Die vier Wege, eine Anschaffung abzusetzen
| Weg | Grenze | Wirkung | Wann sinnvoll |
|---|---|---|---|
| Sofortabzug (GWG) | bis 800 € netto | komplett im Jahr der Anschaffung | fast immer – Laptop, Werkzeug, Bürostuhl, Software |
| Sammelposten | 250 € bis 1.000 € netto | gleichmäßig über 5 Jahre | selten; nur als einheitliche Wahl für alle Güter des Jahres |
| Lineare AfA | ab 800 € netto | gleichmäßig über die Nutzungsdauer laut AfA-Tabelle | Standard, wenn der Gewinn ohnehin niedrig ist |
| Degressive AfA | Anschaffung 1.7.2025 – 31.12.2027 | bis 30 % vom Restwert, höchstens 3× linear | wenn du im Anschaffungsjahr Gewinn hast, den du drücken willst |
Die geplante Anhebung der GWG-Grenze auf 1.000 € wurde im Gesetzgebungsverfahren gestrichen – es bleibt bei 800 € netto. Für Kleinunternehmer gilt die Grenze ebenfalls netto, obwohl sie brutto zahlen.
Was die degressive AfA praktisch bringt
Beispiel: Maschine für 30.000 € netto, Nutzungsdauer 10 Jahre, Anschaffung 2026.
| Jahr | Linear (10 %) | Degressiv (30 % vom Restwert) |
|---|---|---|
| 1 | 3.000 € | 9.000 € |
| 2 | 3.000 € | 6.300 € |
| 3 | 3.000 € | 4.410 € |
| Summe nach 3 Jahren | 9.000 € | 19.710 € |
Der Wechsel zur linearen AfA ist jederzeit erlaubt und lohnt sich, sobald der lineare Betrag höher wäre als der degressive. Die Buchhaltungsprogramme machen das automatisch.
Der Investitionsabzugsbetrag: absetzen, bevor du kaufst
Mit dem IAB nach § 7g EStG kannst du bis zu 50 % der voraussichtlichen Anschaffungskosten schon vor dem Kauf gewinnmindernd abziehen – für Investitionen, die in den folgenden drei Jahren geplant sind.
| Punkt | Regel |
|---|---|
| Höhe | bis 50 % der geplanten Anschaffungskosten |
| Obergrenze | 200.000 € Abzugsbeträge insgesamt |
| Gewinngrenze | 200.000 € im Jahr der Bildung |
| Frist | Investition innerhalb von drei Jahren – sonst rückwirkende Auflösung mit Verzinsung |
| Nutzung | fast ausschließlich betrieblich, also mindestens 90 % |
| Sonderabschreibung | zusätzlich bis 40 % im Anschaffungsjahr, § 7g Abs. 5 EStG |
Der Firmenwagen
| Fahrzeug | Privatnutzung monatlich | Bedingung |
|---|---|---|
| Reines E-Auto | 0,25 % des Bruttolistenpreises | Bruttolistenpreis bis 100.000 €, bei Zulassung ab 1. Juli 2025 (vorher 70.000 €). Gilt bis Ende 2030. |
| E-Auto darüber | 0,5 % | Bruttolistenpreis über 100.000 € |
| Plug-in-Hybrid | 0,5 % | mindestens 80 km elektrische Reichweite oder höchstens 50 g CO₂ je km |
| Verbrenner | 1 % | – |
| Fahrtenbuch | tatsächliche Kosten je Privatkilometer | lückenlos und zeitnah zu führen – lohnt bei geringem Privatanteil |
Ein Fahrzeug gehört ins Betriebsvermögen, wenn es zu mehr als 50 % betrieblich genutzt wird. Zwischen 10 und 50 % ist es Wahlrecht, darunter bleibt es privat – dann rechnest du nur die Fahrten ab, siehe Fahrtkosten abrechnen.
