Gründungszuschuss

Sechs Monate ALG I plus 300 €, danach optional neun Monate 300 €. Aber nur auf Antrag – vorher.

Stand: August 2026 · geprüft an den geltenden Vorschriften

Der Fehler, der alles kostet: Der Antrag muss vor der Aufnahme der Selbstständigkeit gestellt werden – und zwar solange noch mindestens 150 Tage Restanspruch auf Arbeitslosengeld I bestehen. Wer schon gegründet hat, bekommt nichts mehr. Rückwirkend geht gar nichts.

Wie viel bei deinem Arbeitslosengeld zusammenkommt, rechnet der Gründungszuschuss-Rechner.

Die Höhe

PhaseDauerWas du bekommst
Phase 16 Monate dein bisheriges Arbeitslosengeld I in voller Höhe plus 300 € pauschal für die soziale Absicherung
Phase 29 Monate, optional nur noch die 300 € Pauschale
Zusammenbis 15 Monate je nach ALG-I-Höhe zwischen rund 9.000 € und über 20.000 €

Bei 1.400 € ALG I monatlich ergibt das: 6 × 1.700 € = 10.200 € in Phase 1, dazu 9 × 300 € = 2.700 € in Phase 2 – zusammen 12.900 €.

Steuerfrei, aber nicht folgenlos. Der Gründungszuschuss ist nach § 3 Nr. 2 EStG steuerfrei und unterliegt auch nicht dem Progressionsvorbehalt. Er zählt aber als Einkommen bei der Krankenkasse, wenn du dich freiwillig versicherst.

Die Voraussetzungen

Es gibt keinen Rechtsanspruch. Der Gründungszuschuss ist seit 2011 eine Ermessensleistung – die Agentur entscheidet. In der Praxis ist die Bewilligungsquote regional sehr unterschiedlich, und ein gut vorbereitetes Gespräch mit der Vermittlungsfachkraft ist mehr wert als jeder Kniff.

Der Ablauf

#SchrittHinweis
1Termin bei der Arbeitsvermittlung frühzeitig ankündigen, dass du gründen willst
2Businessplan und Finanzplan erstellender Teil mit der meisten Arbeit
3Tragfähigkeitsbescheinigung einholen IHK oder Handwerkskammer, für Mitglieder oft kostenlos
4Antrag stellen – vor der Gründung der kritische Schritt
5Gewerbe anmelden, Tätigkeit aufnehmen erst jetzt, nicht früher
6Nach 6 Monaten Phase 2 beantragen mit Nachweis der Geschäftstätigkeit – wird oft vergessen

Was danach passiert

Während des Bezugs bist du selbst für deine Versicherung verantwortlich. Die 300 € sind ein Zuschuss dazu, kein Beitrag – gemeldet und gezahlt wird von dir:

Die Alternativen

LeistungFür wenWas
Einstiegsgeld, § 16b SGB IIBürgergeld-Beziehende Zuschuss zusätzlich zum Bürgergeld, bis 24 Monate, Höhe nach Ermessen
AVGS-GründungscoachingArbeitslose mit Vermittlungsgutschein Beratung wird bezahlt, kein Geld an dich
Landesprogrammeje nach Bundesland Gründerstipendien, Beratungszuschüsse – Bedingungen sehr unterschiedlich
EXIST-GründerstipendiumHochschulangehörige Lebensunterhalt für bis zu 12 Monate plus Sachmittel

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Häufige Fragen

Habe ich Anspruch auf den Gründungszuschuss?

Einen Rechtsanspruch nicht – es ist eine Ermessensleistung. Die Voraussetzungen musst du erfüllen, die Entscheidung trifft die Agentur für Arbeit.

Muss ich den Gründungszuschuss zurückzahlen?

Nein, solange die Angaben stimmen und du die Tätigkeit tatsächlich aufnimmst. Wer die Selbstständigkeit in Phase 1 aufgibt, muss den Wegfall melden; bereits gezahlte Beträge werden in der Regel nicht zurückgefordert.

Darf ich nebenbei angestellt arbeiten?

Bis zu 14 Stunden pro Woche ja. Darüber gilt die Selbstständigkeit nicht mehr als hauptberuflich, und der Zuschuss entfällt.

Zählt der Gründungszuschuss als Einkommen?

Steuerlich nicht – er ist nach § 3 Nr. 2 EStG steuerfrei und ohne Progressionsvorbehalt. Bei der freiwilligen Krankenversicherung wird er dagegen als beitragspflichtige Einnahme berücksichtigt.

Kann ich ihn auch bei einer Teilzeitgründung bekommen?

Nein. Verlangt sind mindestens 15 Wochenstunden, also eine hauptberufliche Tätigkeit.

Rechtsgrundlagen

Diese Seite stützt sich auf folgende Vorschriften. Wir nennen sie, damit du selbst nachlesen kannst – nicht als Ersatz für eine Beratung im Einzelfall.

Diese Seite gibt den Stand vom August 2026 wieder und erklärt die Regel, nicht deinen Fall. Gründung berührt Steuer-, Sozial- und Gewerberecht auf einmal – für die verbindliche Auskunft sind Steuerberatung, Kammer und die zuständige Behörde da.

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