Alle Auftraggeber im Überblick
- Der Bund ZRE und OZG-RE · Leitweg-ID ab 991
- Schleswig-Holstein Leitweg-ID ab 01 · OZG-RE des Bundes
- Hamburg Leitweg-ID ab 02 · eigenes Landesportal
- Niedersachsen Leitweg-ID ab 03 · eigenes Landesportal
- Bremen Leitweg-ID ab 04 · eigenes Landesportal · Ausstellungspflicht
- Nordrhein-Westfalen Leitweg-ID ab 05 · eigenes Landesportal
- Hessen Leitweg-ID ab 06 · eigenes Landesportal
- Rheinland-Pfalz Leitweg-ID ab 07 · eigenes Landesportal
- Baden-Württemberg Leitweg-ID ab 08 · eigenes Landesportal · Ausstellungspflicht
- Bayern Leitweg-ID ab 09 · eigenes Landesportal
- Saarland Leitweg-ID ab 10 · eigenes Landesportal · Ausstellungspflicht
- Berlin Leitweg-ID ab 11 · OZG-RE des Bundes
- Brandenburg Leitweg-ID ab 12 · OZG-RE des Bundes
- Mecklenburg-Vorpommern Leitweg-ID ab 13 · OZG-RE des Bundes
- Sachsen Leitweg-ID ab 14 · OZG-RE des Bundes
- Sachsen-Anhalt Leitweg-ID ab 15 · OZG-RE des Bundes
- Thüringen Leitweg-ID ab 16 · OZG-RE des Bundes
Drei Ebenen, drei verschiedene Antworten
„Die Behörde“ gibt es nicht. Für die Frage, wie du abrechnest, zählt, wer bestellt hat:
- Bund. Zwei Plattformen, Leitweg-ID ab
991, Ausstellungspflicht seit November 2020 mit einer Bagatellgrenze für Direktaufträge. - Land. Eigenes Portal oder Anschluss an die OZG-RE, Grobadressierung nach dem Amtlichen Regionalschlüssel, Ausstellungspflicht nur in einzelnen Ländern.
- Kommune. Kreise, Städte und Gemeinden entscheiden selbst. Manche nutzen den Landeseingang, andere ein eigenes Portal, wieder andere nehmen die Datei per E-Mail.
Die ersten zwei Ziffern verraten das Land
Die Grobadressierung der Leitweg-ID ist der Amtliche Regionalschlüssel, und dessen erste zwei Ziffern bezeichnen das Bundesland. Das ist der einzige Teil der Nummer, den du ohne Rückfrage prüfen kannst:
| Ziffern | Land | Ziffern | Land |
|---|---|---|---|
01 | Schleswig-Holstein | 09 | Bayern |
02 | Hamburg | 10 | Saarland |
03 | Niedersachsen | 11 | Berlin |
04 | Bremen | 12 | Brandenburg |
05 | Nordrhein-Westfalen | 13 | Mecklenburg-Vorpommern |
06 | Hessen | 14 | Sachsen |
07 | Rheinland-Pfalz | 15 | Sachsen-Anhalt |
08 | Baden-Württemberg | 16 | Thüringen |
Passt die genannte Nummer nicht zum Land des Auftraggebers, ist etwas schiefgelaufen – meistens beim Abtippen. Die Form prüft der Leitweg-ID-Check.
Was in jedem Fall gleich bleibt
- Die Leitweg-ID gehört in die Käuferreferenz (BT-10), nicht in den Text.
- Verlangt ist ein strukturierter Datensatz nach EN 16931 – ein PDF ist keine E-Rechnung, auch nicht mit Unterschrift.
- Fehlt die Bestellnummer, verzögert sich die Zahlung, selbst wenn die Rechnung sonst fehlerfrei ist.
- Fehlerhafte Rechnungen werden von den Plattformen automatisch abgewiesen, oft ohne dass jemand nachfragt.
Ob deine Datei durchkommt, kannst du vorher selbst prüfen – hier, im Browser, ohne dass die Datei irgendwohin geht.
Und wenn du eine Rechnung brauchst?
Der Generator prüft alle Pflichtangaben nach § 14 UStG beim Tippen und macht daraus ein fertiges PDF. Unbegrenzt, ohne Konto, ohne Abo.
Rechnung schreiben – kostenlosHäufige Fragen
Gibt es ein Verzeichnis aller Leitweg-IDs?
Nein, und das ist kein Versehen. Die Nummer adressiert eine Stelle innerhalb einer Verwaltung; sie wird im Auftrag mitgeteilt und nicht veröffentlicht.
Muss ich mich bei jedem Portal registrieren?
Nur bei denen, über die du tatsächlich abrechnest. Wer für mehrere an die OZG-RE angeschlossene Länder arbeitet, kommt mit einem Zugang aus.
Was passiert, wenn die Leitweg-ID fehlt?
Die Plattform weist die Rechnung ab, meist automatisch und ohne Rückfrage. Sie gilt damit als nicht eingegangen – die Zahlungsfrist beginnt erst mit der korrigierten Fassung.
Gilt für Kommunen dasselbe wie für das Land?
Nein. Kreise, Städte und Gemeinden regeln ihren Rechnungseingang eigenständig. Die Landesseite hier beschreibt die Landesbehörden; für eine Kommune steht der Weg im Auftrag.
Rechtsgrundlagen
Diese Seite stützt sich auf folgende Vorschriften. Wir nennen sie, damit du selbst nachlesen kannst – nicht als Ersatz für eine Beratung im Einzelfall.
- § 14 UStG – Ausstellung von Rechnungen und Pflichtangaben
- E-Rechnungsverordnung (E-RechV) – Rechnungsstellung an öffentliche Auftraggeber
- Richtlinie 2014/55/EU – europäische Norm EN 16931 für die elektronische Rechnung