Was das für die Rechtsform bedeutet
Parallel zur degressiven AfA wurde beschlossen, die Körperschaftsteuer ab 2028 schrittweise von 15 % auf 10 % zu senken – um einen Prozentpunkt pro Jahr. Für Kapitalgesellschaften verschiebt das die Rechnung mittelfristig nach unten.
Für die Gründungsentscheidung heute ändert es wenig: Die Senkung beginnt erst 2028 und wirkt nur auf einbehaltene Gewinne. Wer den Gewinn ohnehin privat entnimmt, spürt sie kaum. Die Abwägung steht auf Rechtsform wählen.
Was Gründer dabei am häufigsten falsch machen
- Investieren, um Steuern zu sparen. Eine Anschaffung senkt die Steuer um deinen Grenzsteuersatz – bei 42 % bekommst du also 42 Cent je Euro zurück und zahlst 58 Cent selbst. Wer etwas nicht braucht, verliert dabei Geld.
- Belege ohne Anlagenverzeichnis. Alles über 800 € netto muss dort erfasst werden, mit Anschaffungsdatum, Kosten und Nutzungsdauer.
- Gemischte Nutzung nicht dokumentieren. Bei Rechnern, Telefonen und Fahrzeugen fragt die Prüfung nach dem betrieblichen Anteil – eine plausible Aufteilung schriftlich festzuhalten kostet zehn Minuten.
- Vorsteuer als Kleinunternehmer erwarten. Wer § 19 UStG nutzt, bekommt keine Vorsteuer zurück. Bei hohen Anfangsinvestitionen kann der Verzicht auf die Regelung deshalb lohnen – siehe Fragebogen zur steuerlichen Erfassung.
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Erste Rechnung schreiben – kostenlosHäufige Fragen
Bis wann gilt die degressive Abschreibung?
Für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die zwischen dem 1. Juli 2025 und dem 31. Dezember 2027 angeschafft oder hergestellt werden. Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Lieferung, nicht der Bestellung.
Wie hoch ist die GWG-Grenze 2026?
800 € netto. Die im Gesetzgebungsverfahren diskutierte Anhebung auf 1.000 € ist nicht gekommen. Für Kleinunternehmer gilt ebenfalls der Nettowert, obwohl sie brutto zahlen.
Kann ich degressive AfA und Investitionsabzugsbetrag kombinieren?
Ja. Der IAB mindert die Anschaffungskosten, und auf den verbleibenden Betrag kann die degressive Abschreibung angewendet werden – zusätzlich zur Sonderabschreibung nach § 7g Abs. 5 EStG.
Lohnt sich ein E-Firmenwagen für einen Einzelunternehmer?
Wenn das Fahrzeug zu über 50 % betrieblich genutzt wird und der Bruttolistenpreis unter 100.000 € liegt, ist die 0,25-%-Regel deutlich günstiger als die 1-%-Regel beim Verbrenner. Voraussetzung ist die Erstzulassung ab dem 1. Juli 2025.
Muss ich Anschaffungen im Gründungsjahr sofort absetzen?
Nein. Aufwendungen vor der eigentlichen Gründung sind als vorweggenommene Betriebsausgaben abziehbar, und Anlagegüter werden über die Nutzungsdauer verteilt. Heb die Belege auf – auch die aus der Zeit vor der Gewerbeanmeldung.
Rechtsgrundlagen
Diese Seite stützt sich auf folgende Vorschriften. Wir nennen sie, damit du selbst nachlesen kannst – nicht als Ersatz für eine Beratung im Einzelfall.
- § 7 Abs. 2 EStG – degressive Abschreibung, befristet bis 31. Dezember 2027
- § 6 Abs. 2 EStG – geringwertige Wirtschaftsgüter bis 800 €
- § 6 Abs. 2a EStG – Sammelposten 250 € bis 1.000 €
- § 7g EStG – Investitionsabzugsbetrag und Sonderabschreibung
- § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG – Privatnutzung betrieblicher Fahrzeuge, 0,25-%-Regel
- § 23 KStG – Körperschaftsteuersatz, Absenkung ab 2028