Rentenversicherung für Selbstständige

Die meisten sind frei. Fünf Gruppen nicht – und die merken es oft erst nach Jahren.

Stand: August 2026 · geprüft an den geltenden Vorschriften

Der Normalfall: keine Pflicht. Wer selbstständig ist, zahlt in der Regel nicht in die gesetzliche Rentenversicherung ein. Aber § 2 SGB VI kennt Ausnahmen – und wer darunter fällt, schuldet 18,6 % des Einkommens, auch rückwirkend.

Die pflichtversicherten Gruppen

GruppeAnmerkung
Handwerker in der Handwerksrolle nur zulassungspflichtige Gewerke der Anlage A. Nach 216 Pflichtbeitragsmonaten (18 Jahren) ist eine Befreiung auf Antrag möglich. Siehe Handwerksrolle.
Lehrer und Erzieher wenn sie keinen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen. Trifft Nachhilfelehrer, Musiklehrer, Dozenten, Fahrlehrer, Yogalehrer mit Unterricht, Coaches mit Lehranteil – eine der am häufigsten übersehenen Gruppen.
Pflegepersonen in der Kranken-, Wochen-, Säuglings- oder Kinderpflege, ohne versicherungspflichtigen Arbeitnehmer
Hebammen und Entbindungspflegerimmer
Künstler und Publizisten über die Künstlersozialkasse
Selbstständige mit einem Auftraggeber wer auf Dauer im Wesentlichen für einen Auftraggeber arbeitet und keinen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigt – die „arbeitnehmerähnlichen Selbstständigen“ nach § 2 Satz 1 Nr. 9 SGB VI
Küstenschiffer, Seelotsen, HausgewerbetreibendeSonderfälle
Die letzte Zeile ist die gefährlichste. Wer dauerhaft nur einen Kunden hat, ist rentenversicherungspflichtig – und zwar unabhängig von der Frage der Scheinselbstständigkeit. Beides wird oft verwechselt: Rentenversicherungspflicht heißt, du bleibst selbstständig und zahlst Beiträge. Scheinselbstständigkeit heißt, du warst nie selbstständig.

Was es kostet

VarianteBeitragFür wen
Einkommensgerechter Beitrag18,6 % des Gewinns Standard bei Pflichtversicherung, nach Einkommensnachweis
Regelbeitrag18,6 % der Bezugsgröße, rund 700 € im Monat wenn kein Einkommensnachweis vorgelegt wird
Halber Regelbeitragrund 350 € im Monat in den ersten drei Jahren nach der Gründung, auf Antrag
Freiwillige Beiträgefrei wählbar zwischen Mindest- und Höchstbetrag für alle Nicht-Pflichtversicherten

Der halbe Regelbeitrag in den ersten drei Jahren muss beantragt werden und wird nicht von selbst gewährt. Wer die Existenzgründerregelung übersieht, zahlt in der teuersten Phase doppelt so viel wie nötig.

Was passiert, wenn die Pflicht übersehen wird

Die Deutsche Rentenversicherung stellt die Versicherungspflicht rückwirkend fest – bis zur Verjährungsgrenze von vier Jahren, bei vorsätzlichem Vorenthalten bis zu 30 Jahren. Nachgefordert werden die vollen Beiträge, im Regelfall zuzüglich Säumniszuschlägen.

Wer unsicher ist, ob er zu einer der Gruppen gehört, kann ein Statusfeststellungsverfahren bei der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund beantragen. Es ist kostenlos und schafft Rechtssicherheit für beide Seiten.

Und wenn keine Pflicht besteht?

Dann bist du für die Altersvorsorge selbst zuständig. Die drei üblichen Wege:

Ausblick: Eine allgemeine Altersvorsorgepflicht für Selbstständige ist seit Jahren in Planung und wurde im Koalitionsvertrag 2025 erneut vereinbart – mit Wahlfreiheit zwischen gesetzlicher Rente und geprüfter privater Vorsorge, und einer gründerfreundlichen Ausgestaltung. Ein verabschiedetes Gesetz gibt es bislang nicht. Wer heute gründet, sollte damit rechnen, dass es kommt.

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Häufige Fragen

Muss ich als Selbstständiger in die Rentenversicherung einzahlen?

Nur wenn du zu einer der Gruppen des § 2 SGB VI gehörst – Handwerker in der Anlage A, Lehrer, Pflegepersonen, Hebammen, Künstler über die KSK oder Selbstständige mit im Wesentlichen einem Auftraggeber. Alle anderen sind frei.

Was heißt „ein Auftraggeber“ genau?

Wer auf Dauer mehr als rund fünf Sechstel seiner Einnahmen von einem einzigen Auftraggeber bezieht und keinen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigt. Die Beurteilung erfolgt im Gesamtbild durch die Deutsche Rentenversicherung.

Kann ich mich befreien lassen?

Handwerker nach 216 Pflichtbeitragsmonaten. Existenzgründer können sich in den ersten drei Jahren nach der Gründung befreien lassen, wenn sie als arbeitnehmerähnliche Selbstständige pflichtig wären – der Antrag ist fristgebunden.

Zahlt der Auftraggeber etwas dazu?

Nein. Anders als beim Angestelltenverhältnis trägst du den vollen Beitrag selbst. Die Ausnahme ist die Künstlersozialkasse, wo die Verwerter die Künstlersozialabgabe zahlen.

Bekomme ich Erwerbsminderungsrente als Selbstständiger?

Nur mit ausreichenden Pflichtbeiträgen – in der Regel drei Jahre Pflichtbeiträge in den letzten fünf Jahren. Wer die Einzahlung ganz einstellt, verliert diesen Schutz nach einigen Jahren. Das ist das am häufigsten übersehene Risiko der Selbstständigkeit.

Rechtsgrundlagen

Diese Seite stützt sich auf folgende Vorschriften. Wir nennen sie, damit du selbst nachlesen kannst – nicht als Ersatz für eine Beratung im Einzelfall.

Diese Seite gibt den Stand vom August 2026 wieder und erklärt die Regel, nicht deinen Fall. Gründung berührt Steuer-, Sozial- und Gewerberecht auf einmal – für die verbindliche Auskunft sind Steuerberatung, Kammer und die zuständige Behörde da.

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