Die Kriterien
Es gibt keine Checkliste mit Punkten, die ab einer Schwelle kippt. Die Deutsche Rentenversicherung beurteilt das Gesamtbild. Diese Merkmale sprechen für ein Arbeitsverhältnis:
| Merkmal | Spricht für Anstellung, wenn … |
|---|---|
| Weisungsbindung | … du Vorgaben zu Zeit, Ort und Art der Ausführung befolgen musst |
| Eingliederung | … du in Teams, Dienstpläne, Schichten oder interne Abläufe eingebunden bist |
| Betriebsmittel | … du Rechner, Werkzeug, Software und Arbeitsplatz des Auftraggebers nutzt |
| Auftraggeberzahl | … praktisch nur ein Auftraggeber existiert |
| Außenauftritt | … du mit Firmen-E-Mail auftrittst, auf der Website als Mitarbeiter stehst, eine Visitenkarte des Auftraggebers hast |
| Unternehmerrisiko | … du kein eigenes Kapital einsetzt und nach Stunden statt nach Ergebnis bezahlt wirst |
| Vertretung | … du die Leistung höchstpersönlich erbringen musst und niemanden schicken darfst |
| Urlaub | … du Urlaub „beantragst“ statt ihn anzukündigen |
Was es kostet
Wird nachträglich ein Arbeitsverhältnis festgestellt, trifft es zuerst den Auftraggeber:
- Sozialversicherungsbeiträge für bis zu vier Jahre – Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil zusammen. Bei Vorsatz bis zu 30 Jahre.
- Säumniszuschläge von 1 % pro Monat auf die rückständigen Beiträge.
- Lohnsteuerhaftung des Auftraggebers.
- Beim Auftragnehmer: Der Arbeitnehmeranteil darf nur für die letzten drei Monate vom Lohn einbehalten werden – der Rest bleibt beim Auftraggeber hängen.
- Umsatzsteuer: Die in Rechnung gestellte Umsatzsteuer war unberechtigt, wird aber nach § 14c UStG geschuldet, bis die Rechnungen berichtigt sind. Der Auftraggeber verliert den Vorsteuerabzug.
- Bei Vorsatz: Strafbarkeit nach § 266a StGB, Vorenthalten von Arbeitsentgelt.
Für den Auftragnehmer kann die Feststellung auch Vorteile haben – Kündigungsschutz, Urlaubsanspruch, Lohnfortzahlung. Deshalb sind es oft ehemalige Auftragnehmer selbst, die das Verfahren anstoßen.
Was sich 2026 ändert
Unmittelbar betroffen ist digitale Plattformarbeit – Lieferdienste, Fahrdienste, Reinigungs- und Handwerksvermittlung, Mikrojob-Plattformen. Wie weit der deutsche Gesetzgeber darüber hinausgeht, war Mitte 2026 noch offen.
Parallel dazu prüft die Deutsche Rentenversicherung zunehmend datengestützt: Meldedaten, Plattformdaten und Rechnungsströme lassen sich automatisiert abgleichen. Wer heute gründet, sollte den Status von Anfang an sauber aufstellen – nachträglich lässt sich gelebte Praxis nicht mehr korrigieren.
Das Statusfeststellungsverfahren
Beide Seiten können bei der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund eine Entscheidung beantragen – § 7a SGB IV. Das Verfahren ist kostenlos.
| Punkt | Bedeutung |
|---|---|
| Antrag innerhalb eines Monats nach Aufnahme der Tätigkeit | Dann wirkt die Versicherungspflicht erst ab Bekanntgabe der Entscheidung – nicht rückwirkend. Das ist der eigentliche Wert des Verfahrens. |
| Später gestellt | Feststellung wirkt rückwirkend ab Beginn |
| Prognoseentscheidung | Auch vor Vertragsbeginn möglich |
| Gruppenfeststellung | Für gleichartige Verträge kann eine Entscheidung auf weitere übertragen werden |
Was du praktisch tun kannst
- Mehrere Auftraggeber. Der wirksamste Einzelpunkt – und der einzige, den du selbst in der Hand hast.
- Eigene Betriebsmittel nutzen, wo es geht: eigener Rechner, eigene Software, eigene E-Mail-Adresse.
- Nach Ergebnis abrechnen statt nach Anwesenheit, wo die Leistung es zulässt.
- Eigener Außenauftritt: eigene Website, eigenes Briefpapier, eigene Rechnungen mit eigener Nummernkreis.
- Keine Eingliederung in Dienstpläne, Teamstrukturen oder interne Hierarchien.
- Dokumentieren. Angebote, Auftragsbestätigungen, Leistungsnachweise – wer im Prüfungsfall eine saubere Aktenlage vorlegt, steht besser da.
Ordentliche, eigenständige Rechnungen mit vollständigen Pflichtangaben sind dabei kein Formalismus: Sie sind eines der Indizien, die für einen echten Unternehmerauftritt sprechen.
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Erste Rechnung schreiben – kostenlosHäufige Fragen
Bin ich scheinselbstständig, wenn ich nur einen Kunden habe?
Nicht automatisch. Ein Auftraggeber ist ein Indiz unter vielen. Er löst aber möglicherweise die Rentenversicherungspflicht nach § 2 Satz 1 Nr. 9 SGB VI aus – das ist eine andere Rechtsfolge und trifft dich, nicht den Auftraggeber.
Wer haftet für die Nachzahlung?
Überwiegend der Auftraggeber. Er schuldet Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil für bis zu vier Jahre und darf beim Auftragnehmer nur die letzten drei Monate zurückholen.
Was kostet ein Statusfeststellungsverfahren?
Nichts. Es ist kostenlos und kann von beiden Seiten beantragt werden.
Hilft ein Vertrag, in dem Selbstständigkeit vereinbart ist?
Kaum. Entscheidend ist die tatsächliche Durchführung. Ein sauberer Vertrag ist trotzdem sinnvoll, weil er die gewollte Praxis beschreibt – aber er muss auch gelebt werden.
Gilt das auch bei einer GmbH als Auftragnehmer?
Die Zwischenschaltung einer Gesellschaft verhindert die Prüfung nicht automatisch. Bei Ein-Personen-Gesellschaften ohne eigene Struktur wird durchgeschaut, wenn die tatsächliche Tätigkeit die eines Arbeitnehmers ist.
Rechtsgrundlagen
Diese Seite stützt sich auf folgende Vorschriften. Wir nennen sie, damit du selbst nachlesen kannst – nicht als Ersatz für eine Beratung im Einzelfall.
- § 7 Abs. 1 SGB IV – Begriff der Beschäftigung, Weisungsgebundenheit und Eingliederung
- § 7a SGB IV – Statusfeststellungsverfahren
- § 2 Satz 1 Nr. 9 SGB VI – arbeitnehmerähnliche Selbstständige
- § 28p SGB IV – Betriebsprüfung durch die Rentenversicherung
- § 266a StGB – Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt
- Richtlinie (EU) 2024/2831 – Plattformarbeit – Umsetzungsfrist 2. Dezember 2026