Wie viel bei deinem Arbeitslosengeld zusammenkommt, rechnet der Gründungszuschuss-Rechner.
Die Höhe
| Phase | Dauer | Was du bekommst |
|---|---|---|
| Phase 1 | 6 Monate | dein bisheriges Arbeitslosengeld I in voller Höhe plus 300 € pauschal für die soziale Absicherung |
| Phase 2 | 9 Monate, optional | nur noch die 300 € Pauschale |
| Zusammen | bis 15 Monate | je nach ALG-I-Höhe zwischen rund 9.000 € und über 20.000 € |
Bei 1.400 € ALG I monatlich ergibt das: 6 × 1.700 € = 10.200 € in Phase 1, dazu 9 × 300 € = 2.700 € in Phase 2 – zusammen 12.900 €.
Die Voraussetzungen
- Anspruch auf Arbeitslosengeld I – kein Bürgergeld. Für Bürgergeld gibt es stattdessen das Einstiegsgeld nach § 16b SGB II, das anders funktioniert.
- Mindestens 150 Tage Restanspruch am Tag der Aufnahme der Selbstständigkeit.
- Hauptberufliche Selbstständigkeit – mindestens 15 Stunden pro Woche.
- Tragfähigkeitsbescheinigung einer fachkundigen Stelle: IHK, Handwerkskammer, Bank, Steuerberater oder anerkannter Gründungsberater.
- Nachweis der Kenntnisse – Lebenslauf, Zeugnisse, gegebenenfalls ein Gründerseminar.
Der Ablauf
| # | Schritt | Hinweis |
|---|---|---|
| 1 | Termin bei der Arbeitsvermittlung | frühzeitig ankündigen, dass du gründen willst |
| 2 | Businessplan und Finanzplan erstellen | der Teil mit der meisten Arbeit |
| 3 | Tragfähigkeitsbescheinigung einholen | IHK oder Handwerkskammer, für Mitglieder oft kostenlos |
| 4 | Antrag stellen – vor der Gründung | der kritische Schritt |
| 5 | Gewerbe anmelden, Tätigkeit aufnehmen | erst jetzt, nicht früher |
| 6 | Nach 6 Monaten Phase 2 beantragen | mit Nachweis der Geschäftstätigkeit – wird oft vergessen |
Was danach passiert
Während des Bezugs bist du selbst für deine Versicherung verantwortlich. Die 300 € sind ein Zuschuss dazu, kein Beitrag – gemeldet und gezahlt wird von dir:
- Krankenversicherung: freiwillig gesetzlich oder privat, siehe Krankenversicherung für Selbstständige.
- Rentenversicherung: freiwillig, außer du gehörst zu den Pflichtversicherten – siehe Rentenversicherung.
- Arbeitslosenversicherung: Freiwillige Weiterversicherung ist möglich, aber nur mit Antrag innerhalb von drei Monaten nach Aufnahme der Selbstständigkeit. Danach nie wieder – eine der schärfsten Fristen im ganzen Gründungsprozess.
Die Alternativen
| Leistung | Für wen | Was |
|---|---|---|
| Einstiegsgeld, § 16b SGB II | Bürgergeld-Beziehende | Zuschuss zusätzlich zum Bürgergeld, bis 24 Monate, Höhe nach Ermessen |
| AVGS-Gründungscoaching | Arbeitslose mit Vermittlungsgutschein | Beratung wird bezahlt, kein Geld an dich |
| Landesprogramme | je nach Bundesland | Gründerstipendien, Beratungszuschüsse – Bedingungen sehr unterschiedlich |
| EXIST-Gründerstipendium | Hochschulangehörige | Lebensunterhalt für bis zu 12 Monate plus Sachmittel |
Die erste Rechnung kommt schneller, als du denkst.
ZackFertig prüft beim Tippen jede Pflichtangabe nach § 14 UStG, rechnet die Umsatzsteuer aus und macht daraus ein fertiges PDF. Ohne Konto, ohne Abo, unbegrenzt kostenlos – auch der Kleinunternehmer-Hinweis steht automatisch drin.
Erste Rechnung schreiben – kostenlosHäufige Fragen
Habe ich Anspruch auf den Gründungszuschuss?
Einen Rechtsanspruch nicht – es ist eine Ermessensleistung. Die Voraussetzungen musst du erfüllen, die Entscheidung trifft die Agentur für Arbeit.
Muss ich den Gründungszuschuss zurückzahlen?
Nein, solange die Angaben stimmen und du die Tätigkeit tatsächlich aufnimmst. Wer die Selbstständigkeit in Phase 1 aufgibt, muss den Wegfall melden; bereits gezahlte Beträge werden in der Regel nicht zurückgefordert.
Darf ich nebenbei angestellt arbeiten?
Bis zu 14 Stunden pro Woche ja. Darüber gilt die Selbstständigkeit nicht mehr als hauptberuflich, und der Zuschuss entfällt.
Zählt der Gründungszuschuss als Einkommen?
Steuerlich nicht – er ist nach § 3 Nr. 2 EStG steuerfrei und ohne Progressionsvorbehalt. Bei der freiwilligen Krankenversicherung wird er dagegen als beitragspflichtige Einnahme berücksichtigt.
Kann ich ihn auch bei einer Teilzeitgründung bekommen?
Nein. Verlangt sind mindestens 15 Wochenstunden, also eine hauptberufliche Tätigkeit.
Rechtsgrundlagen
Diese Seite stützt sich auf folgende Vorschriften. Wir nennen sie, damit du selbst nachlesen kannst – nicht als Ersatz für eine Beratung im Einzelfall.
- § 93 SGB III – Gründungszuschuss – Voraussetzungen und Ermessen
- § 94 SGB III – Dauer und Höhe der Förderung
- § 3 Nr. 2 EStG – Steuerfreiheit des Gründungszuschusses
- § 28a SGB III – Antragspflichtversicherung in der Arbeitslosenversicherung, Dreimonatsfrist
- § 16b SGB II – Einstiegsgeld