| Abo-Buchhaltung | ZackFertig | |
|---|---|---|
| Preis | rund 7–33 € im Monat (netto) | 39 € einmalig |
| Konto nötig | ja | nein |
| Rechnungen schreiben | ja | ja, unbegrenzt und kostenlos |
| E-Rechnung (XRechnung) | ja – je nach Anbieter erst ab 12,90 € bzw. 32,90 € im Monat | ja, in der Komplett-Lizenz |
| Wo deine Daten liegen | beim Anbieter | in deinem Browser |
| Laufende Buchhaltung, EÜR | ja | nein |
| Bankabgleich | ja | nein |
| DATEV-Export für die Steuerberatung | ja | nein |
| Umsatzsteuer-Voranmeldung ans Finanzamt | ja | nein |
| Mehrere Nutzer mit Rechten | ja | nein |
Wann du bei einem Abo bleiben solltest
Die fett gedruckten Zeilen sind keine Bescheidenheit, sondern der ehrliche Teil des Vergleichs. Wenn du Belege erfassen, Konten abgleichen, eine EÜR erstellen oder Voranmeldungen abgeben willst, ist ein Buchhaltungssystem das richtige Werkzeug – und 9 € im Monat dafür sind fair. Ein Rechnungsgenerator ersetzt das nicht und will es nicht.
Wann ein Abo Geldverschwendung ist
Wenn du nur Rechnungen schreibst. Viele Selbstständige nutzen von ihrem Buchhaltungsabo genau eine Funktion – und zahlen dafür über zehn Jahre eine vierstellige Summe. Was das konkret bedeutet, rechnet die Seite Rechnungsprogramm ohne Abo aus.
Der Unterschied, der beim Kündigen auffällt
Bei einem Abo liegen deine Rechnungen im Konto des Anbieters. Kündigst du, brauchst du einen Export – und musst hoffen, dass er vollständig ist. Bei ZackFertig gibt es kein Konto: Deine Entwürfe liegen im Browser, die fertigen PDFs auf deiner Festplatte. Es gibt nichts zu kündigen und nichts zu exportieren.
Erst ausprobieren, dann entscheiden
Rechnungen schreiben ist bei ZackFertig dauerhaft kostenlos und ohne Anmeldung. Du siehst in zwei Minuten, ob es für dich reicht.
Rechnung schreiben – kostenlosUmziehen ist unspektakulär
Es gibt nichts zu migrieren. Du trägst Absender und Bankverbindung einmal ein – beides wird lokal gespeichert – und schreibst die nächste Rechnung hier. Deine alten Rechnungen lädst du aus dem bisherigen System als PDF herunter und legst sie zu deinen Unterlagen; aufbewahren musst du sie ohnehin acht Jahre lang.
Rechtsgrundlagen
Diese Seite stützt sich auf folgende Vorschriften. Wir nennen sie, damit du selbst nachlesen kannst – nicht als Ersatz für eine Beratung im Einzelfall.
- § 14 UStG – Ausstellung von Rechnungen und Pflichtangaben