Quittung oder Rechnung?

Eine Quittung bestätigt eine Zahlung. Eine Rechnung fordert sie. Das ist nicht dasselbe.

Stand: August 2026 · geprüft an den geltenden Vorschriften

Der Unterschied in einem Satz: Die Quittung ist ein Empfangsbekenntnis – sie sagt „ich habe Geld bekommen“ und wird nach der Zahlung ausgestellt. Die Rechnung ist eine Abrechnung über eine Leistung und geht der Zahlung voraus.

Wann eine Quittung genügt

Die Quittung ist in § 368 BGB geregelt: Wer zahlt, kann eine Empfangsbestätigung verlangen. Mehr steckt nicht dahinter – es gibt keine Pflichtangaben nach dem Umsatzsteuerrecht, weil sie keine Rechnung ist.

SituationQuittung reicht?
Privatverkauf an eine Privatperson – gebrauchtes Fahrrad, Möbel ja – hier gibt es überhaupt keine Rechnungspflicht
Gelegentliche Hilfe gegen Geld, Empfänger ist Privatperson ja
Barzahlung, Betrag bis 250 € brutto, Empfänger ist Unternehmen ja – wenn sie die Angaben einer Kleinbetragsrechnung enthält
Leistung an ein Unternehmen, über 250 € nein – volle Rechnung nach § 14 UStG
Bau- oder Grundstücksleistung, auch an Privatkunden nein – Rechnungspflicht binnen sechs Monaten
Du bist Unternehmer und der Kunde verlangt eine Rechnung nein

Was auf eine Quittung gehört

Gesetzlich vorgeschrieben ist wenig. Praktisch sollte sie enthalten:

Der Fehler, der Geld kostet: „inkl. 19 % MwSt“ auf eine Quittung zu schreiben, ohne umsatzsteuerpflichtiger Unternehmer zu sein. Wer Umsatzsteuer ausweist, ohne dazu berechtigt zu sein, schuldet sie dem Finanzamt trotzdem – § 14c Abs. 2 UStG. Das trifft Privatleute und Kleinunternehmer gleichermaßen.

Als Kleinunternehmer nach § 19 UStG schreibst du stattdessen den Hinweis auf die Steuerbefreiung dazu. Wie der lautet, steht auf Rechnung ohne Umsatzsteuer.

Ab wann die Quittung nicht mehr reicht

Drei Schwellen, an denen aus der Quittung eine Rechnung werden muss:

  1. Du bist Unternehmer geworden. Sobald deine Tätigkeit nachhaltig ist, bist du im Sinne des Umsatzsteuerrechts Unternehmer – und dann gilt § 14 UStG. Wann das der Fall ist, klärt ab wann ein Gewerbe anzumelden ist.
  2. Der Empfänger ist ein Unternehmen oder eine juristische Person. Dann besteht eine Pflicht zur Rechnung, und zwar binnen sechs Monaten nach der Leistung.
  3. Der Betrag übersteigt 250 € brutto. Darunter genügen die fünf Angaben der Kleinbetragsrechnung, darüber sind es alle Pflichtangaben nach § 14 UStG – inklusive Steuernummer, fortlaufender Nummer und Anschrift des Empfängers.

Warum dein Kunde das nicht egal findet

Ein Unternehmen, das eine bloße Quittung bekommt, kann daraus keine Vorsteuer ziehen und tut sich schwer, die Ausgabe als Betriebsausgabe zu belegen. Deshalb kommen Quittungen aus dem Rechnungswesen von Firmen regelmäßig zurück.

Bei Handwerkerleistungen für Privatkunden kommt etwas dazu: Ohne ordentliche Rechnung mit getrennt ausgewiesenen Arbeitskosten kann dein Kunde den Steuerbonus nach § 35a EStG nicht geltend machen. Und bar bezahlte Leistungen sind dort ohnehin ausgeschlossen – verlangt wird eine Überweisung.

Die einfachste Lösung

Wenn du ohnehin unsicher bist, schreib eine richtige Rechnung. Sie ist niemals falsch, kostet nicht mehr Zeit und deckt beide Fälle ab: Für Privatkunden ist sie freiwillig und trotzdem willkommen, für Firmenkunden ist sie Pflicht.

Der Generator prüft beim Tippen, ob alle Pflichtangaben stehen, und setzt bei Kleinunternehmern den Hinweis nach § 19 UStG automatisch. Wer nur eine Quittung braucht, lässt einfach die Positionen weg.

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ZackFertig prüft beim Tippen jede Pflichtangabe nach § 14 UStG, rechnet die Umsatzsteuer aus und macht daraus ein fertiges PDF. Ohne Konto, ohne Abo, unbegrenzt kostenlos – auch der Kleinunternehmer-Hinweis steht automatisch drin.

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Häufige Fragen

Ist eine Quittung dasselbe wie eine Rechnung?

Nein. Die Quittung bestätigt den Empfang einer Zahlung (§ 368 BGB), die Rechnung rechnet eine Leistung ab (§ 14 UStG). Eine Quittung über bis zu 250 € brutto kann allerdings zugleich Kleinbetragsrechnung sein, wenn sie deren Angaben enthält.

Muss ich als Privatperson eine Quittung ausstellen?

Wenn der Zahlende es verlangt, ja – § 368 BGB gibt ihm einen Anspruch darauf. Eine Rechnung nach Umsatzsteuerrecht musst du als Privatperson dagegen nicht ausstellen und darfst darin auch keine Umsatzsteuer ausweisen.

Darf ich auf einer Quittung Mehrwertsteuer ausweisen?

Nur wenn du umsatzsteuerpflichtiger Unternehmer bist. Andernfalls schuldest du den ausgewiesenen Betrag dem Finanzamt trotzdem – § 14c Abs. 2 UStG. Das ist der teuerste Fehler auf einer Quittung.

Reicht ein Quittungsblock aus dem Schreibwarenladen?

Für Privatgeschäfte ja. Sobald du Unternehmer bist, brauchst du eine fortlaufende Nummer und die übrigen Pflichtangaben – dafür ist ein vorgedruckter Block ohne Nummernkreis ungeeignet.

Muss ich Quittungen aufbewahren?

Als Unternehmer ja: Rechnungen und Belege acht Jahre. Als Privatperson gibt es keine steuerliche Aufbewahrungspflicht – bei größeren Anschaffungen lohnt es trotzdem, wegen Gewährleistung und wegen der Spekulationsfrist beim späteren Verkauf.

Rechtsgrundlagen

Diese Seite stützt sich auf folgende Vorschriften. Wir nennen sie, damit du selbst nachlesen kannst – nicht als Ersatz für eine Beratung im Einzelfall.

Diese Seite gibt den Stand vom August 2026 wieder und erklärt die Regel, nicht deinen Fall. Gründung berührt Steuer-, Sozial- und Gewerberecht auf einmal – für die verbindliche Auskunft sind Steuerberatung, Kammer und die zuständige Behörde da.

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