Reisekosten-Rechner

Kilometer und Verpflegung – die beiden Posten, bei denen am häufigsten zu wenig angesetzt wird.

Stand: August 2026 · geprüft an den geltenden Vorschriften

Fahrtkosten

Verpflegungsmehraufwand

Fahrtkosten
Verpflegung volle Tage
Verpflegung An-/Abreise
Kürzung für gestellte Mahlzeiten
Summe

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Die Pauschalen im Inland

AbwesenheitPauschale
24 Stunden (voller Tag)28,00 €
mehr als 8 Stunden14,00 €
An- und Abreisetag bei mehrtägiger Reise14,00 € – ohne Mindestdauer
bis 8 Stundenkeine

Für Reisen ins Ausland gelten je Land eigene Sätze, die das Bundesfinanzministerium jährlich veröffentlicht – sie liegen meist deutlich höher.

Der Punkt, der am meisten Geld kostet

An- und Abreisetage brauchen keine Mindestdauer. Wer am Anreisetag erst um 20 Uhr losfährt, bekommt trotzdem die vollen 14 €. Das wird regelmäßig übersehen und summiert sich bei häufigen Reisen erheblich.

Gestellte Mahlzeiten kürzen die Pauschale

Wird dir eine Mahlzeit gestellt – etwa das Hotelfrühstück –, mindert sich die Tagespauschale: um 20 % für das Frühstück und um je 40 % für Mittag- und Abendessen, jeweils berechnet vom vollen Tagessatz. Das gilt auch dann, wenn die Mahlzeit im Übernachtungspreis enthalten ist und auf der Rechnung gar nicht auftaucht.

Was zusätzlich absetzbar bleibt

Übernachtungskosten in tatsächlicher Höhe, Parkgebühren, Maut, Bahn- und Flugtickets sowie Reisenebenkosten. Nur für die Verpflegung gilt zwingend die Pauschale – tatsächliche Bewirtungskosten sind dafür nicht ansetzbar.

Rechtsgrundlagen

Diese Seite stützt sich auf folgende Vorschriften. Wir nennen sie, damit du selbst nachlesen kannst – nicht als Ersatz für eine Beratung im Einzelfall.

Die Pauschalen und Auslandssätze werden regelmäßig angepasst. Prüfe die für dein Reisejahr geltenden Werte; diese Seite ersetzt keine Steuerberatung.

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