Wann Verzug auch ohne Mahnung eintritt
- Es war ein konkretes Datum vereinbart („zahlbar bis 21. August"). Dann tritt Verzug am Tag danach automatisch ein.
- 30 Tage nach Zugang der Rechnung (§ 286 Abs. 3 BGB). Gegenüber Verbrauchern nur, wenn du in der Rechnung darauf hingewiesen hast.
Das Fälligkeitsdatum kannst du hier ausrechnen.
Der übliche Ablauf
- Zahlungserinnerung – freundlich, ohne Kosten. Oft reicht sie, weil die Rechnung schlicht untergegangen ist.
- Mahnung mit Fristsetzung, Verzugszinsen und – zwischen Unternehmen – der Pauschale von 40 €.
- Letzte Mahnung mit Ankündigung gerichtlicher Schritte.
- Gerichtliches Mahnverfahren oder Inkasso.
Was in die Mahnung gehört
- Bezug auf Rechnungsnummer, Datum und Betrag
- Der Hinweis, dass die Zahlung überfällig ist
- Eine konkrete neue Frist mit Datum – nicht „umgehend"
- Verzugszinsen und Mahnkosten, sofern Verzug eingetreten ist
- Die Bankverbindung, damit niemand suchen muss
Was du fordern darfst, rechnet der Verzugszinsen-Rechner aus.
Alle Pflichtangaben automatisch
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Rechnung schreiben – kostenlosWas du nicht darfst
Pauschale „Mahngebühren" von 5 oder 10 € sind gegenüber Verbrauchern regelmäßig unzulässig – ersatzfähig ist nur der tatsächliche Aufwand, und der ist bei einer E-Mail praktisch null. Zwischen Unternehmen gilt stattdessen die gesetzliche Pauschale von 40 €. Auch die Kosten der ersten Mahnung trägst du selbst: Sie ist es ja erst, die den Verzug auslöst.
Rechtsgrundlagen
Diese Seite stützt sich auf folgende Vorschriften. Wir nennen sie, damit du selbst nachlesen kannst – nicht als Ersatz für eine Beratung im Einzelfall.
- § 14 UStG – Ausstellung von Rechnungen und Pflichtangaben
- § 286 BGB – Verzug des Schuldners