Die drei Pflichten
| # | Pflicht | Wo | Kosten |
|---|---|---|---|
| 1 | Registrierung im Verpackungsregister LUCID | Zentrale Stelle Verpackungsregister, online | kostenlos |
| 2 | Systembeteiligung – Lizenzierung bei einem dualen System | freier Markt, mehrere Anbieter | ab rund 30–80 € im Jahr bei kleinen Mengen |
| 3 | Datenmeldung – gemeldete Mengen an LUCID melden, identisch zur Meldung beim System | LUCID | kostenlos |
Alle drei gehören zusammen. Die Registrierung allein genügt nicht – ohne Systembeteiligung darf die Ware nicht in Verkehr gebracht werden. Und die gemeldeten Mengen müssen bei beiden Stellen übereinstimmen; Abweichungen fallen automatisch auf.
Welche Verpackungen gemeint sind
- Versandverpackungen – Karton, Polstermaterial, Klebeband, Füllchips, Versandtaschen
- Verkaufsverpackungen – alles, was das Produkt umgibt und beim Endkunden als Abfall anfällt
- Umverpackungen – zusätzliche Verpackung um die Verkaufsverpackung
- Serviceverpackungen – Bäckertüte, Coffee-to-go-Becher, Pizzakarton. Hier kann die Lizenzierung vom Vorlieferanten übernommen werden – die Registrierung in LUCID musst du trotzdem selbst machen.
Was sich zum 12. August 2026 ändert
Das Verpackungsgesetz-Durchführungsgesetz (VerpackDG) löst das bisherige VerpackG weitgehend ab und verzahnt das deutsche Recht mit der EU-Verpackungsverordnung PPWR. Für kleine Händler sind vor allem zwei Punkte relevant:
- Erweiterte Registrierungspflichten: Hersteller, die erstmals registrierungspflichtig werden, müssen sich bis zum 12. September 2026 registrieren.
- Marktplätze und Fulfillment-Dienstleister prüfen die LUCID-Registrierungsnummer aktiv. Amazon, eBay, Etsy und andere sperren Angebote ohne gültige Registrierung – faktisch ein sofortiges Vertriebsverbot.
Die Bußgelder
| Verstoß | Rahmen |
|---|---|
| Fehlende Registrierung | bis 100.000 € |
| Fehlende Systembeteiligung | bis 200.000 € |
| Unterlassene oder falsche Datenmeldung | bis 100.000 € |
| Vertriebsverbot | zusätzlich – die Ware darf nicht verkauft werden |
Dazu kommt das praktische Risiko: Fehlende Registrierung ist ein Wettbewerbsverstoß und abmahnfähig. Das Register ist öffentlich einsehbar – jeder Mitbewerber kann in zehn Sekunden nachschauen, ob du eingetragen bist.
Wen es nicht betrifft
- Reine Dienstleister ohne Warenversand – Berater, Handwerker, Coaches, Fotografen.
- Reiner B2B-Versand an gewerbliche Kunden, bei dem der Abfall nicht beim privaten Endverbraucher anfällt. Hier gelten andere, geringere Pflichten – die Registrierung in LUCID ist trotzdem vorgesehen.
- Abholung im Laden ohne Verpackung.
Im Zweifel gilt: Registrierung kostet nichts und dauert eine halbe Stunde. Die Nicht- registrierung kann fünfstellig werden.
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Gilt LUCID auch für Kleinunternehmer?
Ja. Das Verpackungsgesetz kennt keine Bagatellgrenze und keine Ausnahme nach Unternehmensgröße oder Menge. Auch ein Nebengewerbe mit fünf Paketen im Monat ist betroffen.
Was kostet die Systembeteiligung?
Bei kleinen Mengen häufig 30 bis 80 € im Jahr. Abgerechnet wird nach Materialart und Gewicht; die Anbieter sind frei wählbar und die Preise unterscheiden sich deutlich.
Ich verkaufe nur über Etsy – muss ich mich trotzdem registrieren?
Ja. Der Marktplatz übernimmt die Pflicht nicht, er kontrolliert sie nur. Ohne Registrierungsnummer werden Angebote gesperrt.
Was ist mit Serviceverpackungen?
Bei Bäckertüten, Bechern und ähnlichem kann die Systembeteiligung bereits vom Vorlieferanten übernommen sein – lass dir das schriftlich bestätigen. Die eigene Registrierung in LUCID bleibt trotzdem erforderlich.
Muss ich mich melden, wenn ich gar nichts verschicke?
Nein. Ohne Verpackungen, die bei privaten Endverbrauchern als Abfall anfallen, besteht keine Pflicht.
Rechtsgrundlagen
Diese Seite stützt sich auf folgende Vorschriften. Wir nennen sie, damit du selbst nachlesen kannst – nicht als Ersatz für eine Beratung im Einzelfall.
- § 9 VerpackG – Registrierungspflicht im Verpackungsregister
- § 7 VerpackG – Systembeteiligungspflicht
- § 10 VerpackG – Datenmeldung
- § 34 VerpackG – Bußgeldvorschriften
- VerpackDG – Verpackungsgesetz-Durchführungsgesetz, ab 12. August 2026
- Verordnung (EU) 2025/40 – EU-Verpackungsverordnung PPWR