Widerrufsbutton

Seit dem 19. Juni 2026 Pflicht. Und er ist nicht dasselbe wie der Kündigungsbutton.

Stand: August 2026 · gilt seit 19. Juni 2026

Wer Verbrauchern online Verträge anbietet, braucht seit dem 19. Juni 2026 einen Widerrufsbutton. Geregelt in § 356a BGB. Betroffen ist jeder Vertragsschluss über eine Online-Benutzeroberfläche – Website, Shop oder App – über Waren, Dienstleistungen oder Finanzprodukte.

Bin ich betroffen?

KonstellationButton nötig?
Onlineshop mit Verkauf an Verbraucherja
Digitale Produkte, Kurse, Software für Verbraucherja
Buchbare Dienstleistung mit Vertragsschluss auf der Website ja
Abo oder Mitgliedschaft für Verbraucher ja – und zusätzlich der Kündigungsbutton nach § 312k BGB
Reine Website ohne Vertragsschluss – Visitenkarte, Blog, Portfolionein
Kontaktformular, danach Angebot per E-Mail und Auftrag per Unterschrift nein – der Vertrag kommt nicht über die Oberfläche zustande
Ausschließlich B2Bnein – kein Widerrufsrecht für Unternehmer
Für viele Gründer lautet die Antwort: betrifft mich nicht. Wer Handwerks- oder Beratungsleistungen anbietet und Verträge per Angebot und Auftrag schließt, braucht keinen Button. Entscheidend ist, ob der Vertrag auf der Oberfläche selbst zustande kommt.

Wie der Button aussehen muss

Die Vorschrift ist bewusst an den seit Juli 2022 geltenden Kündigungsbutton nach § 312k BGB angelehnt. Wer den schon sauber umgesetzt hat, kennt das Muster.

Widerruf ist nicht Kündigung

Widerrufsbutton § 356a BGB Kündigungsbutton § 312k BGB
Seit19. Juni 20261. Juli 2022
Betrifftalle online geschlossenen Verbraucherverträge mit WiderrufsrechtDauerschuldverhältnisse – Abos, Mitgliedschaften
WirkungVertrag wird rückabgewickelt, beide Seiten geben zurück, was sie erhalten habenVertrag endet für die Zukunft
Frist14 Tage ab Erhalt bzw. Vertragsschluss je nach vereinbarter Kündigungsfrist

Ein Abo-Anbieter braucht beide Schaltflächen. Sie erfüllen unterschiedliche Zwecke und ersetzen einander nicht.

Was passiert, wenn er fehlt

Praktisch heißt das: Wer einen Shop betreibt, sollte das jetzt prüfen. Die gängigen Shop-Systeme haben seit Frühjahr 2026 Plugins oder eingebaute Funktionen dafür.

Was du daneben ohnehin brauchst

Der Button ersetzt nichts, er kommt dazu. Weiterhin nötig sind:

Die erste Rechnung kommt schneller, als du denkst.

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Häufige Fragen

Seit wann gilt die Widerrufsbutton-Pflicht?

Seit dem 19. Juni 2026. Sie beruht auf einer EU-Richtlinie und ist in Deutschland in § 356a BGB umgesetzt.

Brauche ich den Button auch als Kleinunternehmer?

Ja. Die Pflicht knüpft am Vertragsschluss mit Verbrauchern über eine Online-Oberfläche an, nicht an der Unternehmensgröße. Anders als beim BFSG gibt es hier keine Kleinstunternehmer-Ausnahme.

Gilt das auch für B2B-Shops?

Nein. Das Widerrufsrecht steht nur Verbrauchern zu. Wer ausschließlich an Unternehmen verkauft, braucht keinen Button – muss die Beschränkung auf B2B dann aber auch tatsächlich durchsetzen und nicht nur behaupten.

Muss der Button auf jeder Seite stehen?

Er muss während der Widerrufsfrist gut sichtbar und leicht zugänglich sein. Üblich ist ein dauerhafter Link in der Fußzeile plus ein Hinweis in der Bestellbestätigung.

Was ist mit Verträgen ohne Widerrufsrecht?

Bestehen keine widerruflichen Verträge – etwa bei bestimmten Individualanfertigungen oder schnell verderblichen Waren –, greift die Pflicht insoweit nicht. Sobald aber auch nur ein widerrufliches Angebot dabei ist, wird der Button gebraucht.

Rechtsgrundlagen

Diese Seite stützt sich auf folgende Vorschriften. Wir nennen sie, damit du selbst nachlesen kannst – nicht als Ersatz für eine Beratung im Einzelfall.

Diese Seite gibt den Stand vom August 2026 wieder und erklärt die Regel, nicht deinen Fall. Gründung berührt Steuer-, Sozial- und Gewerberecht auf einmal – für die verbindliche Auskunft sind Steuerberatung, Kammer und die zuständige Behörde da.

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