Rechnung schreiben statt rechnen
ZackFertig rechnet Umsatzsteuer und Summen selbst aus, prüft die Pflichtangaben nach § 14 UStG und macht daraus ein fertiges PDF. Ohne Konto, ohne Abo.
Rechnung schreiben – kostenlosFälligkeit ist nicht Verzug
Eine Rechnung ist grundsätzlich sofort fällig – ein Zahlungsziel ist eine freiwillige Stundung. Verzug ist etwas anderes: Er tritt erst ein, wenn der Kunde nach Fälligkeit gemahnt wurde. Erst ab Verzug darfst du Zinsen und Mahnkosten fordern.
Zwei Fälle kommen ohne Mahnung aus
- Kalendermäßig bestimmtes Datum: Steht auf der Rechnung „zahlbar bis 14. August", tritt Verzug am 15. August automatisch ein. Deshalb gehört ein konkretes Datum auf jede Rechnung – nicht nur „14 Tage".
- 30 Tage nach Zugang der Rechnung (§ 286 Abs. 3 BGB). Gegenüber Verbrauchern gilt das nur, wenn du in der Rechnung ausdrücklich darauf hingewiesen hast.
Welches Zahlungsziel ist üblich?
14 Tage sind im Geschäft zwischen kleineren Unternehmen die Regel, 30 Tage bei größeren Auftraggebern. Gegenüber Unternehmen darf ein Zahlungsziel 60 Tage nur überschreiten, wenn das ausdrücklich vereinbart und nicht grob unbillig ist; gegenüber öffentlichen Auftraggebern liegt die Grenze bei 30 Tagen.
Wird nicht gezahlt, hilft der Verzugszinsen-Rechner weiter.
Rechtsgrundlagen
Diese Seite stützt sich auf folgende Vorschriften. Wir nennen sie, damit du selbst nachlesen kannst – nicht als Ersatz für eine Beratung im Einzelfall.
- § 14 UStG – Ausstellung von Rechnungen und Pflichtangaben
- § 286 BGB – Verzug des Schuldners