Gewerbesteuer

Klingt teuer, ist es für Einzelunternehmer meist nicht – wegen einer Anrechnung.

Stand: August 2026 · geprüft an den geltenden Vorschriften

Freibetrag 24.500 € für Einzelunternehmen und Personengesellschaften. Kein Freibetrag für GmbH und UG. Und für die erste Gruppe wird die Gewerbesteuer anschließend weitgehend auf die Einkommensteuer angerechnet.

Die Berechnung

SchrittBeispiel: 60.000 € Gewerbeertrag
Gewerbeertrag (abgerundet auf volle 100 €)60.000 €
− Freibetrag 24.500 €35.500 €
× Steuermesszahl 3,5 %Messbetrag 1.242,50 €
× Hebesatz der Gemeindebei 400 %: 4.970 €
− Anrechnung auf die Einkommensteuer (bis 4× Messbetrag) bis 4.970 € – rechnerisch null Mehrbelastung

Der Hebesatz liegt gesetzlich bei mindestens 200 % und reicht in Großstädten bis über 500 %. München liegt bei 490 %, Berlin bei 410 %, viele ländliche Gemeinden bei 300–380 %. Er steht auf der Website der Gemeinde.

Warum die Anrechnung so wichtig ist

§ 35 EStG rechnet das 4-Fache des Gewerbesteuer-Messbetrags auf deine Einkommensteuer an. Bis zu einem Hebesatz von rund 400 % hebt sich die Gewerbesteuer damit praktisch vollständig auf. Erst darüber bleibt echte Zusatzbelastung – und selbst dann nur der Teil über 400 %.

Zwei Einschränkungen, die in der Praxis zählen:

Für GmbH und UG gibt es die Anrechnung nicht. Dort ist die Gewerbesteuer echter Aufwand, zusätzlich zur Körperschaftsteuer von 15 % plus Solidaritätszuschlag.

Die Hinzurechnungen

Der Gewerbeertrag ist nicht einfach der Gewinn. § 8 GewStG rechnet Teile bestimmter Aufwendungen wieder hinzu – die Idee dahinter ist, den Ertrag unabhängig von der Finanzierungsform zu besteuern:

AufwandDavon hinzugerechnet
Zinsen für Schulden25 %
Mieten und Pachten für bewegliche Wirtschaftsgüter25 % von 20 %
Mieten und Pachten für Immobilien25 % von 50 %
Lizenzen und Konzessionen25 % von 25 %

Auf die Summe dieser Beträge gibt es einen Freibetrag von 200.000 €. Für die allermeisten Gründer sind die Hinzurechnungen damit gegenstandslos – relevant werden sie erst bei hohen Mieten oder größerer Fremdfinanzierung.

Wer gar keine Gewerbesteuer zahlt

Die Gewerbesteuererklärung ist trotzdem abzugeben, sobald ein Gewerbebetrieb besteht – auch wenn am Ende null herauskommt.

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Häufige Fragen

Zahle ich Gewerbesteuer als Kleinunternehmer?

Nur wenn dein Gewerbeertrag über 24.500 € liegt. Wer die Kleinunternehmergrenze von 25.000 € Umsatz einhält, kommt praktisch nie dorthin – beides sind aber getrennte Regelungen.

Wie finde ich den Hebesatz meiner Gemeinde?

Auf der Website der Gemeinde oder in deren Hebesatzsatzung. Die Statistischen Landesämter veröffentlichen ebenfalls Übersichten.

Kann ich durch Umzug Gewerbesteuer sparen?

Grundsätzlich ja – der Unterschied zwischen 300 % und 500 % Hebesatz ist erheblich. Für Einzelunternehmer relativiert die Anrechnung nach § 35 EStG den Effekt weitgehend; für Kapitalgesellschaften nicht. Der Betrieb muss aber tatsächlich dort sein, eine Briefkastenadresse genügt nicht.

Wird die Gewerbesteuer vorausgezahlt?

Ja, vierteljährlich zum 15. Februar, Mai, August und November – festgesetzt von der Gemeinde auf Basis des letzten Messbescheids.

Gilt der Freibetrag pro Gesellschafter?

Nein, er gilt einmal je Gewerbebetrieb – auch bei einer Personengesellschaft mit mehreren Gesellschaftern.

Rechtsgrundlagen

Diese Seite stützt sich auf folgende Vorschriften. Wir nennen sie, damit du selbst nachlesen kannst – nicht als Ersatz für eine Beratung im Einzelfall.

Diese Seite gibt den Stand vom August 2026 wieder und erklärt die Regel, nicht deinen Fall. Gründung berührt Steuer-, Sozial- und Gewerberecht auf einmal – für die verbindliche Auskunft sind Steuerberatung, Kammer und die zuständige Behörde da.

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