Was sich 2027 ändert

Sortiert nach dem, was du tun musst – nicht nach dem, was im Bundesgesetzblatt steht.

Stand: August 2026 · geprüft an den geltenden Vorschriften

Die Änderung, die 2027 zählt: Die nächste Stufe der E-Rechnungspflicht. Empfangen musst du seit dem 1. Januar 2025 – ausstellen hängt an deinem Umsatz, und für einen Teil der Selbstständigen wird es jetzt ernst.

1. Die E-Rechnung ausstellen

Der Zeitplan der Übergangsregelung ist gestaffelt, und der Stichtag hängt an deinem Umsatz im Jahr 2026:

WerAb wann ausstellen
Alle Unternehmen: empfangenseit 1. Januar 2025
Unternehmen mit über 800.000 € Umsatz in 2026ab 1. Januar 2027
Alle übrigen Unternehmenab 1. Januar 2028
Kleinunternehmer nach § 19 UStGausgenommen – empfangen müssen sie trotzdem

Ob du betroffen bist, klärt der E-Rechnungspflicht-Check in drei Angaben. Was du zum Empfangen brauchst – nämlich weniger, als die meisten denken – steht auf E-Rechnung empfangen.

2. Die Aufbewahrung im Originalformat

Das ist die Änderung, die still passiert und teuer wird. Eine empfangene E-Rechnung musst du als XML aufbewahren – acht Jahre lang. Ein Ausdruck genügt nicht, eine PDF-Ansicht genügt nicht, und ein E-Mail-Postfach, das nach zwei Jahren aufgeräumt wird, auch nicht.

Praktisch heißt das: ein Ordner, sprechende Dateinamen, eine zweite Kopie. Mehr verlangt niemand, weniger reicht nicht. Details auf E-Rechnung aufbewahren.

3. Die Kleinunternehmergrenzen

Seit der Neufassung 2025 gelten 25.000 € für das Vorjahr und 100.000 € für das laufende Jahr. Zwei Dinge daran werden regelmäßig übersehen:

Wo du stehst, sagt dir der Kleinunternehmer-Check. Die Regelung selbst steht auf § 19 UStG.

4. Was du im Januar ohnehin erledigen solltest

Und was sich nicht ändert

Die Umsatzsteuersätze bleiben bei 19 % und 7 %. Die Pflichtangaben nach § 14 UStG bleiben dieselben. Die Aufbewahrungsfrist für Rechnungen bleibt bei acht Jahren. Wer im Dezember liest, dass „alles neu“ wird, liest meistens eine Anzeige.

Die aktuellen Sätze und die Fälle, in denen 7 % gelten, stehen auf Steuersätze 2027.

Und wenn du eine Rechnung brauchst?

Der Generator prüft alle Pflichtangaben nach § 14 UStG beim Tippen und macht daraus ein fertiges PDF. Unbegrenzt, ohne Konto, ohne Abo.

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Häufige Fragen

Muss ich 2027 E-Rechnungen ausstellen?

Das hängt an deinem Vorjahresumsatz und daran, ob du Kleinunternehmer bist. Der E-Rechnungspflicht-Check beantwortet das in drei Angaben.

Ändern sich die Umsatzsteuersätze?

Nein. Es bleibt bei 19 % im Regelsatz und 7 % im ermäßigten Satz.

Muss ich zum Jahreswechsel mein Rechnungsprogramm wechseln?

Nur, wenn es keine E-Rechnung erzeugen kann und du zur Ausstellung verpflichtet bist. Für das Empfangen brauchst du kein neues Programm – ein Betrachter genügt, und der ist hier kostenlos.

Was ist mit Rechnungen, die ich 2026 geschrieben habe?

Die bleiben, wie sie sind. Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Leistung beziehungsweise der Ausstellung – rückwirkend musst du nichts umstellen.

Rechtsgrundlagen

Diese Seite stützt sich auf folgende Vorschriften. Wir nennen sie, damit du selbst nachlesen kannst – nicht als Ersatz für eine Beratung im Einzelfall.

Diese Übersicht gibt den Stand vom August 2026 wieder. Gesetzgebung ändert sich auch kurzfristig; für deinen Einzelfall ist die Steuerberatung zuständig.

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