Wann 7 % gelten
Der ermäßigte Satz ist eine abschließende Liste, keine Faustregel. Die Fälle, die Selbstständige am häufigsten betreffen:
| Fall | Satz | Anmerkung |
|---|---|---|
| Lebensmittel | 7 % | im Verkauf; Getränke meist 19 % |
| Bücher, Zeitungen, E-Books | 7 % | auch elektronisch |
| Personennahverkehr | 7 % | innerhalb bestimmter Entfernungen |
| Übernachtung im Hotel | 7 % | das Frühstück daneben mit 19 % – deshalb steht es getrennt auf der Rechnung |
| Eintritte für Theater, Konzerte, Museen | 7 % | bei begünstigten Einrichtungen |
| Einräumung von Urheberrechten | 7 % | der Fall für Texter, Fotografen, Musiker – aber nur für die Rechte, nicht für die Leistung daneben |
| Alles Übrige | 19 % | Beratung, Handwerk, Design, Software, Vermietung von Gegenständen |
Die Frage, die am häufigsten falsch beantwortet wird
Ein Fotograf, der einen Termin abarbeitet und Dateien übergibt, erbringt eine Leistung zu 19 %. Räumt er daneben ausdrücklich Nutzungsrechte ein, kann dieser Teil mit 7 % abgerechnet werden. Dann müssen beide Teile in der Rechnung getrennt ausgewiesen sein – sonst gilt für alles der höhere Satz.
Das ist ein Fall für die Steuerberatung und nicht für eine Website. Was wir dir abnehmen können: Der Generator rechnet gemischte Rechnungen mit mehreren Steuersätzen korrekt aus und weist sie getrennt aus.
Wann gar keine Umsatzsteuer anfällt
- Kleinunternehmer nach § 19 UStG – kein Ausweis, dafür ein Pflichthinweis. Siehe § 19 UStG.
- Reverse Charge – die Steuerschuld wechselt zum Empfänger. Siehe § 13b UStG.
- Steuerbefreite Leistungen nach § 4 UStG – etwa Heilbehandlungen, Versicherungsvermittlung oder bestimmte Unterrichtsleistungen.
- Innergemeinschaftliche Lieferungen und Ausfuhren in Drittländer.
In allen vier Fällen gilt: 0 % ist nicht dasselbe wie „keine Angabe“. Auf die Rechnung gehört der Grund – welcher, steht auf Rechnung ohne Umsatzsteuer.
Rechnen lassen statt rechnen
Brutto in netto und zurück, mit 19 % oder 7 %, macht der Umsatzsteuer-Rechner. Und wenn du eine Rechnung mit mehreren Sätzen brauchst, rechnet der Generator sie selbst aus – inklusive der getrennten Ausweisung, die § 14 UStG verlangt.
Und wenn du eine Rechnung brauchst?
Der Generator prüft alle Pflichtangaben nach § 14 UStG beim Tippen und macht daraus ein fertiges PDF. Unbegrenzt, ohne Konto, ohne Abo.
Rechnung schreiben – kostenlosHäufige Fragen
Ändern sich die Steuersätze 2027?
Nein. Es bleibt bei 19 % und 7 %.
Was gilt bei einer Rechnung über mehrere Positionen mit unterschiedlichen Sätzen?
Jede Position bekommt ihren Satz, und die Summen werden je Steuersatz getrennt ausgewiesen. Das verlangt § 14 UStG ausdrücklich.
Welcher Satz gilt, wenn die Leistung 2026 erbracht und 2027 abgerechnet wird?
Der Satz, der zum Zeitpunkt der Leistung galt. Da sich zum Jahreswechsel nichts ändert, ist die Frage 2027 praktisch gegenstandslos – bei künftigen Änderungen ist sie es nicht.
Gilt für Handwerkerleistungen ein ermäßigter Satz?
Nein. Handwerkerleistungen unterliegen 19 %. Der Steuervorteil für Privatkunden steckt woanders – in der Einkommensteuer nach § 35a EStG, und nur bei getrennt ausgewiesenen Arbeitskosten.
Rechtsgrundlagen
Diese Seite stützt sich auf folgende Vorschriften. Wir nennen sie, damit du selbst nachlesen kannst – nicht als Ersatz für eine Beratung im Einzelfall.
- § 12 UStG – Steuersätze
- Anlage 2 zum UStG – Liste der dem ermäßigten Steuersatz unterliegenden Gegenstände
- § 4 UStG – Steuerbefreiungen
- § 14 UStG – Ausstellung von Rechnungen und Pflichtangaben