Zahlungsziel und Fälligkeit

Wann ist die Rechnung fällig, und ab wann darfst du Verzugszinsen fordern?

Stand: August 2026 · geprüft an den geltenden Vorschriften

Fällig am
Verzug ab
Ohne vereinbartes Ziel: Verzug ab

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Fälligkeit ist nicht Verzug

Eine Rechnung ist grundsätzlich sofort fällig – ein Zahlungsziel ist eine freiwillige Stundung. Verzug ist etwas anderes: Er tritt erst ein, wenn der Kunde nach Fälligkeit gemahnt wurde. Erst ab Verzug darfst du Zinsen und Mahnkosten fordern.

Zwei Fälle kommen ohne Mahnung aus

Welches Zahlungsziel ist üblich?

14 Tage sind im Geschäft zwischen kleineren Unternehmen die Regel, 30 Tage bei größeren Auftraggebern. Gegenüber Unternehmen darf ein Zahlungsziel 60 Tage nur überschreiten, wenn das ausdrücklich vereinbart und nicht grob unbillig ist; gegenüber öffentlichen Auftraggebern liegt die Grenze bei 30 Tagen.

Wird nicht gezahlt, hilft der Verzugszinsen-Rechner weiter.

Rechtsgrundlagen

Diese Seite stützt sich auf folgende Vorschriften. Wir nennen sie, damit du selbst nachlesen kannst – nicht als Ersatz für eine Beratung im Einzelfall.

Diese Seite ist eine Rechenhilfe und ersetzt keine Rechtsberatung.

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