Anlage A: Meisterpflicht
Rund 53 Gewerke, ausgewählt nach Gefahrgeneigtheit und Ausbildungsleistung. Die für Gründer häufigsten:
| Bereich | Gewerke |
|---|---|
| Bau und Ausbau | Maurer und Betonbauer, Zimmerer, Dachdecker, Straßenbauer, Gerüstbauer, Stuckateur, Maler und Lackierer, Fliesenleger*, Estrichleger*, Parkettleger*, Rollladen- und Sonnenschutztechniker* |
| Technik | Elektrotechniker, Installateur und Heizungsbauer, Kälteanlagenbauer, Metallbauer, Feinwerkmechaniker, Kraftfahrzeugtechniker, Informationstechniker |
| Gesundheit und Körperpflege | Augenoptiker, Hörakustiker, Orthopädietechniker, Orthopädieschuhmacher, Zahntechniker, Friseur |
| Nahrung | Bäcker, Konditor, Fleischer |
| Sonstige | Schornsteinfeger, Glaser, Tischler, Boots- und Schiffbauer, Raumausstatter |
* 2020 zurück in die Anlage A überführt. Wer vor der Rückvermeisterung zulassungsfrei tätig war, genießt Bestandsschutz.
Die Wege ohne eigenen Meisterbrief
| Weg | Voraussetzung | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| Angestellter Betriebsleiter | Du stellst jemanden mit Meisterbrief ein, der den Betrieb fachlich leitet. Sehr verbreitet – der Inhaber muss den Meister nicht selbst haben. | § 7 Abs. 1 HwO |
| Ausnahmebewilligung | Die Meisterprüfung wäre eine unzumutbare Belastung, du hast aber gleichwertige Kenntnisse und Fertigkeiten. | § 8 HwO |
| Ausübungsberechtigung | Gesellenprüfung plus mindestens sechs Jahre Berufserfahrung im Gewerk, davon vier Jahre in leitender Stellung. | § 7b HwO |
| Gleichwertige Abschlüsse | Ingenieur, Techniker, Industriemeister oder ein einschlägiges Studium – je nach Gewerk anerkannt. | § 7 Abs. 2 HwO |
| EU-Berufserfahrung | Für Staatsangehörige anderer EU-Staaten mit entsprechender Berufspraxis. | § 9 HwO / EU/EWR-HwV |
Anträge auf Ausnahmebewilligung laufen über die Handwerkskammer beziehungsweise die zuständige Behörde des Landes. Die Prüfung dauert Wochen bis Monate, kostet je nach Land 100–500 € und verlangt Nachweise über die tatsächliche Tätigkeit – Arbeitszeugnisse, Auftragsbelege, Zeugnisse.
Anlage B: anzeigen genügt
Anlage B1 – zulassungsfreie Handwerke: Fotograf, Uhrmacher, Gebäudereiniger, Textilreiniger, Modist, Klavier- und Cembalobauer, Musikinstrumentenbauer und weitere.
Anlage B2 – handwerksähnliche Gewerbe: Bodenleger, Fuger, Rohr- und Kanalreiniger, Kosmetiker, Nagelmodellierer, Eisenflechter, Betonbohrer, Änderungsschneider.
Für beide gilt: Anzeige bei der Handwerkskammer, Eintragung in das Verzeichnis, Beitragspflicht – aber kein Qualifikationsnachweis. Der Betrieb darf sofort starten.
Der Grenzfall: einfache Tätigkeiten
Nicht jede Arbeit an einem Haus ist ein zulassungspflichtiges Handwerk. § 1 Abs. 2 HwO nimmt Tätigkeiten aus, die in einem Zeitraum von bis zu drei Monaten erlernbar sind – sogenannte einfache Tätigkeiten.
Beispiele, die in der Praxis anerkannt sind: Tapeten abkratzen, einfache Malerarbeiten ohne Untergrundvorbereitung, Möbelmontage, Gartenpflege. Die Abgrenzung ist heikel und wird von den Kammern eng ausgelegt.
Was danach kommt
- Handwerkskarte beziehungsweise Gewerbekarte von der Kammer – die brauchst du beim Gewerbeamt.
- Gewerbeanmeldung, mit der Karte im Gepäck.
- Kammerbeitrag – für Existenzgründer gibt es auch bei der Handwerkskammer Ermäßigungen, ähnlich der IHK.
- Rentenversicherungspflicht: Selbstständige in der Handwerksrolle mit zulassungspflichtigem Gewerbe sind pflichtversichert – siehe Rentenversicherung. Das ist die teuerste Nebenwirkung der Anlage A und wird regelmäßig übersehen.
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Kann ich ein Handwerk ohne Meister betreiben?
In den Gewerken der Anlage B1 und B2 ja, ohne jeden Nachweis. In der Anlage A nur über einen angestellten Betriebsleiter mit Meisterbrief, eine Ausnahmebewilligung nach § 8 HwO, eine Ausübungsberechtigung nach § 7b HwO oder einen gleichwertigen Abschluss.
Was kostet die Eintragung in die Handwerksrolle?
Die Eintragung selbst je nach Kammer rund 100 bis 300 €. Dazu kommt der laufende Kammerbeitrag, der sich nach dem Gewerbeertrag richtet.
Ich habe den Gesellenbrief – reicht das?
Für Anlage A nicht unmittelbar. Mit sechs Jahren Berufserfahrung, davon vier in leitender Stellung, kommt die Ausübungsberechtigung nach § 7b HwO in Betracht. Bei einigen Gewerken gelten Sonderregeln.
Gilt die Meisterpflicht auch im Nebenerwerb?
Ja. Die Handwerksordnung kennt keine Bagatellgrenze nach Umfang. Ausgenommen sind nur unerhebliche Nebenbetriebe und einfache Tätigkeiten im Sinne des § 1 Abs. 2 HwO.
Muss ich als Handwerker in die IHK?
Nein, Handwerksbetriebe sind Mitglied der Handwerkskammer. Nur bei einem gemischten Betrieb mit nennenswertem nicht-handwerklichem Teil kann eine Doppelmitgliedschaft entstehen.
Rechtsgrundlagen
Diese Seite stützt sich auf folgende Vorschriften. Wir nennen sie, damit du selbst nachlesen kannst – nicht als Ersatz für eine Beratung im Einzelfall.
- § 1 HwO – selbstständiger Betrieb eines zulassungspflichtigen Handwerks
- Anlage A zur HwO – Verzeichnis der zulassungspflichtigen Handwerke
- § 7 HwO – Eintragung, Betriebsleiter, gleichwertige Abschlüsse
- § 7b HwO – Ausübungsberechtigung für Gesellen
- § 8 HwO – Ausnahmebewilligung
- § 2 Abs. 1 Nr. 8 SGB VI – Rentenversicherungspflicht selbstständiger Handwerker