Scheinselbstständigkeit

Nicht was im Vertrag steht, entscheidet – sondern wie gearbeitet wird.

Stand: August 2026 · geprüft an den geltenden Vorschriften

Scheinselbstständig ist, wer formal selbstständig ist, tatsächlich aber wie ein Arbeitnehmer arbeitet. Maßgeblich ist ausschließlich die gelebte Praxis. Ein Vertrag, der „freier Mitarbeiter“ überschreibt, ändert daran nichts – die Rechtsprechung sieht seit jeher auf die tatsächliche Durchführung.

Die Kriterien

Es gibt keine Checkliste mit Punkten, die ab einer Schwelle kippt. Die Deutsche Rentenversicherung beurteilt das Gesamtbild. Diese Merkmale sprechen für ein Arbeitsverhältnis:

MerkmalSpricht für Anstellung, wenn …
Weisungsbindung… du Vorgaben zu Zeit, Ort und Art der Ausführung befolgen musst
Eingliederung… du in Teams, Dienstpläne, Schichten oder interne Abläufe eingebunden bist
Betriebsmittel… du Rechner, Werkzeug, Software und Arbeitsplatz des Auftraggebers nutzt
Auftraggeberzahl… praktisch nur ein Auftraggeber existiert
Außenauftritt… du mit Firmen-E-Mail auftrittst, auf der Website als Mitarbeiter stehst, eine Visitenkarte des Auftraggebers hast
Unternehmerrisiko… du kein eigenes Kapital einsetzt und nach Stunden statt nach Ergebnis bezahlt wirst
Vertretung… du die Leistung höchstpersönlich erbringen musst und niemanden schicken darfst
Urlaub… du Urlaub „beantragst“ statt ihn anzukündigen
Ein Auftraggeber allein macht dich nicht scheinselbstständig. Aber es macht dich womöglich rentenversicherungspflichtig – das sind zwei verschiedene Dinge mit sehr unterschiedlichen Folgen.

Was es kostet

Wird nachträglich ein Arbeitsverhältnis festgestellt, trifft es zuerst den Auftraggeber:

Für den Auftragnehmer kann die Feststellung auch Vorteile haben – Kündigungsschutz, Urlaubsanspruch, Lohnfortzahlung. Deshalb sind es oft ehemalige Auftragnehmer selbst, die das Verfahren anstoßen.

Was sich 2026 ändert

Die EU-Richtlinie zur Plattformarbeit ist bis zum 2. Dezember 2026 in nationales Recht umzusetzen. Ihr Kern ist eine Umkehr der Beweislast: Bei Plattformarbeit wird ein Arbeitsverhältnis vermutet, wenn bestimmte Merkmale der Steuerung vorliegen. Widerlegen muss das die Plattform, nicht die arbeitende Person.

Unmittelbar betroffen ist digitale Plattformarbeit – Lieferdienste, Fahrdienste, Reinigungs- und Handwerksvermittlung, Mikrojob-Plattformen. Wie weit der deutsche Gesetzgeber darüber hinausgeht, war Mitte 2026 noch offen.

Parallel dazu prüft die Deutsche Rentenversicherung zunehmend datengestützt: Meldedaten, Plattformdaten und Rechnungsströme lassen sich automatisiert abgleichen. Wer heute gründet, sollte den Status von Anfang an sauber aufstellen – nachträglich lässt sich gelebte Praxis nicht mehr korrigieren.

Das Statusfeststellungsverfahren

Beide Seiten können bei der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund eine Entscheidung beantragen – § 7a SGB IV. Das Verfahren ist kostenlos.

PunktBedeutung
Antrag innerhalb eines Monats nach Aufnahme der Tätigkeit Dann wirkt die Versicherungspflicht erst ab Bekanntgabe der Entscheidung – nicht rückwirkend. Das ist der eigentliche Wert des Verfahrens.
Später gestelltFeststellung wirkt rückwirkend ab Beginn
PrognoseentscheidungAuch vor Vertragsbeginn möglich
GruppenfeststellungFür gleichartige Verträge kann eine Entscheidung auf weitere übertragen werden

Was du praktisch tun kannst

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Häufige Fragen

Bin ich scheinselbstständig, wenn ich nur einen Kunden habe?

Nicht automatisch. Ein Auftraggeber ist ein Indiz unter vielen. Er löst aber möglicherweise die Rentenversicherungspflicht nach § 2 Satz 1 Nr. 9 SGB VI aus – das ist eine andere Rechtsfolge und trifft dich, nicht den Auftraggeber.

Wer haftet für die Nachzahlung?

Überwiegend der Auftraggeber. Er schuldet Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil für bis zu vier Jahre und darf beim Auftragnehmer nur die letzten drei Monate zurückholen.

Was kostet ein Statusfeststellungsverfahren?

Nichts. Es ist kostenlos und kann von beiden Seiten beantragt werden.

Hilft ein Vertrag, in dem Selbstständigkeit vereinbart ist?

Kaum. Entscheidend ist die tatsächliche Durchführung. Ein sauberer Vertrag ist trotzdem sinnvoll, weil er die gewollte Praxis beschreibt – aber er muss auch gelebt werden.

Gilt das auch bei einer GmbH als Auftragnehmer?

Die Zwischenschaltung einer Gesellschaft verhindert die Prüfung nicht automatisch. Bei Ein-Personen-Gesellschaften ohne eigene Struktur wird durchgeschaut, wenn die tatsächliche Tätigkeit die eines Arbeitnehmers ist.

Rechtsgrundlagen

Diese Seite stützt sich auf folgende Vorschriften. Wir nennen sie, damit du selbst nachlesen kannst – nicht als Ersatz für eine Beratung im Einzelfall.

Diese Seite gibt den Stand vom August 2026 wieder und erklärt die Regel, nicht deinen Fall. Gründung berührt Steuer-, Sozial- und Gewerberecht auf einmal – für die verbindliche Auskunft sind Steuerberatung, Kammer und die zuständige Behörde da.

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