Und die Rechnung dazu?
ZackFertig prüft alle Pflichtangaben nach § 14 UStG beim Tippen und macht daraus ein fertiges PDF. Ohne Konto, ohne Abo.
Rechnung schreiben – kostenlosDrei Mahnungen sind ein Mythos
Das Gesetz kennt diese Regel nicht. Nach Fälligkeit genügt eine Mahnung, um Verzug auszulösen – und wenn auf der Rechnung ein konkretes Datum stand, tritt Verzug sogar ganz ohne Mahnung ein. Die dreistufige Praxis ist Höflichkeit, keine Pflicht. Wer schneller sein will, darf es sein.
Was in jede Mahnung gehört
- Rechnungsnummer, Datum und Betrag – damit die Zuordnung eindeutig ist
- Eine konkrete neue Frist mit Datum, nicht „umgehend"
- Die Bankverbindung, damit niemand suchen muss
- Ab der zweiten Stufe: Verzugszinsen und, zwischen Unternehmen, die 40-€-Pauschale
Die Höhe der Zinsen rechnet der Verzugszinsen-Rechner aus.
Bleib sachlich
Der häufigste Grund für eine unbezahlte Rechnung ist keine Zahlungsunwilligkeit, sondern Unordnung. Ein scharfer Ton in der ersten Mahnung kostet dich Kunden, die eigentlich zahlen wollten. Ab der letzten Mahnung darf es deutlich werden – vorher nicht.
Rechtsgrundlagen
Diese Seite stützt sich auf folgende Vorschriften. Wir nennen sie, damit du selbst nachlesen kannst – nicht als Ersatz für eine Beratung im Einzelfall.
- § 14 UStG – Ausstellung von Rechnungen und Pflichtangaben
- § 288 BGB – Verzugszinsen und Pauschale