vertrag kommt nicht über die Oberfläche zustande |
| Ausschließlich B2B | nein – kein Widerrufsrecht für Unternehmer |
Wie der Button aussehen muss
- Gut sichtbar und dauerhaft erreichbar während der gesamten Widerrufsfrist – nicht nur im Bestellprozess.
- Nicht hinter Login oder Registrierung. Wer bestellen konnte, ohne ein Konto anzulegen, muss auch ohne Konto widerrufen können.
- Eindeutig beschriftet – „Vertrag widerrufen“ ist die sichere Variante.
- Keine App-Pflicht, keine verdeckenden Pop-ups, keine zusätzlichen Hürden.
- Bestätigungsseite: Nach dem Klick folgt eine Seite, auf der die nötigen Angaben gemacht werden – und ein zweiter Schaltknopf löst den Widerruf aus.
- Empfangsbestätigung auf einem dauerhaften Datenträger, mit Inhalt und Zeitpunkt der Erklärung – üblicherweise per E-Mail.
Die Vorschrift ist bewusst an den seit Juli 2022 geltenden Kündigungsbutton nach § 312k BGB angelehnt. Wer den schon sauber umgesetzt hat, kennt das Muster.
Widerruf ist nicht Kündigung
| Widerrufsbutton § 356a BGB | Kündigungsbutton § 312k BGB | |
|---|---|---|
| Seit | 19. Juni 2026 | 1. Juli 2022 |
| Betrifft | alle online geschlossenen Verbraucherverträge mit Widerrufsrecht | Dauerschuldverhältnisse – Abos, Mitgliedschaften |
| Wirkung | Vertrag wird rückabgewickelt, beide Seiten geben zurück, was sie erhalten haben | Vertrag endet für die Zukunft |
| Frist | 14 Tage ab Erhalt bzw. Vertragsschluss | je nach vereinbarter Kündigungsfrist |
Ein Abo-Anbieter braucht beide Schaltflächen. Sie erfüllen unterschiedliche Zwecke und ersetzen einander nicht.
Was passiert, wenn er fehlt
- Abmahnungen durch Wettbewerber und Verbraucherverbände – der wahrscheinlichste und schnellste Weg, das zu merken.
- Verlängerung der Widerrufsfrist. Wie bei fehlerhafter Widerrufsbelehrung droht, dass die Frist nicht zu laufen beginnt – Kunden könnten dann noch lange nach dem Kauf widerrufen.
- Unterlassungsansprüche nach dem UWG, mit Kostenerstattung.
Praktisch heißt das: Wer einen Shop betreibt, sollte das jetzt prüfen. Die gängigen Shop-Systeme haben seit Frühjahr 2026 Plugins oder eingebaute Funktionen dafür.
Was du daneben ohnehin brauchst
Der Button ersetzt nichts, er kommt dazu. Weiterhin nötig sind:
- Widerrufsbelehrung mit Muster-Widerrufsformular
- Impressum nach § 5 DDG
- Datenschutzerklärung nach Art. 13 DSGVO
- Preisangaben nach der PAngV, Grundpreise wo nötig
- Bestellbutton mit „zahlungspflichtig bestellen“ oder gleichwertig
- AGB – nicht Pflicht, aber ohne sie gilt das Gesetz in seiner ungünstigsten Auslegung
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Seit wann gilt die Widerrufsbutton-Pflicht?
Seit dem 19. Juni 2026. Sie beruht auf einer EU-Richtlinie und ist in Deutschland in § 356a BGB umgesetzt.
Brauche ich den Button auch als Kleinunternehmer?
Ja. Die Pflicht knüpft am Vertragsschluss mit Verbrauchern über eine Online-Oberfläche an, nicht an der Unternehmensgröße. Anders als beim BFSG gibt es hier keine Kleinstunternehmer-Ausnahme.
Gilt das auch für B2B-Shops?
Nein. Das Widerrufsrecht steht nur Verbrauchern zu. Wer ausschließlich an Unternehmen verkauft, braucht keinen Button – muss die Beschränkung auf B2B dann aber auch tatsächlich durchsetzen und nicht nur behaupten.
Muss der Button auf jeder Seite stehen?
Er muss während der Widerrufsfrist gut sichtbar und leicht zugänglich sein. Üblich ist ein dauerhafter Link in der Fußzeile plus ein Hinweis in der Bestellbestätigung.
Was ist mit Verträgen ohne Widerrufsrecht?
Bestehen keine widerruflichen Verträge – etwa bei bestimmten Individualanfertigungen oder schnell verderblichen Waren –, greift die Pflicht insoweit nicht. Sobald aber auch nur ein widerrufliches Angebot dabei ist, wird der Button gebraucht.
Rechtsgrundlagen
Diese Seite stützt sich auf folgende Vorschriften. Wir nennen sie, damit du selbst nachlesen kannst – nicht als Ersatz für eine Beratung im Einzelfall.
- § 356a BGB – Widerrufsbutton bei online geschlossenen Verbraucherverträgen
- § 312k BGB – Kündigungsbutton bei Dauerschuldverhältnissen
- § 355 BGB – Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen
- § 312j BGB – Pflichten im elektronischen Geschäftsverkehr, Bestellbutton