Wie viel bekomme ich?
Dein monatliches Arbeitslosengeld I genügt – der Rest ist gesetzlich festgelegt.
Trag dein Arbeitslosengeld ein.
- Phase 1 – 6 Monate, monatlich
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- Phase 1 gesamt
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- Phase 2 – 9 Monate, monatlich
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- Phase 2 gesamt
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- Förderung gesamt
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Und danach die erste Rechnung
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Zweiter Punkt, der regelmäßig untergeht: Phase 2 muss eigens beantragt werden, nach Ablauf der ersten sechs Monate und mit Nachweis der Geschäftstätigkeit. Sie läuft nicht automatisch weiter.
Die Voraussetzungen
- Anspruch auf Arbeitslosengeld I – kein Bürgergeld. Dafür gibt es stattdessen das Einstiegsgeld nach § 16b SGB II.
- Mindestens 150 Tage Restanspruch bei Aufnahme der Tätigkeit.
- Hauptberufliche Selbstständigkeit – mindestens 15 Stunden pro Woche.
- Tragfähigkeitsbescheinigung einer fachkundigen Stelle: IHK, Handwerkskammer, Bank, Steuerberater oder anerkannter Gründungsberater.
- Nachweis der Kenntnisse für die geplante Tätigkeit.
Einen Rechtsanspruch gibt es nicht. Der Gründungszuschuss ist seit 2011 eine Ermessensleistung – die Agentur entscheidet. Ein gut vorbereitetes Gespräch und ein sauberer Businessplan sind mehr wert als jeder Kniff.
Steuern und Versicherung
Der Gründungszuschuss ist nach § 3 Nr. 2 EStG steuerfrei und unterliegt auch nicht dem Progressionsvorbehalt. Er zählt aber als beitragspflichtige Einnahme, wenn du dich freiwillig gesetzlich krankenversicherst – siehe Krankenversicherung für Selbstständige.
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Gründungszuschuss?
In Phase 1 dein bisheriges Arbeitslosengeld I plus 300 € monatlich, sechs Monate lang. In Phase 2 nur noch die 300 €, bis zu neun Monate. Je nach ALG-I-Höhe kommen so zwischen rund 9.000 € und über 20.000 € zusammen.
Muss ich den Gründungszuschuss zurückzahlen?
Nein, solange die Angaben stimmen und du die Tätigkeit tatsächlich aufnimmst. Wer die Selbstständigkeit vorzeitig aufgibt, muss das melden – bereits gezahlte Beträge werden in der Regel nicht zurückgefordert.
Darf ich nebenbei angestellt arbeiten?
Bis zu 14 Stunden pro Woche ja. Darüber gilt die Selbstständigkeit nicht mehr als hauptberuflich, und der Zuschuss entfällt.
Was ist, wenn ich Bürgergeld beziehe?
Dann kommt der Gründungszuschuss nicht in Betracht. Möglich ist das Einstiegsgeld nach § 16b SGB II – ein Zuschuss zusätzlich zum Bürgergeld, bis zu 24 Monate, Höhe nach Ermessen.
Wird der Zuschuss auf meine Steuer angerechnet?
Nein. Er ist steuerfrei und erhöht auch nicht den Steuersatz auf deine übrigen Einkünfte – anders als etwa Arbeitslosengeld selbst, das dem Progressionsvorbehalt unterliegt.
Rechtsgrundlagen
Diese Seite stützt sich auf folgende Vorschriften. Wir nennen sie, damit du selbst nachlesen kannst – nicht als Ersatz für eine Beratung im Einzelfall.
- § 93 SGB III – Gründungszuschuss, Voraussetzungen und Ermessen
- § 94 SGB III – Dauer und Höhe der Förderung
- § 3 Nr. 2 EStG – Steuerfreiheit
- § 28a SGB III – Antragspflichtversicherung, Dreimonatsfrist
- § 16b SGB II – Einstiegsgeld für Bürgergeld-Beziehende