Die Pflichtangaben
| Angabe | Anmerkung |
|---|---|
| Name und Anschrift | Bei Einzelunternehmen der vollständige Vor- und Nachname. Ein Postfach genügt nicht – es muss eine ladungsfähige Anschrift sein. |
| Rechtsform und Vertretungsberechtigte | bei GmbH und UG: alle Geschäftsführer namentlich |
| Kontakt | E-Mail-Adresse und ein zweiter, unmittelbarer Weg – üblicherweise Telefon. Ein reines Kontaktformular reicht nach der Rechtsprechung nicht sicher aus. |
| Register und Registernummer | Handels-, Vereins-, Partnerschafts- oder Genossenschaftsregister |
| USt-IdNr. | nur wenn vorhanden. Nicht die Steuernummer und niemals die persönliche Steuer-ID – siehe Steuernummern. |
| Aufsichtsbehörde | bei erlaubnispflichtigen Tätigkeiten – Makler, Bewachung, Gastronomie, Handwerk mit Erlaubnis |
| Kammer, Berufsbezeichnung, Berufsrecht | bei reglementierten Berufen: Ärzte, Anwälte, Steuerberater, Architekten – samt Land der Verleihung und Fundstelle der Berufsordnung |
| Verantwortlicher für journalistische Inhalte | § 18 MStV, bei redaktionellen Angeboten |
| Hinweis zur Online-Streitbeilegung | Die EU-Plattform wurde im Juli 2025 eingestellt; der bisherige OS-Link ist damit " gegenstandslos. Der Hinweis zur Bereitschaft zur Verbraucherschlichtung nach VSBG bleibt für Betroffene relevant. |
„Leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar“
- Von jeder Seite aus verlinkt, üblicherweise in der Fußzeile.
- Höchstens zwei Klicks entfernt.
- Eindeutig benannt – „Impressum“ oder „Kontakt“. Kreative Bezeichnungen sind ein Abmahngrund.
- Ohne Login erreichbar.
- Auch auf Mobilgeräten auffindbar.
Die Privatadresse
Was tatsächlich hilft:
- Coworking-Space mit Geschäftsadresse – oft ab 20–50 € im Monat, wenn tatsächlich eine Erreichbarkeit besteht.
- Büroservice mit Ladungsfähigkeit – nicht jeder virtuelle Bürodienst ist das; genau nachfragen und schriftlich bestätigen lassen.
- Auskunftssperre im Melderegister bei konkreter Gefährdung – hilft allerdings nicht gegen die Impressumspflicht selbst.
Was nicht hilft: ein Postfach, eine c/o-Adresse ohne tatsächlichen Bezug oder das Weglassen der Adresse mit Verweis auf den Datenschutz. Dieselbe Frage stellt sich bei der Rechnung – dazu private Adresse auf der Rechnung.
Social Media und Marktplätze
Die Pflicht gilt für jedes geschäftlich genutzte Profil: Instagram, LinkedIn, YouTube, TikTok, Facebook, Etsy, eBay. Ein Link auf das Impressum der eigenen Website ist zulässig, wenn er klar bezeichnet und direkt erreichbar ist – „Impressum“ im Profiltext oder über das dafür vorgesehene Feld, nicht versteckt hinter einem Linktree mit fünf Zwischenstationen.
Was daneben gebraucht wird
- Datenschutzerklärung nach Art. 13 DSGVO – eigene Seite, getrennt vom Impressum. Sie ist Pflicht, sobald irgendwelche Daten verarbeitet werden, und das tut jede Website über die Server-Logs.
- Cookie-Einwilligung nach § 25 TDDDG, sobald nicht-notwendige Cookies oder Tracking eingesetzt werden.
- Bei Verkauf an Verbraucher zusätzlich Widerrufsbelehrung, Widerrufsbutton, Preisangaben und der Bestellbutton.
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Erste Rechnung schreiben – kostenlosHäufige Fragen
Brauche ich ein Impressum für eine private Website?
Für rein private Seiten ohne geschäftlichen Bezug nicht. Sobald Werbung geschaltet, Affiliate-Links gesetzt oder Leistungen angeboten werden, ist es geschäftsmäßig – und damit impressumspflichtig.
Reicht ein Kontaktformular statt E-Mail-Adresse?
Nein. Verlangt ist eine Angabe, die unmittelbare Kommunikation ermöglicht – dazu gehört eine E-Mail-Adresse. Ein Formular kann daneben stehen, nicht anstelle.
Muss die Telefonnummer angegeben werden?
Das Gesetz verlangt einen weiteren Weg zur schnellen elektronischen Kontaktaufnahme. Die Telefonnummer ist der übliche und sicherste Weg; ein garantiert kurzfristig beantwortetes Kontaktformular kann nach EuGH-Rechtsprechung genügen, ist aber riskanter.
Was kostet eine Abmahnung wegen fehlendem Impressum?
Typischerweise 500 bis 1.500 € Anwaltskosten, dazu die Unterlassungserklärung mit Vertragsstrafe für den Wiederholungsfall. Der häufigste Abmahngrund bei neuen Websites überhaupt – und der am leichtesten vermeidbare.
Muss ich meine Steuernummer ins Impressum schreiben?
Nein. Verlangt ist nur die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, falls vorhanden. Die Steuernummer gehört auf die Rechnung, nicht ins Impressum – und die persönliche Steuer-ID nirgendwohin.
Rechtsgrundlagen
Diese Seite stützt sich auf folgende Vorschriften. Wir nennen sie, damit du selbst nachlesen kannst – nicht als Ersatz für eine Beratung im Einzelfall.
- § 5 DDG – allgemeine Informationspflichten – seit Mai 2024 anstelle von § 5 TMG
- § 18 MStV – Informationspflichten bei journalistisch-redaktionellen Angeboten
- Art. 13 DSGVO – Informationspflicht bei Erhebung personenbezogener Daten
- § 25 TDDDG – Einwilligung für Cookies und Zugriff auf Endgeräte