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Gründungszuschuss-Rechner

Sechs Monate Arbeitslosengeld plus 300 € Pauschale, danach optional neun Monate 300 €. Trag deinen ALG-I-Betrag ein und sieh, worum es geht.

Stand: August 2026 · § 93, § 94 SGB III

Wie viel bekomme ich?

Dein monatliches Arbeitslosengeld I genügt – der Rest ist gesetzlich festgelegt.

Trag dein Arbeitslosengeld ein.

Phase 1 – 6 Monate, monatlich
Phase 1 gesamt
Phase 2 – 9 Monate, monatlich
Phase 2 gesamt
Förderung gesamt

Und danach die erste Rechnung

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Der Fehler, der alles kostet

Der Antrag muss vor der Aufnahme der Selbstständigkeit gestellt werden – und zwar solange noch mindestens 150 Tage Restanspruch auf Arbeitslosengeld I bestehen. Wer schon gegründet hat, bekommt nichts mehr. Rückwirkend geht gar nichts.

Zweiter Punkt, der regelmäßig untergeht: Phase 2 muss eigens beantragt werden, nach Ablauf der ersten sechs Monate und mit Nachweis der Geschäftstätigkeit. Sie läuft nicht automatisch weiter.

Die Voraussetzungen

Einen Rechtsanspruch gibt es nicht. Der Gründungszuschuss ist seit 2011 eine Ermessensleistung – die Agentur entscheidet. Ein gut vorbereitetes Gespräch und ein sauberer Businessplan sind mehr wert als jeder Kniff.

Steuern und Versicherung

Der Gründungszuschuss ist nach § 3 Nr. 2 EStG steuerfrei und unterliegt auch nicht dem Progressionsvorbehalt. Er zählt aber als beitragspflichtige Einnahme, wenn du dich freiwillig gesetzlich krankenversicherst – siehe Krankenversicherung für Selbstständige.

Die Frist, die niemand kennt: Die freiwillige Weiterversicherung in der Arbeitslosenversicherung musst du innerhalb von drei Monaten nach Aufnahme der Selbstständigkeit beantragen. Danach nie wieder.

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Gründungszuschuss?

In Phase 1 dein bisheriges Arbeitslosengeld I plus 300 € monatlich, sechs Monate lang. In Phase 2 nur noch die 300 €, bis zu neun Monate. Je nach ALG-I-Höhe kommen so zwischen rund 9.000 € und über 20.000 € zusammen.

Muss ich den Gründungszuschuss zurückzahlen?

Nein, solange die Angaben stimmen und du die Tätigkeit tatsächlich aufnimmst. Wer die Selbstständigkeit vorzeitig aufgibt, muss das melden – bereits gezahlte Beträge werden in der Regel nicht zurückgefordert.

Darf ich nebenbei angestellt arbeiten?

Bis zu 14 Stunden pro Woche ja. Darüber gilt die Selbstständigkeit nicht mehr als hauptberuflich, und der Zuschuss entfällt.

Was ist, wenn ich Bürgergeld beziehe?

Dann kommt der Gründungszuschuss nicht in Betracht. Möglich ist das Einstiegsgeld nach § 16b SGB II – ein Zuschuss zusätzlich zum Bürgergeld, bis zu 24 Monate, Höhe nach Ermessen.

Wird der Zuschuss auf meine Steuer angerechnet?

Nein. Er ist steuerfrei und erhöht auch nicht den Steuersatz auf deine übrigen Einkünfte – anders als etwa Arbeitslosengeld selbst, das dem Progressionsvorbehalt unterliegt.

Rechtsgrundlagen

Diese Seite stützt sich auf folgende Vorschriften. Wir nennen sie, damit du selbst nachlesen kannst – nicht als Ersatz für eine Beratung im Einzelfall.

Der Rechner bildet die gesetzliche Struktur der Förderung ab. Über die Bewilligung entscheidet die Agentur für Arbeit nach Ermessen – ein Anspruch auf den Gründungszuschuss besteht nicht.

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