Verpackungsgesetz und LUCID

Keine Bagatellgrenze, keine Ausnahme für Kleine. Wer einen Karton verschickt, ist dabei.

Stand: August 2026 · VerpackDG ab 12. August 2026

Es gibt keine Untergrenze. Wer gewerblich Ware verpackt an private Endkunden verschickt – und sei es ein Päckchen im Monat – ist Erstinverkehrbringer und muss sich im Verpackungsregister LUCID registrieren. Kleinunternehmer, Nebengewerbe, Hobbyshop: alle.

Die drei Pflichten

#PflichtWoKosten
1Registrierung im Verpackungsregister LUCID Zentrale Stelle Verpackungsregister, onlinekostenlos
2Systembeteiligung – Lizenzierung bei einem dualen Systemfreier Markt, mehrere Anbieter ab rund 30–80 € im Jahr bei kleinen Mengen
3Datenmeldung – gemeldete Mengen an LUCID melden, identisch zur Meldung beim SystemLUCIDkostenlos

Alle drei gehören zusammen. Die Registrierung allein genügt nicht – ohne Systembeteiligung darf die Ware nicht in Verkehr gebracht werden. Und die gemeldeten Mengen müssen bei beiden Stellen übereinstimmen; Abweichungen fallen automatisch auf.

Welche Verpackungen gemeint sind

Auch wiederverwendete Kartons zählen. Wer den Karton des Lieferanten für den eigenen Versand nutzt, bringt ihn erstmals gefüllt an den Endverbraucher – die Pflicht bleibt.

Was sich zum 12. August 2026 ändert

Das Verpackungsgesetz-Durchführungsgesetz (VerpackDG) löst das bisherige VerpackG weitgehend ab und verzahnt das deutsche Recht mit der EU-Verpackungsverordnung PPWR. Für kleine Händler sind vor allem zwei Punkte relevant:

Die Bußgelder

VerstoßRahmen
Fehlende Registrierungbis 100.000 €
Fehlende Systembeteiligungbis 200.000 €
Unterlassene oder falsche Datenmeldungbis 100.000 €
Vertriebsverbotzusätzlich – die Ware darf nicht verkauft werden

Dazu kommt das praktische Risiko: Fehlende Registrierung ist ein Wettbewerbsverstoß und abmahnfähig. Das Register ist öffentlich einsehbar – jeder Mitbewerber kann in zehn Sekunden nachschauen, ob du eingetragen bist.

Wen es nicht betrifft

Im Zweifel gilt: Registrierung kostet nichts und dauert eine halbe Stunde. Die Nicht- registrierung kann fünfstellig werden.

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Häufige Fragen

Gilt LUCID auch für Kleinunternehmer?

Ja. Das Verpackungsgesetz kennt keine Bagatellgrenze und keine Ausnahme nach Unternehmensgröße oder Menge. Auch ein Nebengewerbe mit fünf Paketen im Monat ist betroffen.

Was kostet die Systembeteiligung?

Bei kleinen Mengen häufig 30 bis 80 € im Jahr. Abgerechnet wird nach Materialart und Gewicht; die Anbieter sind frei wählbar und die Preise unterscheiden sich deutlich.

Ich verkaufe nur über Etsy – muss ich mich trotzdem registrieren?

Ja. Der Marktplatz übernimmt die Pflicht nicht, er kontrolliert sie nur. Ohne Registrierungsnummer werden Angebote gesperrt.

Was ist mit Serviceverpackungen?

Bei Bäckertüten, Bechern und ähnlichem kann die Systembeteiligung bereits vom Vorlieferanten übernommen sein – lass dir das schriftlich bestätigen. Die eigene Registrierung in LUCID bleibt trotzdem erforderlich.

Muss ich mich melden, wenn ich gar nichts verschicke?

Nein. Ohne Verpackungen, die bei privaten Endverbrauchern als Abfall anfallen, besteht keine Pflicht.

Rechtsgrundlagen

Diese Seite stützt sich auf folgende Vorschriften. Wir nennen sie, damit du selbst nachlesen kannst – nicht als Ersatz für eine Beratung im Einzelfall.

Diese Seite gibt den Stand vom August 2026 wieder und erklärt die Regel, nicht deinen Fall. Gründung berührt Steuer-, Sozial- und Gewerberecht auf einmal – für die verbindliche Auskunft sind Steuerberatung, Kammer und die zuständige Behörde da.

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