Die vier Nummern
| Nummer | Format | Von wem | Wofür |
|---|---|---|---|
| Steuer-Identifikationsnummer Steuer-ID, IdNr. | 11 Ziffern | BZSt, bei Geburt | Du als Person, lebenslang. Für Lohnsteuer, Einkommensteuer, Kindergeld. Nicht auf die Rechnung. |
| Steuernummer | z. B. 12/345/67890 | Finanzamt, nach dem Fragebogen | Dein Betrieb bei diesem Finanzamt. Gehört auf die Rechnung. Ändert sich beim Umzug. |
| USt-IdNr. | DE + 9 Ziffern | BZSt, auf Antrag | Geschäfte im EU-Ausland, Reverse Charge. Ersetzt die Steuernummer auf der Rechnung. |
| W-IdNr. Wirtschafts-Identifikationsnummer |
DE + 9 Ziffern + 5-stelliges Unterscheidungsmerkmal | BZSt, automatisch | Neu. Einheitliche Kennung für die Wirtschaft, gilt zugleich als Wirtschaftsnummer nach dem Unternehmensbasisdatenregister. |
Die neue W-IdNr.
Seit November 2024 vergibt das Bundeszentralamt für Steuern die Wirtschafts-Identifikationsnummer – stufenweise, ohne Antrag, ohne dass du etwas tun musst. Die Zuteilung erfolgt in Wellen und soll bis Ende 2026 abgeschlossen sein.
| Stufe | Wer | Wann |
|---|---|---|
| 1 | alle mit Pflicht zur Umsatzsteuer-Jahreserklärung und Kleinunternehmer nach § 19 UStG – rund 87 % | ab November 2024 |
| 2 | weitere rund 11 % | ab dem 3. Quartal 2025 |
| 3 | die restlichen rund 2 % | ab dem 2. Quartal 2026 |
Wer bereits eine USt-IdNr. hatte, bekommt in der Regel dieselbe Ziffernfolge
als W-IdNr., ergänzt um das Unterscheidungsmerkmal -00001. Die Bekanntgabe läuft
über das ELSTER-Postfach oder öffentlich per Allgemeinverfügung – ein Brief kommt nicht
zwingend.
Was auf die Rechnung gehört
| Fall | Diese Nummer |
|---|---|
| Kunde in Deutschland, Privatperson oder Firma | Steuernummer (oder USt-IdNr., wenn vorhanden) |
| Kunde ist Unternehmen im EU-Ausland | USt-IdNr. von dir und vom Kunden – beide sind Pflicht |
| Kunde außerhalb der EU | Steuernummer genügt |
| Kleinunternehmer nach § 19 UStG | Steuernummer, plus der Hinweis auf die Steuerbefreiung |
Der Generator merkt sich die richtige Nummer und prüft beim Tippen, ob sie gesetzt ist – zusammen mit den übrigen Pflichtangaben nach § 14 UStG.
Die Steuer-ID gehört nicht ins Impressum
Eine überraschend verbreitete Panne: Die elfstellige persönliche Steuer-ID wird mit der Umsatzsteuer-ID verwechselt und landet im Impressum. Sie ist ein personenbezogenes Identifikationsmerkmal und hat dort nichts verloren.
Ins Impressum gehört die USt-IdNr., sofern vorhanden – § 5 DDG verlangt sie ausdrücklich in dieser Form. Mehr dazu auf Impressumspflicht.
Die erste Rechnung kommt schneller, als du denkst.
ZackFertig prüft beim Tippen jede Pflichtangabe nach § 14 UStG, rechnet die Umsatzsteuer aus und macht daraus ein fertiges PDF. Ohne Konto, ohne Abo, unbegrenzt kostenlos – auch der Kleinunternehmer-Hinweis steht automatisch drin.
Erste Rechnung schreiben – kostenlosHäufige Fragen
Wie lange dauert es bis zur Steuernummer?
Nach Einreichung des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung üblicherweise zwei bis sechs Wochen. In dieser Zeit darfst du bereits Rechnungen schreiben und die Nummer nachtragen.
Wie beantrage ich eine USt-IdNr.?
Entweder im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ankreuzen oder später online beim Bundeszentralamt für Steuern. Beides ist kostenlos, die Vergabe dauert ein bis drei Wochen.
Kann ich die USt-IdNr. eines Kunden prüfen?
Ja, über das Bestätigungsverfahren des Bundeszentralamts für Steuern. Bei innergemeinschaftlichen Lieferungen ist die qualifizierte Bestätigung faktisch Pflicht – ohne sie steht die Steuerbefreiung im Streitfall auf wackligen Füßen. Siehe USt-IdNr. prüfen.
Muss ich die W-IdNr. beantragen?
Nein. Die Zuteilung erfolgt automatisch durch das Bundeszentralamt für Steuern, ein Antrag ist weder nötig noch möglich.
Ändert sich meine Steuernummer beim Umzug?
Wenn du in den Bezirk eines anderen Finanzamts ziehst, ja. Alte Rechnungen bleiben gültig; ab dem Wechsel gehört die neue Nummer auf neue Rechnungen.
Rechtsgrundlagen
Diese Seite stützt sich auf folgende Vorschriften. Wir nennen sie, damit du selbst nachlesen kannst – nicht als Ersatz für eine Beratung im Einzelfall.
- § 14 Abs. 4 Nr. 2 UStG – Steuernummer oder USt-IdNr. als Pflichtangabe
- § 139a AO – Identifikationsmerkmale, Steuer-Identifikationsnummer
- § 139c AO – Wirtschafts-Identifikationsnummer
- § 27a UStG – Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
- § 5 DDG – allgemeine Informationspflichten – Angabe der USt-IdNr. im Impressum